Heizkosten für das Treppenhaus?

Hallo Experten!

Mal angenommen, jemand wohnt in einem Haus (5 Stockwerke), in dem die komplette Zeit die Heizung im Treppenhaus läuft. Und zwar nicht nur eine, sondern ein fetter Heizkörper in jedem Stockwerk und im Erdgeschoß sogar zwei. Im Treppenhaus ist es bullig heiß und die Heizung ist wegen so einer Sperre nicht runterzudrehen.
Wahrscheinlich werden doch diese Heizkosten dann unter den Mietparteien aufgeteilt, oder? Muß man das dann zahlen? Mal ganz davon abgesehen, dass das doch eine Riesenverschwendung ist. Kann man sich weigern, den Anteil zu zahlen oder hat man da einfach Pech? Ich denke mal, da kommt eine ganze Menge Geld zusammen, wenn das Treppenhaus 24 Stunden am Tag beheizt wird…

Vielen Dank für eine Antwort und Gruß!

M.

Hallo Experten!
Mal angenommen, jemand wohnt in einem Haus (5 Stockwerke), in
dem die komplette Zeit die Heizung im Treppenhaus läuft. Und
zwar nicht nur eine, sondern ein fetter Heizkörper in jedem
Stockwerk und im Erdgeschoß sogar zwei. Im Treppenhaus ist es
bullig heiß und die Heizung ist wegen so einer Sperre nicht
runterzudrehen.
Wahrscheinlich werden doch diese Heizkosten dann unter den
Mietparteien aufgeteilt, oder? Muß man das dann zahlen? Mal
ganz davon abgesehen, dass das doch eine Riesenverschwendung
ist. Kann man sich weigern, den Anteil zu zahlen oder hat man
da einfach Pech? Ich denke mal, da kommt eine ganze Menge Geld
zusammen, wenn das Treppenhaus 24 Stunden am Tag beheizt
wird…

Hallo,
die Verteilung der Heizkosten müsste im Mietvertrag geregelt sein. Allerdings ist eine Heizung im Treppenhaus recht ungewöhnlich. Ein Gespräch mit dem Vermieter, dass der Mieter die Energieverschwendung nicht mitfinanzieren möchte, wäre angebracht.

Hallo!

Vielen Dank für Deine Antwort! Im Mietvertrag steht folgendes:

Der VM ist berechtigt, Wohnungen zu einer Abrechnungseinheit zusammenzufassen, auch wenn sie von mehreren Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen versorgt werden oder wenn sie zu verschiedenen Wirtschaftseinheiten gehören.
Werden Gebäude oder Gebäudeteile mit unterschiedlichem spezifischen Wärmebedarf oder Verbrauch versorgt, so liegt eine differenzierte Abrechnung entsprechend dem Wärmeverbrauch dieser Objekte im billigen Ermessen des VM. Das gleiche gilt für teilbeheizte und -warmwasserversorgte Wohnungen.

Das heißt schon, dass ich einen Anteil daran bezahle, oder? So richtig versteh ich den Mietvertrag da nämlich auch nicht…

Gruß,
M.

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Werden Gebäude oder Gebäudeteile mit unterschiedlichem
spezifischen Wärmebedarf oder Verbrauch versorgt, so liegt
eine differenzierte Abrechnung entsprechend dem Wärmeverbrauch
dieser Objekte im billigen Ermessen des VM. Das gleiche gilt
für teilbeheizte und -warmwasserversorgte Wohnungen.
Das heißt schon, dass ich einen Anteil daran bezahle, oder? So
richtig versteh ich den Mietvertrag da nämlich auch nicht…

Werden die Kosten nach den verschiedenen Personenzahlen verteilt oder nur nach Wohnfläche? Sonst muss ein einzelner Mieter verhältnismäßig viel zahlen. Die Kostenverteilung darf nicht ungerecht sein.

1 Like

Heizkörper müssen nach der Heizkostenverordnung regelbar/abstellbar sein.
sonst zahlt dies ehedem der VM
Bullig warm im Treppenhaus ist der Luxus den der VM allein bezahlt.
Hinzu kommt das die Verbrauchsmessgeräte vorgeschrieben sind.
Gibt es sowas zur Abrechnung der WE´s?
Wolfgang

http://www.minol.de/80027110

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Will heißen es gibt mehrere Heizungen die zusammengefasst werden zu einer Wirtschaftseinheit, dies hebt aber die Verbrauchsmesspflicht nicht auf
Wolfgang
Fa Minol hat Urteile zum Thema zusammengestellt
http://www.minol.de/80027110

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