Facebook Beschimpfungen über private Nachrichten

Hallo zusammen,

Beschimpfungen über private Nachrichten auf Facebook. Wie ist das rechtlich angesehen bzw. ist das ein Straftat? kann von einer Person die man kennt, Schadenersatz in Anspruch nehmen? wie ist das?

Der Jenige sollte sich zusammen reißen

Screenshots machen und die Person nochmal darauf hinweisen, dass du Anzeige erstatten wirst, wenn sie nicht damit aufhört und es löscht.

Falls derjenige es nicht löscht -> Anzeige.

Beleidigung
Wer etwa über einen anderen twittert, er sei ein „Idiot“ oder ein „A…loch“, macht sich juristisch wegen einer Beleidigung strafbar. § 185 Strafgesetzbuch (StGB) definiert die Beleidigung als vorsätzliche Verletzung der Ehre einer Person durch Kundgebung der Missachtung oder Nichtachtung. Einschlägig ist die Vorschrift, wenn es um die Äußerung einer Meinung geht. Meinungsäußerungen - auch Werturteile genannt - sind im Gegensatz zu Tatsachenbehauptungen Äußerungen, die nicht auf ihre Richtigkeit hin überprüft werden können. Wer einen anderen beleidigt, muss nach dem Gesetz mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe rechnen.

Tatsachenbehauptung
Aber auch eine falsche Tatsachenbehauptung („X ist ein Betrüger“) kann ein Strafverfahren nach sich ziehen, und zwar wegen übler Nachrede (§ 186 StGB) bzw. Verleumdung (§ 187 StGB). Von übler Nachrede spricht man, wenn ehrverletzende Tatsachen über einen anderen behauptet oder verbreitet werden, sofern die Tatsache nicht erweislich wahr ist. Letzteres bedeutet im Klartext: Wer die Tatsachenbehauptung aufstellt, muss auch beweisen können, dass sie wahr ist. Kann er das nicht, ist die Strafbarkeit zu bejahen. Ist die Tatsachenbehauptung unwahr und weiß der Täter das, macht er sich stattdessen wegen Verleumdung strafbar. Wird die Tat öffentlich begangen - was bei Äußerungen im Netz regelmäßig der Fall ist - droht dem Täter bei § 186 StGB eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe und bei § 187 StGB sogar eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Zivilrechtliche Folgen Neben den strafrechtlichen Folgen kann die unbedachte Äußerung bei Twitter oder Facebook auch zivilrechtlichen Ärger nach sich ziehen. Denn demjenigen, gegen den sich die Äußerung richtet, kann ein Unterlassungsanspruch zustehen, der in §§ 823 ff. in Verbindung mit § 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt ist. Dieser Anspruch besteht auf jeden Fall gegenüber unwahren Tatsachenbehauptungen. Meinungsäußerungen sind nach der Rechtsprechung dagegen nur dann zu unterlassen, wenn es sich um sog. Schmähkritik handelt. Andernfalls sind sie nämlich von der durch Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz (GG) geschützten Meinungsfreiheit gedeckt. Daneben kann der Betroffene unter Umständen noch Schadensersatz (bei falschen Tatsachenbehauptungen) oder Schmerzensgeld (bei Schmähkritik) beanspruchen.

Splitter Corperation

Ja, verstehe ich…aber wie ist das wenn der Täter Hintergrunde für die Beschimpfungen hätte? zb. ein Betrug, Lügen und Hintergang? wie ist das, wenn aus Opfer ein Täter wird? wenn ein Mensch gekränkt wird und dann denjenigen bwz. diejenige über private Nachrichten beschimpft?? Sind da nicht HIntergrunde bzw. Bewegunsgrund entscheidend über die Höhe des Schadenersatzes? Gibt da Paragraphe u.ä.? Wer kennt sich da aus?

mal ehrlich, wieso schreibst du hier?
Deine Empfehlung kann aus Nötigung ausgelegt werden und hat kaum Bezug zur Frage.

