Früher Übergabetermin - volle Miete zahlen?

Hallo,

ich bin Untermieter in einer Wohnung. Der Hauptmieter, der somit mein Vermieter ist, hat mit mir schriftlich einen Mietaufhebungsvertrag ausgehandelt, damit ich um die 3monatige Kündigungsfrist herumkomme. In dieser schriftlichen Vereinbarung steht, das Zimmer werde zum 31.03. gekündigt. Geräumt sein soll es aber bis zum 07.03. Er wollte sich um einen Nachmieter kümmern, der ab dem 15. einzieht, so dass er mir die Hälfte der Miete rückerstatten kann. Der Nachmieter zieht aber jetzt doch erst zum 01.04. ein.

Frage 1: Muss ich die komplette Miete für den März zahlen? Der frühe Räumungstermin macht eine Nutzung der Wohnung für mich im März ja unmöglich, oder? Ist § 536 (3) BGB so auszulegen?

Frage 2: Ich habe meinen Teil des Kündigungsvertrages nicht vollständig eingehalten. Ich sollte eigentlich eine Kaution entrichten, mit der die bald bevorstehende Nebenkostenabrechnung verrechnet werden sollte. Darüber hinaus habe ich den vereinbarten Beitrag zu den Internetkosten und die Miete für den März (noch) nicht bezahlt. Nur das Räumungsdatum habe ich eingehalten, ich bin sogar früher ausgezogen.
Kann mein Vermieter den Kündigungsvertrag für nichtig erklären, weil ich mich nicht an alles gehalten habe? Dann läge aber gar keine schriftliche Kündigung mehr vor. Wenn nun dennoch der Nachmieter zum 1.4. einzieht, muss ich die Miete ab diesem Datum nicht mehr zahlen, oder?

Frage 3: Der neue Nachmieter ist ein guter Freund des Vermieters, und ich denke, er wird schon vor dem 1.4. dort einziehen. Nur wird der Vertrag erst ab dem 1.4. laufen. Ist es dennoch rechtens, von mir die Miete zu verlangen? Wie könnte ich beweisen bzw vor Gericht geltend machen, dass jemand mein Zimmer dort bewohnt, obwohl mein Vertrag noch läuft? Der Nachmieter könnte ja einfach sagen, er sei zunächst mal nur zu Gast, ehe er dort einzieht, oder?

Vielen Dank für eure Antworten!
Peter

Hallo,
das sind ja viele Fragen,
ich mache das mal ganz kurz!

Da sie sich nicht in der Position befinden hier noch
irgend etwas auszuhandeln, wegen fehlender Miet- und
Nebenkostenzahlungen, sollten sie den 31. als bindend
ansehen und für diesen Monat die volle Miete zahlen.
Wenn sie Glück haben, geht ihr Vermieter nicht mehr auf
die noch ausstehenden Zahlungen ein und ist zufrieden,
dass er nun einen anderen Mieter hat, der dann auch
bezahlt.
Wenn Sie Pech haben bekommen sie eine Mahnung für die
noch ausstehenden Positionen im Nachgang, die auch
bezahlen sollten, sonst darf der Vermieter auch pfänden
lassen.
Na, dann viel Glück in der neuen Wohnung und
hoffentlich eine bessere Zahlungsmoral ihrerseits.
MK

Hallo,

ich bin Untermieter in einer Wohnung. Der Hauptmieter,

der

somit mein Vermieter ist, hat mit mir schriftlich

einen

Mietaufhebungsvertrag ausgehandelt, damit ich um die

3monatige

Kündigungsfrist herumkomme. In dieser schriftlichen
Vereinbarung steht, das Zimmer werde zum 31.03.

gekündigt.

Geräumt sein soll es aber bis zum 07.03. Er wollte

sich um

einen Nachmieter kümmern, der ab dem 15. einzieht, so

dass er

mir die Hälfte der Miete rückerstatten kann. Der

Nachmieter

zieht aber jetzt doch erst zum 01.04. ein.

Frage 1: Muss ich die komplette Miete für den März

zahlen? Der

frühe Räumungstermin macht eine Nutzung der Wohnung

für mich

im März ja unmöglich, oder? Ist § 536 (3) BGB so

auszulegen?

Frage 2: Ich habe meinen Teil des Kündigungsvertrages

nicht

vollständig eingehalten. Ich sollte eigentlich eine

Kaution

entrichten, mit der die bald bevorstehende
Nebenkostenabrechnung verrechnet werden sollte.

Darüber hinaus

habe ich den vereinbarten Beitrag zu den

Internetkosten und

die Miete für den März (noch) nicht bezahlt. Nur das
Räumungsdatum habe ich eingehalten, ich bin sogar

früher

ausgezogen.
Kann mein Vermieter den Kündigungsvertrag für nichtig
erklären, weil ich mich nicht an alles gehalten habe?

Dann

läge aber gar keine schriftliche Kündigung mehr vor.

Wenn nun

dennoch der Nachmieter zum 1.4. einzieht, muss ich die

Miete

ab diesem Datum nicht mehr zahlen, oder?

Frage 3: Der neue Nachmieter ist ein guter Freund des
Vermieters, und ich denke, er wird schon vor dem 1.4.

dort

einziehen. Nur wird der Vertrag erst ab dem 1.4.

laufen. Ist

es dennoch rechtens, von mir die Miete zu verlangen?

