Hallo,
mal angenommen, ein Mieter hat eine Wohnung mit Nachtspeicherheizung.
Die Heizung ist jedoch so eingestellt, das sie nur nachts wegen günstigen Stromtarif heizt. Weiter angenommen, der Mieter ist jedoch oft tagelang nicht da und wenn er tagsüber nach Hause kommt möchte er nunmehr seine Wohnung auch tagsüber mal heizen, da er nicht erst bis in die Nacht warten möchte, bis die Dinger mal anspringen. Dieses teilt er seinen Vermieter mit. Der Vermieter ist so unverschämt und erklärt, der Mieter hätte beim mieten der Wohnung von Anfang an gewusst, das es sich hier um eine Wohnung mit Nachtspeicherheizung handelt, welche nur nachts wegen günstigen Tarif heizt, das wäre bei allen Mietern so im Haus, er würde hier nichts extra nunmehr umstellen. Der Mieter solle sich dann gefälligst einen Heizlüfter kaufen…
Ferner erklärt der Mieter, das an einen dieser Heizungen der Ventilator, der die warme Luft verteilt nicht geht. Dieses konnte er jedoch bei anmieten der Wohnung noch nicht feststellen, da diese im Sommer angemietet wurde und hier die Heizung nicht überprüft wurde. Diees stellte er also erst erstmalig bei Inbetriebnahme zur kalten Jahreszeit fest. Der Vermieter erklärt hierzu, man könne gerne prüfen lassen, wo das Problem läge, ob die Heizung kaputt sei oder nicht. Sollte sich kein Schaden feststellen lassen, müsse der Mieter die Kosten für das umsonst kommen des Technikers bezahlen oder auch die Reparatur, da er lt. Mietvertrag bis zu 80 Euro für Instanzsetzung selbst zu zahlen habe.
Zur ersten Sache:
Kann der Vermieter sich weigern, die Heizung umzustellen, das man auch mal tagsüber eine unterkühlte Wohnung heizen kann. ?
Zur zweiten Sache:
Muss der Mieter wirklich die Kosten wegen der evtl. defekten Heizung übernehmen, wenn diese anscheinend wohl schon beim Vormieter kaputt war bzw. das vom Vermieter beim Vormieter nicht geprüft wurde. ?Schließlich hat der neue Mieter diese Heizung nicht kaputt gemacht.
Danke
K.