Hallo zusammen!
Ich habe folgendes Problem:
Die ehemalige Vermieterin meiner Freundin hat eine Heizkostenabrechnung erstellt, die wir für fragwürdig halten. Mehrere Fehler, die wir in der Abrechnung gefunden haben (Rechenfehler, falscher Ölpreis,…) wurden bereits korrigiert. Dennoch gibt es noch weitere Unklarheiten.
Das Haus hat 5 Parteien. Der Heizkostenverbrauch 3 dieser Wohnungen (unter anderem die Wohnung meiner Freundin) besitzen Wärmemengenzähler, die anderen beiden nicht.
Die Heizkostenverteilung erfolgt nach dem Maßstab 80 Verbrauch zu 20 % Wohnfläche (Ich weiß, ist eigentlich nicht rechtens, können wir aber mit leben).
Jetzt wird die Abrechnung wir folgt angesetzt:
(ich nehme mal Beispielswerte um die Problematik zu verdautlichen)
Gesamtverbrauch des Hauses: 6.000 liter
80 % = 4.800 liter
Gemessener Verbrauch der Wohnungen a+b (lt. Wärmemengenzähler - Wohnung b ist unsere ehemalige Wohnung): 2.040 liter : 2 = 1.020 liter je Wohnung a und b
Verbrauch der Wohung c (lt. Zähler): 1.015 liter
Rest: 1.745 liter (keine Wärmemengenzähler vorhanden)
wird durch 2 geteilt und hälftig für dei Wohungen d+e (ca. 15 qm kleiner als die anderen) angesetzt.
Zusätzlich werden die anderen 20% (1.200 liter) nach qm verteilt.
Meines Erachtens kann diese Aufteilung so jedoch nicht stimmen!!!
Denn:
Wenn ich den 100%tigen Verbrauch mit Wärmemengenzählern ermitteln kann, dann ich diesen 100%Verbrauch doch nicht komplett ansetzen und dazu hinterher noch weitere 20% Verbrauch nach qm hinzurechnen. Oder???
Andererseits würde man, wenn man den, mit den Wärmemengenzählern gemessenen Verbrauch nur zu 80 % ansetzt, hinerher auf ein Ergebnis kommen, bei dem die beiden kleinsten Wohnungen ca. 10% mehr verbrauchen, als die 3 großen!
Ich hoffe jemand weiß diesbezüglich Rat, denn wir schreiben mit der ehemaligen Vermiterin jetzt schon 3 Monate lang fast wöchentlich hin und her. Und ich bin mir nicht im Klaren darüber, wie unsere Chancen vor Gerichts aussehen würden, wenn die ehemalige Vermiterin Klage einreichen würde.