Frage zu individuellen Kündigungsfristen

Hallo zusammen

In meinem unbefristeten Mietvertrag wurde damals vereinbart das die Kündigungsfrist nur 4 Wochen beträgt.

Mit folgender Formulierung:
„Der Mietvertrag beginnt am 15.12.2007, mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar.“

Nun hat mir mein Vermieter zum 1.6.2011 wegen Eigenbedarf gekündigt. Das ist soweit auch erstmal in Ordnung.

Ich hab aber durch Glück schon eine neue Wohnung gefunden, müsste dort aber zum 1.3.2011 einziehen.

Kann ich nun selber „nochmal“ kündigen mit der 4 Wochenfrist?

Und wann könnte ich dann frühstens raus?
Wenn ich morgen die Kündigung beim Vermieter abgebe, könnte ich dann am 9.3.2011 schon ausziehen?

Vielen Dank.

Chris

Nun muss man mal abklären (da sie keine Angaben machen), wann die Kündigung ihnen zugegangen ist, denn hier beträgt die Frist mindestens 3 Monate, egal was im Vertrag steht. Sicher können sie selbst die Wohnung kündigen mit der 4Wochenfrist, aber erst zum 31.03.2011, denn für den 01.03 ist es ja schon zu spät, die hätte am 31.01 beim Vermieter sein müssen. Sie hätten somit für einen Monat die Doppelbelastung mit der Miete, oder sie einigen sich mit dem Altvermieter, wenn es ihm hilft die Wohnung früher zu bekommen

hallo,

kann ich dir nicht genau sagen.normalerweise sind 3 monate üblich.

mfg

Hallo aus Bernburg,

JA natürlich - sofort kündigen und nur noch 4-Wochen Miete bezahlen. Ausziehen können sie sofort oder eben bis zum Ende der Kündigungsfrist.

LG aus Bernburg

Hi Chris,

4 Wochen zum Monatsende heißt,die Kündigung muss spätestens 4 Wochen vor Monatsende bei dem Vermieter sein. Immer per Einschreiben mit Rückschein senden, da kann man dann sehen wann der Vermieter es bekommen hat. D.H. Du könntest jetzt kündigen zum 31.3.2011.

Gruß
Ulrike

Ciao Chris,

da es bei dir drängend ist und um eine Ausnahe geht, will ich lange fabulieren. Du solltest einen Anwalt fragen.

Bei Eigenbedarfskündigungen hat man spezielle Rechte. Meines Wissens ein Kündigung von deiner Seite aus möglich. Am Monatsende wirst Du allerdings nicht vorbei kommen, sprich eine Kündigung zum 31.03.

Da es jedoch um Eigenbedarf geht, frag doch mal bei deinem Vermieter an. Viell hat er selber Interesse früher an die Wohung zu kommen und könnt Euch sogar auf den 01.03. einigen und macht dementsprechend einen Aufhebungsvertrag.

Viel Erfolg!

Hallo,
Du kannst am 09.03.2011 ausziehen, da Du laut Mietvertrag die 4 Wochen Kündigung eingehalten hast. Du bist dem Vermieter eben zuvor gekommen mit der Kündigung. Denke beim Auszug an die notwendigen Renovierung bzw. Ausbesserungsarbeiten.

Viel Spaß

Tschüß

Hallo chrissie,

natürlich kannst du ohne weiteres zum 31. kündigen,
ohne dir Sorgen um die Kündigung deines Vermieters zu machen.

Dann muss er die Wohnung eben einer anderen Person
für zwei Monate vermieten oder sie frei stehen lassen,
bis er sie selbser nutzt.

Individualabsprachen, so wie du es in deinem Mietvertrag unterschrieben hast ( 4 Wochen Kündigungs-
frist) ist vollkommen in Ordnung und sie stehen immer über der gesetzlichen Kündigungsfrist.

Wie er seinen Mietzins für zwei Monate noch bekommt kann dir egal sein !!!

Also kündigen und umziehen.

