Hallo zusammen,
ich habe eine Wohnung mit einem kleinen Garten vermietet. Der Mieter möchte das Gartengrundstück gerne erweitern, was möglich ist, da die Gartenfläche an meine Weidefläche angrenzt.
Der Mieter plant, Bäume, Sträucher etc. zu pflanzen und ein kleines Gartenhaus zu errichten.
Meine Frage:
Ist der Mieter verpflichtet, den Garten bei Auszug in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen, wenn keine schriftliche Regelung getroffen wurde oder ist eine schriftliche Vereinbarung erforderlich?