Hallo
wie koennte man einen Brief an einen VM formulieren, der vor ca. 1 jahr eine Eigenbedarfskuendigung an den Mieter geschrieben hat, der aber mit Hilfe von RA widerspruch wegen " vorgetaeuschtem Eigenbdarf " geschrieben hat. Nun zieht demnaechst der Sohn, fuer den der Eiegenbedarf gedacht war, mit seiner Familie demnaechst in das elterliche haus zurueck, indem bereits enorme Renovierungsarbeiten statt finden fuer den Einzug.
Der Sohn wollte, angeblich, die Wohnung der Mieterin zum Durchbruch zweier Wohungen haben. Dies hat sich nun mit dem Umzug der Familie erledigt.
Mieter moechte den Schadensaufwand erstattet bekommen, da sich der VM ja wohl taetsaechlich nicht zur angedrohten Klage wegen Eigenbedarf entschieden hat.
Inzwischen hat Mieter auch mal wieder eine Mieterhoehung bekommen, aber niemals eine Mitteilung das sich der Eigenbedarf wohl erledigt hat.
Sobald der Sohn nun in das elterliche Haus umgezogen ist, moechte Mieter die Kosten schriftlich einfordern.
Geht das auch notfalls durch Abzug des betrages von der Kaltmiete nach angemessener Fristseztung zur Zhalung des geforderten Betrages?
nennt man sowas in etwa: Erstattung der Kosten zur schadensabwendung , o.ä.
Danke