Hallo,
ich bin Untermieter in einer Wohnung. Der Hauptmieter, der somit mein Vermieter ist, hat mit mir schriftlich einen Mietaufhebungsvertrag ausgehandelt, damit ich um die 3monatige Kündigungsfrist herumkomme. In dieser schriftlichen Vereinbarung steht, das Zimmer werde zum 31.03. gekündigt. Geräumt sein soll es aber bis zum 07.03. Er wollte sich um einen Nachmieter kümmern, der ab dem 15. einzieht, so dass er mir die Hälfte der Miete rückerstatten kann. Der Nachmieter zieht aber jetzt doch erst zum 01.04. ein.
Frage 1: Muss ich die komplette Miete für den März zahlen? Der frühe Räumungstermin macht eine Nutzung der Wohnung für mich im März ja unmöglich, oder? Ist § 536 (3) BGB so auszulegen?
Frage 2: Ich habe meinen Teil des Kündigungsvertrages nicht vollständig eingehalten. Ich sollte eigentlich eine Kaution entrichten, mit der die bald bevorstehende Nebenkostenabrechnung verrechnet werden sollte. Darüber hinaus habe ich den vereinbarten Beitrag zu den Internetkosten und die Miete für den März (noch) nicht bezahlt. Nur das Räumungsdatum habe ich eingehalten, ich bin sogar früher ausgezogen.
Kann mein Vermieter den Kündigungsvertrag für nichtig erklären, weil ich mich nicht an alles gehalten habe? Dann läge aber gar keine schriftliche Kündigung mehr vor. Wenn nun dennoch der Nachmieter zum 1.4. einzieht, muss ich die Miete ab diesem Datum nicht mehr zahlen, oder?
Frage 3: Der neue Nachmieter ist ein guter Freund des Vermieters, und ich denke, er wird schon vor dem 1.4. dort einziehen. Nur wird der Vertrag erst ab dem 1.4. laufen. Ist es dennoch rechtens, von mir die Miete zu verlangen? Wie könnte ich beweisen bzw vor Gericht geltend machen, dass jemand mein Zimmer dort bewohnt, obwohl mein Vertrag noch läuft? Der Nachmieter könnte ja einfach sagen, er sei zunächst mal nur zu Gast, ehe er dort einzieht, oder?
Vielen Dank für eure Antworten!
Peter