Frage wegen Nebenkosten erhöhung durch geburt ..?

Eine drei Köpfige Familie wohnt zur miete und hat jetzt noch mal zuwachs bekommen. Ist es rechtens das man die abrechnung von wasser, treppenlicht usw dann für 4 personen zahlen muss ??

Eine drei Köpfige Familie wohnt zur miete und hat jetzt noch
mal zuwachs bekommen. Ist es rechtens das man die abrechnung
von wasser, treppenlicht usw dann für 4 personen zahlen muss
??

Hallo,

bei google gefunden:

Zitat: Der Vermieter kann die Nebenkosten nicht nach Geburt eines Kinder erhöhen. Sind jedoch die Wasserkosten nach Personen abzurechnen, darf er ab dem Monat, an dem das Kind zur Welt kommt, eine weitere Person für den Haushalt anrechnen. Für Müll darf der Vermieter nur auf Personen verteilen und den Säugling anrechnen, wenn durch die Kommune ein Nachbeitrag verlangt wird. Zitat Ende

Liebe grüße
Rocco

Eine drei Köpfige Familie wohnt zur miete und hat jetzt noch
mal zuwachs bekommen. Ist es rechtens das man die abrechnung
von wasser, treppenlicht usw dann für 4 personen zahlen muss
??

Rocco meint also: Ja er darf.

Die Gemeinden und Städte nehmen vom Säugling bis zu Greis die gleiche Kopfsteuer.
Abrechen darf der VM nach Mietvertrag die Nebenkosten wie im Verteeilerschlüssel angegeben.
Kommt eine Person hinzu woher auch immer dann ist ein Zuschlag fällig.
Kommunen berechnen das automatisch von der Meldung an.

Jakob

Eine drei Köpfige Familie wohnt zur miete und hat jetzt noch
mal zuwachs bekommen. Ist es rechtens das man die abrechnung
von wasser, treppenlicht usw dann für 4 personen zahlen muss
??

Hallo,

der Säugling ist dann anzurechnen, wenn einzelne Kosten nach Personenzahl abgerechnet werden.

Guss Günter

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