Gartenerweiterung durch Mieter

Hallo zusammen,

ich habe eine Wohnung mit einem kleinen Garten vermietet. Der Mieter möchte das Gartengrundstück gerne erweitern, was möglich ist, da die Gartenfläche an meine Weidefläche angrenzt.
Der Mieter plant, Bäume, Sträucher etc. zu pflanzen und ein kleines Gartenhaus zu errichten.
Meine Frage:
Ist der Mieter verpflichtet, den Garten bei Auszug in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen, wenn keine schriftliche Regelung getroffen wurde oder ist eine schriftliche Vereinbarung erforderlich?

Hallo,
wenn nicht vereinbart wurde, dass das Grundstück in seinen Ursprungszustand zurück versetzt werden muss, gilt § 94 BGB:

§ 94 BGB
Wesentliche Bestandteile eines Grundstücks oder Gebäudes

(1) Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude, sowie die Erzeugnisse des Grundstücks, solange sie mit dem Boden zusammenhängen. Samen wird mit dem Aussäen, eine Pflanze wird mit dem Einpflanzen wesentlicher Bestandteil des Grundstücks.

Ich hoffe, dass ich damit weiterhelfen konnte.
Schöne Grüße

Sorry, ich kann hier nicht weiterhelfen.

Hallo,wenn Sie dem Mieter erlauben den Garten zu erweitern und ein Gartenhaus drauf zu bauen,muß das Bestandteil des allg.Mietvertrages werden.
Dann müssen Sie als Vermieter entscheiden,ob er
->das Gartenhaus z.B.bei Auszug mitnimmt oder es in
-> Ihren Besitz übergeht.
->Bezahlung/Mieterhöhung für mehr Garten oder bei
-> Auszug Übernahme des Gartenhauses
->Erwartet er finanzielle Beteiligung bei der
-> Anschaffung der Obstbäume ?
Sie sollten all diese Sonderregelungen unbedingt als Nachtrag zum bestehenden Mietvertrag zufügen !!!
mfg Uagnr

Zu Ihrer Frage kann ich keine rechtsverbindliche Antwort geben, ich würde Ihnen raten mit ihrem Mieter eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, auf die man sich immer wieder berufen kann und die im Streitfall auch Bestand hat.
Mit freundlichen Grüßen
W. Brill

Hallo,
ich würde auf jeden Fall eine schriftliche Vereinbarung mit dem Mieter machen, nach Deinen Vorstellungen. Ohne Schriftliches geht heutzutage
g a r n i c h t s.
Ich spreche aus eigener Erfahrung.

Viele Grüße Doris

Hallo,

Sie sollten festlegen (schriftlich, in Form einer Genehmigung oder im Mietvertrag mit aufnehmen) in welchem Umfang der Vermieter das Weisegrundstück mitnutzen darf. Nein, nicht unbedingt! Wenn sie sicher gehen wollen, setzen sie schriftlich fest, das der Mieter das Grundstück, bei Auszug in den alten Zustand versetzen muss.