Fristlose Kündigungsgründe beim Untermietvertrag

Hallo zusammen,
ich habe hier ein etwas komplexes Fallbeispiel und würde gern mal eure Meinung dazu wissen:

Es geht um eine 3er-WG, bei der der Bewohner A auch der Eigentümer bzw. der Vermieter ist. Die WG ist neu gegründet worden und befand sich zum Zeitpunkt des Einzugs der 3 Bewohner im Renovierungsszustand. Mitte August sind die Bewohnerin B und die Bewohnerin C eingezogen. Von Anfang an gab es Probleme mit der Hygiene in der Wohnung, Bewohner A hat (bis heute) nicht einmal irgendetwas geputzt. Desweiteren verunreinigt er täglich die Küche und vor allem das Bad / die Toilette (so schlimm wie man es sich nur vorstellen kann). Persönliche Gespräche mit der Bitte um mehr Hygiene blieben erfolglos. Außerdem macht Bewohner A regelmäßig nachts Lärm und Licht in der ganzen Wohnung. Und obwohl TV & Telefon im Untermietvertrag (mit Kosten) aufgeführt sind, bestehen bis heute keine Anschlüsse. Darüber hinaus gab es zum Beginn bereits Problem mit Schimmel durch undichte Abwasserrohre, die von Bewohner A beseitigt worden, inzwischen jedoch wieder massiv akut sind.
Seit September ist die Lage richtig eskaliert. Bewohner A hat bei Bewohnerin B die Heizung so manipuliert, dass diese nicht mehr funktioniert. Er betritt ständig die privaten Zimmer, wenn die Bewohnerinnen B & C bei der Arbeit sind (Schlösser existieren in dieser Wohnung nicht) und entwendet Sachen, bei Bewohnerin B war er sogar unbefugt an deren PC. Außerdem ist es öfters vorgekommen, dass er ins Bad kam, wenn eine der Bewohnerinnen auf dem WC oder in der Dusche waren.
Bewohnerin C hat 2 Katzen, die Bewohner A ständig quält, indem er sie tritt und schlägt und ihnen irgendetwas zu Fressen gibt, wovon sie Durchfall bekommen und krank werden (die Tierarztrechnung ist dementsprechend hoch). Als Krönung hat er vor 2 Wochen einen alten, dreckigen Teppich in den Flur gelegt, von dem sich inzwischen herausgestellt hat, dass er voller Flöhe war, sodass jetzt die ganze Wohnung inzwischen voller Flöhe ist (Tierarztrechnung noch höher, dazu kommen die Rechnungen für die Flohbeseitigungsmuittel).
Der Höhepunkt bislang war, als Bewohner A eines nachts bei Bewohnerin B nackt im Zimmer stand und dieses erst verlassen hat, als sie laut geschrien hat, wodurch Bewohnerin C wachgeworden ist und ins Zimmer gerannt kam um zu helfen. Am nächsten Morgen hat er es damit versucht zu rechtfertigen, er würde schlafwandeln. Das gleiche hat er vor 3 Nächten bei Bewohnerin C abgezogen, diesmal kam Bewohnerin B zur Hilfe. Bewohnerin B & C leben seitdem in ständiger Angst in dieser WG. Eine Anzeige zu schalten haben sie sich bislang nicht getraut, da sie schließlich Tür an Tür mit Bewohner A wohnen.
Noch ein wichtiger Punkt: Bewohner A hat Bewohnerin B & C einfach so erzählt, er hätte die Kaution (jeweils 400 €) ausgegeben, weil er Geld brauchte. Daher hat Bewohnerin B im Oktober keine Miete (300 €) gezahlt - worauf sie sofort die fristlose Kündigung bis spätestens 30.11.08 erhalten hat.
Inzwischen haben Bewohnerin B & C zusammen eine neue Wohnung gefunden (zum 01.11.08), jetzt hat Bewohnerin C das Problem mit der Kündigungsfrist (Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass Bewohnerin C bis heute keine Kopie des Mietvertrags erhalten hat). Kündigungsfrist sind 3 Monate.
Sind das alles Gründe für eine fristlose Kündigung? Wenn ja - kann sie es irgendwie belegen? Die beiden Bewohnerinnen werden definitiv zum 01.11.2008 ausziehen - kann Bewohner A noch Miete bzw. die Einhaltung der Kündigungsfrist verlangen?

Tut mir leid, dass ich mich nicht kürzer gefasst habe, aber das war bei diesem Beispiel nicht möglich, ich wollte kein Detail weglassen.
Danke schon mal fürs Lesen - über einen Rat würde ich mich sehr freuen.
LG Phoebe

Hallo Phoebe,

ich habe mich durch den mit wenigen Absätzen versehenen Beitrag mal „durchgequält“ :wink:

Ich persönlich würde schon meinen, dass hier
http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html, bzw.
http://dejure.org/gesetze/BGB/569.html greift, zumal ja Zeugen vorhanden sind und eine zugesicherte Eigenschaft (Telefonanschluss) nicht erbracht wird. Dieser Mangel musste aber natürlich angemahnt werden.

Eine Verrechnung der Kaution mit der Miete ist meines Wissens generell nicht zulässig.

fristlose Kündigung bis spätestens 30.11.08

Das ist ja keine fristlose Kündigung im eigentlichen Sinne, aber was hindert jemand daran, eine fristlöse Kündigung anzunehmen?

Ein Problem wird wohl auch sein, später die Kaution zurück zu bekommen. Da der VM ja offensichtlich finanzielle Probleme hat.

Wenn B+C nun einfach schriftlich fristlos kündigen und ausziehen, ist es Sache des VM, durch Einsetzen von Rechtsmitteln seinen etwaigen weiteren Mietanspruch geltend zu machen :wink:

Agnes

Hallo Phoebe,

ein wirklich sehr fiktiver Fall!

Anzeige gegen A wegen sexueller Belästigung erstatten, A fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung in die Hand drücken, Koffer packen weg.

LG Reni