Wie

könnte ich beweisen bzw vor Gericht geltend machen,

dass

jemand mein Zimmer dort bewohnt, obwohl mein Vertrag

noch

läuft? Der Nachmieter könnte ja einfach sagen, er sei

zunächst

mal nur zu Gast, ehe er dort einzieht, oder?

Vielen Dank für eure Antworten!
Peter

zu 1:wenn Ihr den 31.3. ausgehandelt habt ist das auch gültig. Das du das Zimmer füher räumen mußt ist nicht rechtens. Du hast ein Anrecht bis zum 31.3. Auch dann erst Schlüsselübergabe. Ab dem 1.4 mußt du auf keine Fall mehr zahlen, da Ihr ja den 31.3. schriftlich fixiert habt.

zu 2: nein, wenn der Kündigungsvertrag schriftlich vorliegt kann er auch nicht für nichtig erklärt werden, wenn Teile nicht eingehalten wurden. Möglicherweise kannst du aufrechnen. Wenn drinsteht, dass du zum 7.3. räumen solltest. Bin da aber nicht sicher

Zu3. Du kannst das schlecht nachweisen. Wie gesagt Wohnungsübergabe hätte erst am 31.3 stattfinden müssen.

Hallo,

zunächst vielen Dank für die bisherigen Antworten!

Die Schlüsselübergabe fand nun aber bereits zum 01.03. statt. Der einzige Anspruch den ich also noch habe ist der, das Zimmer bis zum 31.03. benutzen zu dürfen? Ansprüche auf Mietrückzahlung hätte ich rechtlich gesehen keine?

Viele Grüße, Peter

Ich würde erstmal mit dem Hauptmieter reden.

Natürlich kann man nicht nur die Rechte in Anspruch nehmen und die Pflichten nicht erfüllen.

Wie das abe alles rechtlich geregelt ist, weiß ich leider nicht.

LG, Frank

Hallo,

da kann ich leider nicht helfen.

Gruß Fred

HI ist ne schwierige Sache weil hier viel auf Vertrauen aufbaut. nun mal zu den Fakten.
zu Punkt 1.)Wenn ihr beide einen AUfhebungsvertrag ausgehandelt habt und diesen dann auch beide unterschrieben habt so muß dieser dann auch von beiden ohne wenn und aber eingehalten werden. Also wenn du bis 31.03. gekündigt haben solltest dan steht dir die Wohnung und die Nutzung natürlich auch noch bis 31.03 offen. Der lateiner sagt Packt sum surmandum was so viel bedeutet wie " Verträge müssen gahlten werden " also darfst du auch bis 31. dort wohnen . Also nix von wegen bis 07.03. hier raus und 15.03. schon neuer rein. Der darf auch erst ab dem 01.04. dort rein leider. Übrigens im schlimmsten fall für beide 24 Uhr… Das mit dem Bezahlen der Kaution wäre zwar von Anfang an deine verpflichtung gewesen was du ja nicht gemacht hast. Schande komme über dich!!! Nun jetzt ist die Sache gegessen und du mußt auch nicht mehr die Kaution bezahlen, gleichwohl jedoch dich an den Kosten beteiligen die eigentlich mit Hilfe der Kaution abgedeckt hat werden solllen. Dabei dient die Kaution nicht zur befriedigung etwas von nicht gezahlter Miete sondern einzig allein um eventuelle Schäden und andere Kosten die auf den Vermieter zukommen eventuell nach dem Auszug zu begleichen. Er muß die jedoch alles belegen und gegebenefalls vorab dir die Möglichkeit geben selbst Hand anzulegen und zwar bis zum Auszug. Beispiel ist du hast die Dübel nicht aus der Wand gezogen und ihm eine Wand mit lauter Löchern hinterlassen die er dann von einem Maler "meistermäßig " entfernen lassen kann. Hast du die Botschaft verstanden??? LAso wenn du mich fragst mach bis zum 31.03. den Raum klar Schiff übergebe dann auch erst die Schlüssel, denn so lange hast du noch zugang zu dem Zimmer und begleiche und das meine ich auch so wie ein richtiger Kerl die Kosten wie Miete Internet und soweiter und so fort dann bietest du auch keine Angriffsfläche merh und dann geht es wie im Märchen und sie lebten alle Tage bis an der welt ende… grins.
Die Miete mußt du dann nicht mehr bezahlen ab dem 01.04. wenn du den Aufhebungsvertrag unterschreiben hast auf den 31.03. dann keine mIeter mehr bezahlen…
zu 3.) Na das kannst du ja mit der Schlüsselübergabe am 31.03. verhindern. sollte er das Zimer schon in real vorher übergeben haben sprich der Freund wohnt schon drinn muß du natürlich ab dem Termin nicht mehr bezahlen… du bringst dich aber in die Rückenlage wenn Schlüssel schon weg ist und du den Raum schon verlassen hast… übrigens das mit den Ausbesserungen kannst du dann auch vergessen so denn der „Neue“ den raum so abgenommen hat.

Gruß auch Peter

uiuiui… das ist für mein begrenztes verständis zu kompliziert. mit untervermietung hatte ich sowieso noch nie zu tun. sorry, aber da bn ich der falsche experte. viel erfolg trotzdem…