Heizkostenabrechnung (Teilweise ohne Zähler)

Hallo zusammen!

Ich habe folgendes Problem:

Die ehemalige Vermieterin meiner Freundin hat eine Heizkostenabrechnung erstellt, die wir für fragwürdig halten. Mehrere Fehler, die wir in der Abrechnung gefunden haben (Rechenfehler, falscher Ölpreis,…) wurden bereits korrigiert. Dennoch gibt es noch weitere Unklarheiten.

Das Haus hat 5 Parteien. Der Heizkostenverbrauch 3 dieser Wohnungen (unter anderem die Wohnung meiner Freundin) besitzen Wärmemengenzähler, die anderen beiden nicht.

Die Heizkostenverteilung erfolgt nach dem Maßstab 80 Verbrauch zu 20 % Wohnfläche (Ich weiß, ist eigentlich nicht rechtens, können wir aber mit leben).

Jetzt wird die Abrechnung wir folgt angesetzt:
(ich nehme mal Beispielswerte um die Problematik zu verdautlichen)

Gesamtverbrauch des Hauses: 6.000 liter

80 % = 4.800 liter

Gemessener Verbrauch der Wohnungen a+b (lt. Wärmemengenzähler - Wohnung b ist unsere ehemalige Wohnung): 2.040 liter : 2 = 1.020 liter je Wohnung a und b

Verbrauch der Wohung c (lt. Zähler): 1.015 liter

Rest: 1.745 liter (keine Wärmemengenzähler vorhanden)
wird durch 2 geteilt und hälftig für dei Wohungen d+e (ca. 15 qm kleiner als die anderen) angesetzt.

Zusätzlich werden die anderen 20% (1.200 liter) nach qm verteilt.

Meines Erachtens kann diese Aufteilung so jedoch nicht stimmen!!!
Denn:

Wenn ich den 100%tigen Verbrauch mit Wärmemengenzählern ermitteln kann, dann ich diesen 100%Verbrauch doch nicht komplett ansetzen und dazu hinterher noch weitere 20% Verbrauch nach qm hinzurechnen. Oder???

Andererseits würde man, wenn man den, mit den Wärmemengenzählern gemessenen Verbrauch nur zu 80 % ansetzt, hinerher auf ein Ergebnis kommen, bei dem die beiden kleinsten Wohnungen ca. 10% mehr verbrauchen, als die 3 großen!

Ich hoffe jemand weiß diesbezüglich Rat, denn wir schreiben mit der ehemaligen Vermiterin jetzt schon 3 Monate lang fast wöchentlich hin und her. Und ich bin mir nicht im Klaren darüber, wie unsere Chancen vor Gerichts aussehen würden, wenn die ehemalige Vermiterin Klage einreichen würde.

Hallo Janik
Die Rechnung hinkt an allen Stellen. Mal gibt es WMZ, mal gibt es sie nicht. Wenn Wmz zur Erfassung von Verbräuchen eingesetzt werden , müssen sie entweder bei allen Parteien eigesetzt werden(hier nicht der Fall) oder es muss ein zentraler Ausgangswmz(hinter dem Kessel ) als Masseinheit für die anderen zusätzlich installiert werden. Wie willst du denn ansonsten korrekt von der Angabe auf dem Wmz (KWh oder MWh) umrechnen in Öl. Erst wenn du sauber die verbrauchte Ölmenge in angezeigte KWh umgesetzt hast, kannst du den angezeigten Verbrauch ermitteln. Alles andere basiert auf Ungenauigkeiten, die hier und da immer wieder falsch sind.Du wirst nie eine saubere Ermittlung erhalten.
Dein Wmz zeigt zwar deinen Verbrauch zu 100 % an, aber er muss immer noch ins Verhältnis zum Verbrauch des Hauses gesetzt werden. Ein Liter Öl hat zwar eine soundsogrosse Wärmemenge, aber alle Verluste vom Wirkungsgrad Kessel, Stillstandszeiten Kessel usw. bis hin zu Transportverlusten Rohrleitung zeigt der WMz nicht an. Zwar zeigt der Wmz die Wärmemenge an, die in deiner Wohnung verbraucht wird, aber nicht die, die zur Herstellung dieser Leistung nötig ist.Letzteres ist das, was auch bezahlt werden muss. Somit ist dein Verbrauch in der Wohnung noch lange nicht der Verbrauch, den du verursacht hast und auch bezahlen musst.
Ich hoffe, dies einigermassen klar beschrieben zu haben
Mein Rat : einige dich so schnell wie möglich und sei froh dass du es hinter dir hast. Kein Gericht wird bei einer solchen Zählweise einer Partei Recht geben.