Richtige wäre hier, Beleidigungen in bzw über Facebook können genau so verfolgt werden wie im richtigen Leben. Schadensersatz kann man übringens nur fordern, wenn man einen Schaden hat und wenn wir schon dabei sind, das „Schmerzensgeld“ bei Beleidungen hält sich bei uns doch stark in Grenzen.

hth

Private Nachrichten sind keine öffentliche Beiträge- jeder kann auf Faecbook entscheiden wer ihn anschreiben darf und wer nicht- jemanden wegen Beschimpfungen über private Nachrichten anzuzeigen ist rechtlich relevant oder?

kann auch der Täter sein Motiv der Beschimpfungen über private Nachrichten rechtfertigen? sodass er den Schadenersatz nicht zahlen muss? im Falle einer psychischen Kränkung?

2 Like

na ja , die Wahrscheinlichkeit einer Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit ist hoch. Das kann man hier aber gar nicht kompetent beurteilen, weil das von eventuellen Vorstrafen und eventuellen Anzeigen anderer Leute abhängt. Mitunter ist es ganz hilfreich, erstmal mit einer Anzeige zu drohen.

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1.Tipp

mittels rechtsklick dann eigenschaften (im outlook) sieht man die ip des absenders, dann kann man mittels whoisdatenbanken den anbieter erfahren, weiteres bleibt dem staat überlassen. wie gesagt, eine anzeige wird sicher nicht viel bringen.
einfach ignorieren und vergessen, ging doch schon jedem so

Das grundlegende Problem ist doch, dass für eine Anmeldung bei facebook keinerlei Nachweise notwendig sind, wer man ist.

Der Beschuldigte könnte ohne weiteres behaupten, er wäre gar nicht die Person mit dem Namen XY, oder er hätte seinen Account nicht ausgeloggt, oder er wäre gehackt worden, etc, etc, etc.

Ich hab da ein wenig meine Zweifel, was die Beweisbarkeit der Vorwürfe angeht. Zumal Screenshots aus offensichtlichen Gründen kein Beweis sind,

Hallo Splitter admin,
vielen Dank für dein Kommentar. Was nun wenn man ein Schreiben von Anwalt bekäme mit einer Zahlungsanforderung? und dann von Gericht mit der Widerspruch Möglichkeit? Wenn man von derjenigen gekränkt und dann noch angezeigt wurde, kann man sich dann noch als Täter wehren? oder lieber gleich den Schadenersatz bezahlen?

Für Beleidigungen per E-mail gibt es nur ausnahmsweise Schmerzensgeld.

Ich hatte vor 2 Jahren eine ähnliche Situation:als ich betrunken war-- per SMS hab ich meine Ex und ihre Familie beschimpft. 1 Tag Später Anzeige–dann musste ich zur Polizei und wurde dies bezüglich befragt,ich habe es einfach erzählt wie es war,4-5 Tage später kam ein Brief vom Gericht mit der Info das dass Verfahren eingestellt wurde wegen–Nicht so wichtig im Kontext zusammengefasst, Also nichts passiert solange du niemanden anpackst passiert dir eigendlich nicht viel hast du den schon Post bekommen oder noch ganz frisch erst Angezeigt?

tja, ich wurde von meinem ex und seiner „neue“ Freundin angezeigt. Da mein Ex Freund mit der fremd gegangen ist, habe ich auf Facebook erfahren…der ex hat mich permanent angelogen usw. Ich war aus diesem Grund gekränkt und konnte nicht loslassen… er hatte sich aber in der Zeit sehr oft bei mir gemeldet, als ich gefragt habe ob er mit der zusammen ist, hatte der immer nur geanwortet stimmt alles nicht und wer erzählt lügen von ihm usw… ich habe sie mal kennengelernt und dann auf facebook angeschrieben dann wollte sie dringend mit mit telefonieren und wir haben 4 Stunden telefoniert… sie hatte mir damals erzählt wie mein ex mit ihr mich betrogen angelogen usw. hat. danach war ich schon so gekränkt dass ich sie ständig auf facebook nur beschimpft habe…tja ich war aus diesem Grund auch oft beim Arzt. jetzt habe ich einen neuen Freund und bin sehr glücklich, da hat sie mich angezeigt wegen der Beschimpfungen- so ein Kindergarten. sie wollen jetzt nur schadenersatz von mir.

