Frage zur Endrenovierung / Wohnungsübergabe

Guten Abend zusammen,

ich erbitte Hilfe in folgender Angelegenheit:

Ich habe im letzten Jahr einen Mietvertrag abgeschlossen. Mietbeginn war der 01.02.2012, zum 31.05.2013 werde ich nun ausziehen.

Nun hatte ich von meiner Vormieterin in einem Raum die Tapete sowie den Anstrich übernommen. Es handelt sich um einen Sandton sowie eine beige Tapete mit Blumenmuster, welches sicher nicht als besonders außergewöhnlich und nicht zumutbar zu beschreiben wäre. Das Anbringen wurde von meiner Vormieterin in Eigenregie erledigt. Das ist zu erkennen, aber die Qualität der Arbeit ist dennoch gut.

Nun möchte meine Nachmieterin diesen Raum gern geweißt übernehmen. Meine Vermieterin hat mich daraufhin kontaktiert, ob ich das erledigen würde. Ich habe zunächst zugesagt, aber mich nun nochmal ein wenig im Internet belesen und vermute, dass ich überhaupt nicht dazu verpflichtet bin. Da ich mir anhand des Gelesenen nicht ganz sicher bin, würde ich mich freuen, wenn Sie mir hierzu noch Ihre rechtliche Einschätzung (möglichst entsprechende Paragraphen) benennen könnten.

Hier auch dazu den entsprechenden Auszug aus meinem Mietvertrag zum Thema „Schönheitsreparaturen und Instandhaltung“.
http://s14.directupload.net/file/d/3257/7bpazmwt_jpg…

http://s14.directupload.net/images/130516/84qje4a2.jpg

Ist dieser Auszug eventuell schon unzulässig, sodass vielleicht komplett auf eine Renovierung meinerseits verzichtet werden kann?

Ich freue mich sehr über eine Rückmeldung.

Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe und viele Grüße, Katja

Hi,

der Link beschreibt deinen Sachverhalt besser als ich es je könnte.

http://www.pic-upload.de/view-19358247/create.php.jp…

Hallo,

nachdem „Naseweis“ schon richtig auf 1129 verwiesen hat kann ich nur anregen, mit Tante google nach den Themen Schönheitsreparaturen, geweißelt, Wandfarben etc. zu suchen.
Der Ausriss von Bestimmungen aus einem Mietvertrag ist hier sinnlos, denn es ist nicht erkennbar, welcher Mustermietvertrag verwendet wurde.
Höflicher Hinweis: Starre Renonierungsfristen in Formularmietverträgen hat der BGH für unwirksam erklärt.

Ich habe aber jetzt selber nicht gegen FAQ 1129 verstoßen, neeee, ich habe nur Hinweise zur Suche gegeben.
(Asche über mein gesenktes Haupt)

si

Es fehlt der Hinweis, dass bei Sachbeschädigung die starre Kündigungsfrist völlig „Wurst“ ist.
Für manch einen ist Blümchentapete und sandfarbener Anstrich recht nahe an der Sachbeschädigung.

vnA