Viel Spass

Christian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

der Mieter sollte einen Mieterverein oder Anwalt aufsuchen. Die Verteilung 80:20 ist nicht zulässig. Es darf nur 30:70, 40:60 oder 50:50 abgerechnet werden.

Nachdem jedoch die Restverteilung ohnehin nicht so vorgenommen werden darf, allerdings dürfen zumindest in dieser Abrechnung nach Wohnfläche abgerechnete Kosten belastet werden, hat der Mieter einen Kürzungsanspruch bei den Heizkosten von 15 %.

Gruss Günter

Ich habe folgendes Problem:

Die ehemalige Vermieterin meiner Freundin hat eine
Heizkostenabrechnung erstellt, die wir für fragwürdig halten.
Mehrere Fehler, die wir in der Abrechnung gefunden haben
(Rechenfehler, falscher Ölpreis,…) wurden bereits
korrigiert. Dennoch gibt es noch weitere Unklarheiten.

Das Haus hat 5 Parteien. Der Heizkostenverbrauch 3 dieser
Wohnungen (unter anderem die Wohnung meiner Freundin) besitzen
Wärmemengenzähler, die anderen beiden nicht.

Die Heizkostenverteilung erfolgt nach dem Maßstab 80 Verbrauch
zu 20 % Wohnfläche (Ich weiß, ist eigentlich nicht rechtens,
können wir aber mit leben).

Jetzt wird die Abrechnung wir folgt angesetzt:
(ich nehme mal Beispielswerte um die Problematik zu
verdautlichen)

Gesamtverbrauch des Hauses: 6.000 liter

80 % = 4.800 liter

Gemessener Verbrauch der Wohnungen a+b (lt. Wärmemengenzähler

  • Wohnung b ist unsere ehemalige Wohnung): 2.040 liter : 2 =
    1.020 liter je Wohnung a und b

Verbrauch der Wohung c (lt. Zähler): 1.015 liter

Rest: 1.745 liter (keine Wärmemengenzähler vorhanden)
wird durch 2 geteilt und hälftig für dei Wohungen d+e (ca. 15
qm kleiner als die anderen) angesetzt.

Zusätzlich werden die anderen 20% (1.200 liter) nach qm
verteilt.

Meines Erachtens kann diese Aufteilung so jedoch nicht
stimmen!!!
Denn:

Wenn ich den 100%tigen Verbrauch mit Wärmemengenzählern
ermitteln kann, dann ich diesen 100%Verbrauch doch nicht
komplett ansetzen und dazu hinterher noch weitere 20%
Verbrauch nach qm hinzurechnen. Oder???

Andererseits würde man, wenn man den, mit den
Wärmemengenzählern gemessenen Verbrauch nur zu 80 % ansetzt,
hinerher auf ein Ergebnis kommen, bei dem die beiden kleinsten
Wohnungen ca. 10% mehr verbrauchen, als die 3 großen!

Ich hoffe jemand weiß diesbezüglich Rat, denn wir schreiben
mit der ehemaligen Vermiterin jetzt schon 3 Monate lang fast
wöchentlich hin und her. Und ich bin mir nicht im Klaren
darüber, wie unsere Chancen vor Gerichts aussehen würden, wenn
die ehemalige Vermiterin Klage einreichen würde.