Erstattung des Eigenanteils Miet- Rechtsschutz

Hallo
wie koennte man einen Brief an einen VM formulieren, der vor ca. 1 jahr eine Eigenbedarfskuendigung an den Mieter geschrieben hat, der aber mit Hilfe von RA widerspruch wegen " vorgetaeuschtem Eigenbdarf " geschrieben hat. Nun zieht demnaechst der Sohn, fuer den der Eiegenbedarf gedacht war, mit seiner Familie demnaechst in das elterliche haus zurueck, indem bereits enorme Renovierungsarbeiten statt finden fuer den Einzug.
Der Sohn wollte, angeblich, die Wohnung der Mieterin zum Durchbruch zweier Wohungen haben. Dies hat sich nun mit dem Umzug der Familie erledigt.
Mieter moechte den Schadensaufwand erstattet bekommen, da sich der VM ja wohl taetsaechlich nicht zur angedrohten Klage wegen Eigenbedarf entschieden hat.
Inzwischen hat Mieter auch mal wieder eine Mieterhoehung bekommen, aber niemals eine Mitteilung das sich der Eigenbedarf wohl erledigt hat.
Sobald der Sohn nun in das elterliche Haus umgezogen ist, moechte Mieter die Kosten schriftlich einfordern.
Geht das auch notfalls durch Abzug des betrages von der Kaltmiete nach angemessener Fristseztung zur Zhalung des geforderten Betrages?

nennt man sowas in etwa: Erstattung der Kosten zur schadensabwendung , o.ä.

Danke

Hallo Marion,

klingt mehr nach dauerhaftem Kriegszustand. Offenbar hat der Vermieter eingesehen, dass sein letzter Vorstoss nichts gebracht hat, warum sollte man also jetzt einen Gegenangriff starten? Und wo soll das eigentlich enden?

Weniger rechtliche als menschliche Gedanken.

Gruß!

Horst

Hallo,

der aber mit Hilfe von RA

was genau hindert den Mieter denn, den RA mit diesem Brief zu betrauen? Wenn die ersten RA-Kosten vom Vermieter zu tragen wären, dann die zweiten zur Geltendmachung der ersten imho doch auch.
Gruß
loderunner (ianal)

Deswegen hat Mieterin auch ein Jahr alles beruhen lassen. Ausser das der Sohn die vermieterin weiterhin staendig schikaniert.
Eine neue Mieterhoehung, die wieder formell unwirksam ist, zum 1.6.2010 zeigt auch den Fortlauf des " Kriegzustandes". Alle im Haus lebenden hoffen nun auf den raschen Auszug der VM-Angehoerigen Familie, das Ruhe und Frieden einkehrt.
der Mieterin sind schliesslich unnoetige Kosten entstanden um dei Eigenbedarfkuendigung als Schaden abzuwenden, und ich finde, das der VM, bzw der Sohn der das ja initiiert hat, nicht einfach so davon kommen sollte, und die Mieterin selbst auf solchen Kosten sitzen bleiben muss. Solch ein Spaesschen und schikane-versuch des Sohnes ist fuer enen Mieter dann schon Kostspielig.

Hi,

Deswegen hat Mieterin auch ein Jahr alles beruhen lassen.
Ausser das der Sohn die vermieterin weiterhin staendig
schikaniert.

und Du meinst das ändert sich, wenn Du jetzt Forderungen geltend machst?

Eine neue Mieterhoehung, die wieder formell unwirksam ist,
zum 1.6.2010 zeigt auch den Fortlauf des " Kriegzustandes".
Alle im Haus lebenden hoffen nun auf den raschen Auszug der
VM-Angehoerigen Familie, das Ruhe und Frieden einkehrt.
der Mieterin sind schliesslich unnoetige Kosten entstanden um
dei Eigenbedarfkuendigung als Schaden abzuwenden, und ich
finde, das der VM, bzw der Sohn der das ja initiiert hat,
nicht einfach so davon kommen sollte, und die Mieterin selbst
auf solchen Kosten sitzen bleiben muss.

Aber soweit ich das verstanden habe, gibt es doch kein Urteil, in dem dem VM die Kosten für das Verfahren und vorgerichtliche Kosten auferlegt wurden?

Das heißt, diese Kosten müßten, falls der VM sich weigert, gerichtlich geltend gemacht werden. Das kostet Zeit und Nerven und ich bezweifle, das das zum Hausfrieden beiträgt. Sofern Du Dir überlegst auszuziehen, würde ich das auch durchziehen, wenn nicht würde ich es lassen. Wie heißt es so schön:

Der Klügere gibt nach.

Gruß
Tina

Hi,

Das heißt, diese Kosten müßten, falls der VM sich weigert,
gerichtlich geltend gemacht werden. Das kostet Zeit und Nerven
und ich bezweifle, das das zum Hausfrieden beiträgt. Sofern Du
Dir überlegst auszuziehen, würde ich das auch durchziehen,
wenn nicht würde ich es lassen. Wie heißt es so schön:

Der Klügere gibt nach.

