Grundstücksteuer

Hallo,
bei uns wurde im Juli die Grundstücksteuer angehoben.
Nun meine Frage : Ich wohne in einen 3Familienhaus 2 Wohneinheiten a 95m²,und eine Wohneinheit a60m².
Wird die Grundstücksteuer nun auf alle Wohneinheiten gleich verteilt,oder geht es nach Wohnungsgröße.

Hallo

die Hohe der Grundsteuer hängt vom sog. Einheitswert der Immobilie ab.
Je größer also eine Wohnung in einem Mietshaus ist, desto höher ist der Einheitswert.
Also zahlt die Partei mit der größeren Wohnung auch mehr Grundsteuer. Logisch, oder :smile:

Gruß
His D.

Hallo,üblich ist die Abrechnung der anteiligen Grundststeuer entsprechend der Wohnflächen (Flächenmaßstab), wie gemäß § 556 a Abs 1 BGB als gesetzlicher Maßstab vorgesehen, sofern keine andere Vereinbarung besteht. Eine andere Vereinbarung im Mietvertrag ist also zulässig, wobei der im Vertrag geregelte Umlageschlüssel immer vorrangig ist (BGH, Urteil v. 26.5. 2004 - VIII ZR 169/03) wenn nach dem Wortlaut der Vertragklausel diese von einem verständigen Mieter nicht anders verstanden werden kann. Hinweis: In vielen Formularmietverträgen findet sich die Klausel " …alle Betriebskosten werden nach dem Verhältnis der Wohn- und Nutzflächen des Hauses umgelegt."
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/grunds…
Eklis64

Es ist beides möglich .Sinnvollerweise nach dem bisherigen Schlüssel.

Nach m², aber nur, wenn es im Mietvertrag vereinbart ist. Die gesamte Abrechnung ggfls. prüfen lassen (Mieterverein!), da die oft Fehler haben, die der Laie nicht sieht…

Hallo, die Grundsteuer wird nach qm berechnet
Gruß, Achim