Frist für Beschaffung eines neuen Kühlschrankes

Situation ist die,daß Mieter einen neuen Kühlschrank braucht,seiner ist über 15Jahre.Kühlt zu sehr und frißt offensichtlich Strom.

Vermieter ist angeschrieben worden,der Handwerker ist bereits dagewesen vor 11Tagen,hat den alten Kühlschrank ausgemessen,nur es kommt keine Reaktion mehr…

Gibt es da eine Frist,wie lang da dauern kann,bis das eine solche Sache geliefert wird?

Lieben Gruß,David!

Hallo,
warum sollte der Vermieter auf seine Kosten den Kühlschrank austauschen lassen so lange er funktioniert?
Mein Standard-Kühlschrank (leider „nur“ A++, inzwischen gibt es A+++) hatte vor ein paar Monaten über eine Woche Lieferzeit. Bei Sondermaßen kann das sicher noch länger dauern.

Cu Rene

Situation ist die,daß Mieter einen neuen Kühlschrank
braucht,seiner ist über 15Jahre.Kühlt zu sehr und frißt
offensichtlich Strom.

Und was hat das mit dem Vermieter zu tun?
Soll sich der Mieter halt einen neuen Kühlschrank kaufen. Für diverse Reisen und Busfahrten reicht das Geld ja auch.

Petra

Hallo,

Und was hat das mit dem Vermieter zu tun?

Soll sich der Mieter halt einen neuen Kühlschrank kaufen. :

Es soll ja Mietverträge geben, in denen der Vermieter sich verpflichtet, eine Küche bereit zu stellen…

Gruß
ShannonS

1 Like

Hallo!

Es soll ja Mietverträge geben, in denen der Vermieter sich
verpflichtet, eine Küche bereit zu stellen…

Was er ja anscheind auch getan hat - es ist ein Kühlschrank vorhanden. Die interessante Frage ist, ob die beschriebenen Mängel am vorhandenen Kühlschrank ausreichen, um vom Vermieter eine Neuanschaffung zu fordern. „Stromfesser“ dürfte da meines Erachtens nicht genügen.

Gruß,
Max

Hallo,
vor allem, wenn das beim Einzug auch schon so war.
Und wenn er es macht, bleibt die Frage, ob Arbeiten an der Einbauküche bauliche Maßnahmen sind. Eine Modernisierung liegt ja sicher vor, dann könnte §559BGB http://bundesrecht.juris.de/bgb/__559.html greifen.

Cu Rene

Sag mal Petra,aber sonst stimmts irgendwie noch…?Was sollen solche Antworten,woher willst du wissen,daß ich tolle Reisen und Busfahrten unternehme?Der Kühlschrank ist bereits da gewesen,als ich vor über 13Jahren einzog und übrigens nicht mein Besitz.

Das ist einfach keine Antwort,sondern nur ein bissiger Kommentar,nur noch zum Kopfschütteln.

Superniveau!David

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Hallo,

Situation ist die,daß Mieter einen neuen Kühlschrank
braucht,seiner ist über 15Jahre.Kühlt zu sehr und frißt
offensichtlich Strom.

auch wenn der Kühlschrank zu Mietsache gehört, begründet dies keinen Anspruch des Mieters auf einen kostenlosen Austausch.

Wenn der VM sich trotzdem bereit erklärt, den Kühlschrank zu tauschen, ist das sehr nett von ihm (und würde sogar eine Mieterhöhung begründen).

http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps…

Gruß

S.J.

Hallo,
die 11%-Regelung gilt aber nur für bauliche Maßnahmen. Ich hatte mich ja unten im Thread schon gefragt, ob arbeiten an der (Einbau-)Küche bauliche Maßnahmen sind. Falls ja, müßte man das ja erstmal 3 Monate vorher mit samt Mieterhöhungsbegehren ankündigen.
Falls nicht - wie würde man eine Mieterhöhung begründen?

Cu Rene

Hallo!

auch wenn der Kühlschrank zu Mietsache gehört, begründet dies
keinen Anspruch des Mieters auf einen kostenlosen Austausch.

Allerdings ist der Vermieter zur Instandhaltung verpflichten und muss ein defektes Gerät austauschen - der Dreh-, Knack- und Angelpunkt wird also die Frage sein, ab welchem Zustand ein Gerät nicht mehr gebrauchsfähig ist. Daß es sich um ein Modell handelt, das nach dem Stand der Technik überholt ist, dürfte da nicht ausreichen - obwohl es natürlich gerade in Mietrechtsfragen immer wieder überraschende BGH-Entscheidungen gibt. Wenn das Gerät allerdings defekt ist - weil z.B. der Temperaturregler streikt - sieht die Sache anders aus. Allerdings könnte der Vermieter den Regler dann auch einfach reparieren lassen statt einen neuen zu kaufen, vermute ich.

In der Ausgangsituation scheint der Vermieter ja nicht unwillig zu sein, das Gerät auszutauschen, es geht dem Mieter bloß nicht schnell genug. Da der alte Kühlschrank aber noch funktioniert, ist der Austausch mE aber auch nicht wirklich zeitkritisch - nach 13 Jahren kommt es auf vier Wochen hin oder her auch nicht mehr an. Aber das ist keine rechtliche, sondern eine pragmatische Sichtweise.

Gruß,
Max

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Hallo,
ja, das ist natürlich klar: ohne weitere Auskünfte hierzu kann man keine Aussage treffen, ob allein die Forderung nach einem neuen Kühlschrank berechtigt ist.

Ich empfand den Post, auf den ich antwortete, als total voreilig (vor allem, da es da noch den Hinweis auf genügend Geld gibt… Wenn es einen entsprechenden Passus im Vertrag gibt, ist es ja völlig wumpe, ob der Mieter Millionär ist oder im Jahr 7x in die Karibik fliegt). Und wollte das halt mit meiner Antwort ein wenig … auf Umwegen ausdrücken :wink:

Gruß
ShannonS