Hi TIna
Habe mal folgenden Artikel dazu gefunden, und hier den Satz mal einkopiert:

§ 280 I BGB ein Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten

oder

Anspruch auf Ersatz der zur Abwehr dieser unwirksamen Kündigung aufgewendeten Rechtsanwaltskosten

Vorgerichtliche Kosten heissen ja vorgerichtlich, weil das kein gericht entschieden hat. Trotzdem sind sie Einforderungsfaehig.
Das verhaeltnis ist so gespannt Tina, da sich der Sohn mit Familie fast schon straffaellig verhaelt. Der Kunstrasen der Terasse der Mieterin wurde zb Silvester mit Riesen China bloellern mehrfach verbrannt. das war diese familie, Kosten 60 Euro.
Es ist eben irgendwann genug.
das verhaeltnis zur VM ist relativ gut, der Sohn ist der Initiator des gesammten Zustandes,bzw seine an " Manie" erkrankte Lebensgefaehrtin. Nach Auszug der Familie sollte das Haus laut Mieter, die hier laenger wohnen, wieder normal werden, und ich schaue einer normalen Mietzeit entgegen.
Danke

Hi,

§ 280 I BGB ein Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher
Anwaltskosten …

oder

das weiß ich doch, deshalb schrieb ich ja, daß falls der Vermieter sich weigert, diese Kosten gerichtlich eingeklagt werden müssen.

Das verhaeltnis ist so gespannt Tina, da sich der Sohn mit
Familie fast schon straffaellig verhaelt. Der Kunstrasen der
Terasse der Mieterin wurde zb Silvester mit Riesen China
bloellern mehrfach verbrannt. das war diese familie, Kosten 60
Euro.
Es ist eben irgendwann genug.

Ich kenne solchen Terror aus der Familie meines Mannes. Deshalb mein Rat auch mal alle Fünfe gerade sein zu lassen oder eben auszuziehen.

das verhaeltnis zur VM ist relativ gut,

Was sich aber auch ändern kann. Das Geld steht Dir zu, keine Frage. Du mußt halt abwägen, was besser ist. Es könnte auch sein, daß der Sohn des VM seine Eltern unter Druck setzen wird um Dich zu schikanieren.

der Sohn ist der

Initiator des gesammten Zustandes,bzw seine an " Manie"
erkrankte Lebensgefaehrtin.

Oweia, das kenne ich, der Schwager meines Mannes…, Du Arme!

Nach Auszug der Familie sollte das

Haus laut Mieter, die hier laenger wohnen, wieder normal
werden, und ich schaue einer normalen Mietzeit entgegen.

Das hoffe ich für Dich. Meine Erfahrung mit solchen Menschen ist aber eine andere! Ich wünsch Dir viel Glück!

Gruß
Tina

Für aussergerichtliche Schreiben des Rechtsanwalts, mit denen dieser auf eine Forderung des Vermieters reagiert, gibt es keine Kostenerstattung.

Im Übrigen halte ich persönlich es auch für reichlich daneben, dann, wenn sich die Lage zu beruhigen scheint, einen neuen Kriegsschauplatz zu eröffnen.

Frau Weber, waere es Ihnen moeglich , mir bitte den genauen Text zu nennen, in dem steht das fuer aussergerichtliche Kosten keine Erstattung gibt.
Ich nenne Ihnen hier mal den Punkt, wo besagt, das es den wohl gibt:
§ 280 I BGB ein Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten
—oder solche texte gefunden----
Dieses Verhalten hat der Klägerin einen Schaden zugefügt, indem sie zur Abwehr der unbegründeten Ansprüche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 751,39 Euro tatsächlich aufgewendet hat. Diese aufgewendeten Rechtsverfolgungskosten kann sie somit als Schadensersatz vom Beklagen erstattet verlangen
—oder solche Texte —
Anspruch auf Ersatz der zur Abwehr dieser unwirksamen Kündigung aufgewendeten Rechtsanwaltskosten

waere Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir den Text zukommen lassen konnen.
Mein geforderter Anspruch faellt naemlich auf einen Schadensausgleich hinaus. § 280 I BGB

Ich kann dir gerne das Aktenzeichen eines Prozesses geben, den ich selbst geführt habe und bei dem der Mieter sowas von hoffnungslos unterlag - auch in der Berufungsinstanz.

Aber ehrlich gesagt, habe ich keine Lust, mein Archiv durchzusuchen. Hier scheint es große Mode geworden zu sein, nur noch die Antworten zu akzeptieren, die dem eigenen Rechtsempfinden entgegenkommen. Daher mein Tip: Vermieter wegen 200 Euro Eigenbeteiligung verklagen, aber sich bitte nicht wundern und danach jammern, wenn die Situation weiter eskaliert. Vielleicht findet sich bei einem der zahlreichen deutschen Amtsgerichte ein Richter, der diese Rechtsauffassung teilt und bei 200 Euro gibt es auch keine Berufungsinstanz. Rechtsschutzversichert scheint der Mieter ja zu sein, also los, das
Forum hier wird doch sowieso gar nicht benötigt.

Just my 2 cents … aber interessiert vermutlich niemanden.

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