Haftpflicht

Darf der Vermieter dem Mieter eine Miethaftpflicht vorschreiben wenn der Mieter aber schon eine Besitzt?

Der VM darf dem Mieter grundsätzlich keine Versicherungen vorschreiben oder als Bedingung im Mietvertrag verankern, schon gar keine einer bestimmten Versicherungsgesellschaft.

Nachlesen kann man das auch zB hier:
http://www.anwaltseiten24.de/rechtsgebiete/recht-all…

Allerdings kann vor Vertragsabschluß der VM entscheiden, an wen er seine Wohnung vermietet.

Hallo,

wie Maja schon schreibt: Nein, dass darf er nicht.

Kleiner Tipp, da Privathaftpflicht ja anscheinend vorhanden ist, bitte die Police überprüfen, ob Mietsachschäden überhaupt versichert sind. Manche Gesellschaften schließen dieses Risiko gerne mal aus.
Zu bedenken ist auch, dass die Privathaftpflicht keinerlei Glasschäden in einer gemieteten Wohnung übernimmt. Dafür ist eine Glasversicherung notwendig. ( Einschluß über Hausratversicherung )

Gruß
Wolfgang

Der Mieter unterzeichnet einen Mietvertrag zum Einzugstermin 1.Juli und im Mietvertrag steht die Klausel Miethaftplicht/Privathaftpflicht ist nachzuweisen.So der Mieter weißt das vor und besitzt eine Miethaftpflicht. Tage nach Vertragsunterzeichnung ruft ihn der Vermieter an und meint die Summe der Mietsachschäden sei ihm zu wenig er möge bitte bei ihm eine neue Abschließen die eine höhere Summe abdeckt. Da der Viermieter Markler zu scheinen mag kommt dem Mieter die Sache komisch vor und weigert sich weil er ja mit seiner Haftplicht zufrieden ist und Vertraglich dran gebunden ist