Hallo !
In einem Ladenlokal (79qm mit Nebenraum) ist kein Feuerlöscher vorhanden. Wer muss die Anschaffung bezahlen, wenn dazu nichts im Mietvertrag steht?
MFG
S.
Hallo !
In einem Ladenlokal (79qm mit Nebenraum) ist kein Feuerlöscher vorhanden. Wer muss die Anschaffung bezahlen, wenn dazu nichts im Mietvertrag steht?
MFG
S.
Bundesland?
Baujahr Gebäude?
vertragl. Bezeichnung Mietgegenstand?
Art der tatsächlichen gewerblichen Nutzung?
Sind Arbeitnehmer beschäftigt?
mfg
smalbop
Hallo !
Bundesland? NRW
Baujahr Gebäude? ca.1970
vertragl. Bezeichnung Mietgegenstand?
Art der tatsächlichen gewerblichen Nutzung? EH
Sind Arbeitnehmer beschäftigt? ja
MFG
S.
Hallo !
Bundesland? NRW
Baujahr Gebäude? ca.1970
Also Bestandschutz
vertragl. Bezeichnung Mietgegenstand?
Art der tatsächlichen gewerblichen Nutzung? EH
Also keine Gaststätte.
Sind Arbeitnehmer beschäftigt? ja
http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/1648…
Die Arbeitsstättenrichtlinie 13/1, 2 „Feuerlöscheinrichtungen“ hat der Arbeitgeber - also der Mieter - zu erfüllen. (Insoweit liegen dann auch ohnehin Sowieso-Kosten vor.)
Gruß
smalbop