Feuerlöscher - wer zahlt die Anschaffung?

Hallo !
In einem Ladenlokal (79qm mit Nebenraum) ist kein Feuerlöscher vorhanden. Wer muss die Anschaffung bezahlen, wenn dazu nichts im Mietvertrag steht?

MFG
S.

Bundesland?
Baujahr Gebäude?
vertragl. Bezeichnung Mietgegenstand?
Art der tatsächlichen gewerblichen Nutzung?
Sind Arbeitnehmer beschäftigt?

mfg
smalbop

Hallo !

Bundesland? NRW
Baujahr Gebäude? ca.1970
vertragl. Bezeichnung Mietgegenstand?
Art der tatsächlichen gewerblichen Nutzung? EH
Sind Arbeitnehmer beschäftigt? ja

MFG
S.

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Hallo !

Bundesland? NRW
Baujahr Gebäude? ca.1970

Also Bestandschutz

vertragl. Bezeichnung Mietgegenstand?
Art der tatsächlichen gewerblichen Nutzung? EH

Also keine Gaststätte.

Sind Arbeitnehmer beschäftigt? ja

http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/1648…

Die Arbeitsstättenrichtlinie 13/1, 2 „Feuerlöscheinrichtungen“ hat der Arbeitgeber - also der Mieter - zu erfüllen. (Insoweit liegen dann auch ohnehin Sowieso-Kosten vor.)

Gruß
smalbop