Hallo

Beschimpfungen über private Nachrichten auf Facebook.

Ich nehme an, „Privat“ heist in diesem Fall „nicht öffentlich“.

Wie ist
das rechtlich angesehen bzw. ist das ein Straftat?

Beleidigung kann durchaus eine Straftat sein. Da diese bei facebook schriftlich erfolgt fällt der Nachweis leichter.

kann von
einer Person die man kennt, Schadenersatz in Anspruch nehmen?

Schadenersatz ist ein zivilrechtlicher Anspruch, der einen bezifferbaren Schaden vorraussetzt. Klagen kann man immer.

wie ist das?

Vermutlich Sinnlos.

MfG Frank

danach war ich schon so gekränkt dass ich

sie ständig auf facebook nur beschimpft habe…tja ich war aus
diesem Grund auch oft beim Arzt. jetzt habe ich einen neuen
Freund und bin sehr glücklich, da hat sie mich angezeigt wegen
der Beschimpfungen- so ein Kindergarten. sie wollen jetzt nur
schadenersatz von mir.

Sei mal froh daß nicht noch ne Anzeige deswegen kam:
http://dejure.org/gesetze/StGB/238.html

Dein Ex ist in meinen Augen das letzte Stück Dreck was rumläuft und genau so solltest du dich verhalten Maus du kannst nur froh sein ihn zum Teufel zu jagen,zu dem was die dir erzählen bzw auf diese Situation bezogen, brauchst du keine Angst haben jeder mit ein bischen Hirn versteht was da ab geht und das dass richtig miß ist brauch ich nicht sagen…du musst das ganze nur vergessen hör auf zu vergleichen oder zu errinern das tut nur weh nimm alles von deinem ex mach ein großes Feuer und mach ein Foto davon falls er in 2 Jahren wieder reumütig ankommt dann schau dir dieses Foto an und denk nicht daran was er dir angetan hat…das ist VORBEI dissen werden dich die beiden immer wieder ob du darauf anspringst ist deine Sache,Überleg aber vorm ENTER drücken das alles egal was du jemals in deinem Leben tust konsequenzen hat,und das gillt für alle,auch deinen EX beware deinen Stolz schüttel dir den Staub ab und blicke nach vorne,Facebook ist nivaulos und nur Leute mit langeweile zerreißen sich das Maul über einen überleg mal wie sehr die das ankotzt das du da bist :wink: nicht falsch verstehen aber stell dich einfach tot den gegenüber (wenn du das jetzt durchgestanden hast) du wirst sehen die drehen durch…du darfst bloß nicht darauf anspringen,dann wissen die das es dir weh tut! Verstehst :smile: Kopf hoch Mausi :smile:

Genius malignus : Wenn ich sowas lese was DU hier reinknallst würd ich mal ganz fix den Kopf zu machen was Quatscht du mich voll ist dir nicht gut oder was? Geh auf Facebook.com da werden sie geholfen ich mach mir hier nen Kopp wie ich der Person helfen kann manches Hilft einfach um einen Denkanstoß zu geben dem Problem auf den Grund zu gehen,verstehen Sie das? Soviel Schwachsinn in 80 Zeichen zu setzen ist bemerkenswert!

@Splitter admin: vielen lieben Dank für deine nette Worte :smile:)) Ich habe einen Anwalt kontaktiert… der sagte mir dass wegen Beschimpfungen man zahlen muss. Es spielt keine Rolle ob man " den Opfer" kennt oder nicht, ob man gekränkt wurde oder nicht- alles zählt nicht und man zahlen muss. tja…es ist schon Wahnisnn wenn man bedenkt wer hier wirklich der Opfer ist…ich bin am überlegen was ich Amtsgericht zurückschreiben soll…ah ah…

Was hat das mit Mietrecht zu tun?
owt

Hallo!

Hab’ keine Ahnung von Facebook - und das ist auch gut so. Alles Scheiße und fürchterlich viel heiße Luft!!!

Gruß

H.C.