Alles Gute für dich, Grüsse von der weissen Riesin

Hallo,

ich glaube nicht, dass der 9.3. ein realistisches Datum ist, denn es ist eine Vereinbarung zum Monatsende getroffen. Das bedeutet einen frühesten Auszug, bzw. frühestes Ende des Mietverhältnisses am 31.03.
Aber vielleicht gibt es ja eine Einigung mit dem Vermieter. Miteinander sprechen hilft oft weiter.
Mit freundlichem Gruß, Hubert Steiger.

Hallo,

das der Vermieter zum 01.06. gekündigt hat, entspricht erstmal der gängigen Praxis. (3 Monate)

Wenn die Formulierung mit den 4 Wochen so im vertrag steht, kann man sich darauf berufen, wenn es keine Nachteile mit sich bringt.

Der 9.3. ist utopisch, und noch nicht mal mit der 4 Wochen Frist haltbar, da es ja heisst „zum Monatsende“. Da bis ende Februar keine 4 Wochen mehr sind, wäre dies also erst zu ende März möglich.

Einfach mal mit dem Vermieter reden, ansonsten zum Anwalt

Hallo,

das ist aber ein netter Vermieter, den Sie da haben (nur 4 Wochen Kündigungsfrist, wow).

Sicher können SIe selbst noch kündigen, aber erst zum Ende des Monats (steht so im Vertrag), das wäre also der 31.03.2011.

Da Sie aber die neue Wohnung zum 01. März beziehen können, ist dies nur einmal doppelte Mietbelastung (viele Mieter haben dies bis zu drei Monate). Des Weiteren müssen Sie ja vermutlich auch nach 3 Jahren Mietdauer etwaige SChönheitsreparturen ausführen, so dass Sie Ihre alte Wohnung eh einen Monat länger bräuchten.

Liebe Grüße

mitredenwill

Selbstverständlich können Sie nun selbst kündigen.

Und wann könnte ich dann frühstens raus?

Die Frage verstehe ich nicht, die Kündigungsfrist
ist doch eindeutig. Ab dem Tag an dem die Kündigung „zugegangen“ ist beginnt die Frist von 4 Wochen bzw. 28 Tagen. Wenn Sie also morgen die Kündigung beim Vermieter abgeben endet Ihr Mietvertrag 28 Tage später. Sie müssen in dieser Zeit also noch den vertraglichen Pflichten nachkommen (Miete, Nebenkosten, Kehr- und Räumpflichten, etc.), wann Sie aber tatsächlich ausziehen steht Ihnen offen! Sie können zwischen heute und in 28 Tagen also jederzeit ausziehen, niemand zwingt Sie in der Wohnung zu bleiben.

Mein persönlicher Tipp: Reden Sie mit dem Vermieter. Eventuell ist er ja froh, dass Sie früher ausziehen wollen und kommt Ihnen was die Frist betrifft entgegen, dann müssen Sie für die eine Woche nicht doppelt Miete bezahlen.

… Ausziehen kannst Du wann immer Du willst, nur die Miete muss entsprechend dem Vertrag bezahlt werden.

Wenn du nun vor dem Vermieterseits gekündigten Termin ausziehen willst kannst Du in diesem Fall auch fristgerecht kündigen.

Da würde ich mich wundern wenn es komplikationen geben sollte. Es icht doch beiden damit gedient wenn die „Eigenbedarf-Wohnung“ vorher frei wird zwecks Umbau oder sonstiger Tätigkeiten.

M.P.

Hallo Chris,dies ist eine komplizierte Frage.Normal
müßte eine 4wöchige Kündigung genügen.Vielleicht fragst Du die Verbraucherzentrale NRW.Die wird Dir
kompetente Auskunft geben.
Mit freundlichen Grüßen karlhans35.

Nein. Kündigung zum 31.3.2011 möglich. Es sei denn, Du versuchst mit dem Vermieter eine gemeinsame Lösung zu finden. Grüsse

Hallo Chris,

ich denke, du hast schon eine Lösung gefunden, die dir entgegen kam?

Gruß

Holger