Garagenzusage

Hallo,

angenommen man hat eine Wohnung vor längerer Zeit gemietet und im
Mietvertrag hat der Vermieter eine Garage zu einem Mietpreis von 25,00 EUR zugesichert. Die Garage muss allerdings erst vom Vermieter freigeräumt werden, weil sie derzeit als Rumpelkammer für ihn selber dient.

Mittlerweile ist seit dem Zeitpunkt wo er sie freigeräumt haben wollte schon mehrere Monate vergangen. Durch einen anderen Mieter der die Miete gedrückt hat hat der Vermieter Mietausfall und im reichen die 25,00 EUR nicht mehr.

Nun zieht ein weiterer Mieter ein, dem die Garage ebenfalls angeboten wurde, allerdings zu einem höheren Mietpreis. Wäre der erste Mieter bereit 10,00 EUR mehr pro Monat zu bezahlen, dann würde er sie zugesprochen bekommen, wobei ja eh schon der Termin vier Monate überzogen ist.

Ich sehe das doch richtig, dass der Vermieter die Garage nicht einfach jemand anderen anbieten darf. Er versucht ja sozusagen einen höheren Mietpreis mit unfairen Mitteln zu erreichen.

Wünsche allen noch einen schönen Tag

Hallo Susi,

der Begriff „zugesichert“ klingt in dem Zusammenhang etwas schwammig. Wurde die Garage vertraglich zu 25,- € vermietet, dann kann der Vermieter sie nicht noch einmal vermieten. Und er kann auch keine Miete dafür verlangen, solange er sie nicht vertragsgemäß zur Verfügung stellt.

(Sollte das Ganze allerdings eine mündliche Vereinbarung gewesen sein, dann wird der Nachweis natürlich schwierig, zumal wenn der Mieter monatelang zahlt, obwohl ihm die Garage nicht zur Verfügung steht.)

Gruß!

Horst

Nein, es ist alles im Mietvertrag vereinbart und die Miete wird erst fällig, wenn die Garage zur Verfügung steht.

Dann ist der Vertrag auch vom Vermieter einzuhalten. Ist nicht nur gängige Rechtssprechung, sondern ein Grundsatz.

Grüße!

Horst