Gartenpflege bei Auszug

In dem Mietvertrag von M ist geregelt, das M seinen Teil des Gartens zu pflegen hat.

Der Garten wurde aber nur sehr schlecht gepflegt.

Nun hat VM, der Vermieter von M, das Problem, das der Garten in einem sehr schlechten Zustand ist, der Rasen ist weg, weil an mehreren Stellen Hundehütten, Pools, etc standen. Außerdem ist ein Baum vom Hund angekratzt.
Im Garten liegt außerdem viel Müll rum.

Welche Pflichten hat M nun, muss er den Garten so zurückgeben wie er ihn bekommen hat(sehr gepflegt), für die Schäden aufkommen und den Müll entfernen?
Oder muss VM für die Schäden im Garten aufkommen?

Hallo,

weiss zwar nicht, wer meine Antwort jetzt bekommmt. Vermieter oder Mieter. Ist aber auch egal. Den Garten ungepflegt und vermuellt zu uebergeben waere einfach eine Unverschaemtheit. Der Mieter haette sich an den Mietvertrag halten sollen. Warum sollte es Vermietersache sein, den Mietermuell zu beseitigen? Wenn ich Vermieter waere, wuerde ich evtl. einen Teil der Kaution einbehalten. Aber vielleicht laesst sich alles in einem Gespraech regeln?

Viel Erfolg
Sibylle

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Hallo,

wenn der Mieter einen Gartenteil mitgemietet hatte, muss er auch für die Pflege aufkommen, wie es im Vertrag steht. Häufig ist es soger so, dass er den Garten in den Ausgangszustand zurückversetzen muss. Also Rasen ansäen, wo er hingehört und gegebenfalls Bäume wieder fällen.

Und aufgeräumt sowieso. Der Vermieter tut gut daran, dem Mieter eine Frist zu setzen und der Mieter sollte schauen, dass er den Garten in Ordnung bekommt, wenn ein gärtner beauftragt werden muss, wird’s teurer als ein bisschen Grassamen.

Gruss Jutta

Es gab bereits mehrere Gespräche bzgl. der Gartenpflege, auch bezüglich Müll im und um das Haus (2 Mieterparteien).

Mieter M muss am Ende des Monats September die Wohnung verlassen, bis wann muss der Garten dann wieder so sein, wie er übergeben wurde?

Hat auch nach ablauf des Mietvertrages M noch das Recht seinen Müll, Möbel, Gerümpel, etc in der Wohnung oder auf dem Grundstück zu lagern?

mfG ShadowNET

Mieter M muss am Ende des Monats September die Wohnung verlassen, bis wann muss der Garten dann wieder so sein, wie er übergeben wurde?

bis Mietende = i.d.R. bis zur Rückgabe der Mietsache

Hat auch nach ablauf des Mietvertrages M noch das Recht seinen Müll, Möbel, Gerümpel, etc in der Wohnung oder auf dem Grundstück zu lagern?

Wie kommst du auf diese kuriose Idee?

Mir scheint der Rechtliche Grundsatz überhaupt nicht verstanden:
Nach Ablauf der Mietzeit (Mietende) hat der Mieter die Mietsache in vertragsgemässem Zustand zurückzugeben.
Zur Mietsache gehört alles, was im Rahmen des Mietvertrags benutzt werden durfte - also auch der Garten.
Der vertragsgemäße Zustand bedeutet z.B.

  • erlaubte Veränderungen während der Mietzeit hat der Mieter unter Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands bis Mietende zu beseitigen
  • ebenso natürlich nichterlaubte Veränderungen/nichtvertragsgemäße Verschlechterungen (z.B. Beschädigungen, Schäden)
  • leer = von allen Sachen des Mieters (egal ob Möbel, Müll oder Gerümpel) geräumt
  • besenrein (soweit der Sauberkeitszustand nicht explizit vereinbart)
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Mmh, das ist klar, habe nicht das hingeschrieben was ich hinschreiben wollte :wink:

Meine Frage ist eher: Wenn M noch Möbel, Kückengeräte oder Gerümpel, Müll, etc. nach Ablauf des Mietverhältnises mit M stehen lässt, was soll VM dann machen?

Wäre VM berechtigt die Sachen zu entsorgen?

mfG ShadowNET

Mmh, das ist klar, habe nicht das hingeschrieben was ich
hinschreiben wollte :wink:

Das ist aufgrund der Forumsregeln ja leider manchmal auch nicht ganz einfach

Meine Frage ist eher: Wenn M noch Möbel, Kückengeräte oder
Gerümpel, Müll, etc. nach Ablauf des Mietverhältnises mit M
stehen lässt, was soll VM dann machen?

Wäre VM berechtigt die Sachen zu entsorgen?

Für Müll besteht eigentlich keine Aufbewahrungspflicht - soweit du denn beweisen kannst, dass die zurückgelassenen Sachen tatsächlich wertlos waren.

Hier ist auch das Vorgehen z.B. recht ausführlich beschrieben
http://www.steuern-online.de/cgi-local/loadforum.cgi…