Großmutter muss ins Pflegeheim

Hallo Freunde,
habe da mal eine Verständnisfrage wobei ich denke ich bin schon auf dem richtigen Weg.
Also meine Großmutter (88) wohnt in einer Wohnanlage für Senioren. Keine Pflege oder Pflegedienst, nur altergerechtes wohnen. Nun hat Sie kurz vor Weihnachten einen Herzschrittmacher bekommen.Weiterhin hat Sie immer ein Sausen im Kopf(also Schwindelgefühl) und kippt hier und da mal um. Deswegen wollen wir Sie jetzt im neuen Jahr sofort in eine betreute Anlage geben. Oma ist auch ganz begeistert und im Januar geht es schon los. Ihre Alte Wohnung hat nun eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Kommt man aus diesen Verträgen wegen Krankeheit oder Pflege nicht auch schon schneller raus ???
Da gibt es doch bestimmt einen §, oder ???
Danke Euch
Gruß
Sascha

ein Auflösungsvertrag ginge auch !
Sogar noch schneller, als alles andere.
Gruß Tom

Hallo,

betreute Anlage geben. Oma ist auch ganz begeistert und im
Januar geht es schon los. Ihre Alte Wohnung hat nun eine
Kündigungsfrist von 3 Monaten. Kommt man aus diesen Verträgen
wegen Krankeheit oder Pflege nicht auch schon schneller raus
???
Da gibt es doch bestimmt einen §, oder ???

es gibt den Grundsatz „Pacta sunt servanda“ (http://de.wikipedia.org/wiki/Pacta_sunt_servanda). Selbst bei Tod des Mieters gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist.

Es bedürfte keiner Verträge, wenn eine Partei den Vertrag einfach auflösen dürfte. Der Vermieter kann ja auch nicht, z.B. weil er erkrankt, alle Mieter der Seniorenanlage ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist auf die Strasse setzen.

Gruß

S.J.

Hallo Steve,
ich glaube bei einem Todesfall sieht die Lage so aus:
§ 564 BGB
Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem Erben, außerordentliche Kündigung.
Also ich denke mit Deinem „Pacta sunt servanda“ kommt man da nicht weit.
Deswegen werde ich auch mal weiter stöbern.
Danke

Stimmt, im Todesfall besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht der Erben. Es darf dann, ungeachtet der bestehenden Vertragsvereinbarungen, mit gesetzlicher Kündigungsfrist (3 Monate) gekündigt werden.
Irgendwo habe ich mal gelesen, dass bei Eintritt in ein Pflegeheim ein Recht auf Untervermietung der gesamten Wohnung bzw. auf Stellung von Nachmietern gegeben sein könnte. Näheres ist, zumindest im Moment :wink: von mir nicht recherchierbar.

vnA

Hallo,

meistens ist es doch so, daß es schon Leute gibt, die so eine Wohnung gern beziehen wollen.
Wie sieht es denn mit einem Nachmieter aus?
Das wäre vielleicht das einfachste.
Liebe Grüße
Martina

P.S: Hoffentlich habt Ihr das richtige Heim ausgesucht!

Hi,
also ich habe nun vor den Vermietern einen Auflösungsvertrag anzubieten. Da die Wohnung in der meine Oma gewohnt hat schon was nettes war, wird sich da wohl auch schnell einen Nachmieter finden.
Das Heim hat Oma selbst ausgesucht, weil einige ihrer Freunde da schon sind.
Also alles in Butter !
Danke
Gruß
Sascha