Heizung OHNE Flur

Hallo,

Problem ist, laut Mietvertrag hat die Wohnung ca: 85 qm mit zwei Fluren. Jedoch besitzt der „Vorflur“ keine Heizung wird aber zu 100% mit angerechnet, vorallem auch bei den Nebenkosten.
Frage: Gibt es ein Möglichkeit, den Vermieter dazu zu bringen dort Heizkörper anzubringen bzw. die Miete zu verringern? Gibt es einen § dazu?
Der Vorflur hat fast die Temperaturen die Aussen sind. Wir benutzen diesen nur als Stellfläche für Schuhe und Jacken und um in den Keller zu gelangen. Der Raum hat eine Größe von ca: 20 qm.
Wir hatten aus mal unser Glück beim Mieterbund versucht jedoch könnten die uns auch nicht weiterhelfen, leider.

Soweit mir bekannt ist muss eine Zimmertemperatur von 18-20Grad sichergestellt sein ob das allerdings für Flure auch so sein muss weis ich jetzt auch nicht genau.

In deinem Fall würde ich da der Flur zu 100% angerechnet wird davon ausgehen das dies auch gewährleistet sein muss. Da dies aber aufgrund des fehlenden Heizkörpers nich geht einfach mal den Vermieter darauf ansprechen.
Hoffe ich konnte Dir ein wenig weiter helfen

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Hallo, vielen Dank für Deine Antwort.
Muss ich mich ggf nochmal an anderer Stelle schlau machen ob ein Flur auch so eine Raumtemp haben muss.
Mit dem Vermieter kann man leider nicht reden. Wiegelt alles ab…daher suche ich nun nach was Stichfesten worauf man sich berufen kann.

Hallo hamburger1980,

ich bin zwar kein Experte in Sachen Mietrecht, aber habe dort leider auch schon gewisse Erfahrungen gesammelt. Ich habe mich mal im Netz umgesehen. Ich bin dort auf eine Seite gestoßen die aus dem Jahr 2003 ist, jedoch kann ich mir nicht vorstellen das sich die Gesetzesgrundlage für Mieter zum negativen hin entwickelt hat. Hier der Link

http://www.bosy-online.de/ZDF_de%20-%20Heizen%202003…

Dort heißt es u.a. ganz klar: bei Kälte Mietminderung!
Lese dir den Artikel mal in Ruhe durch, ich hoffe, er hilft dir weiter.
Ansonsten schau hier mal rein: Tabelle Mietminderung

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_heizung…

Generell kann man sagen, dass, wenn der Vermieter einen durch ihn zu behebenden Mangel in einer vorgegebenen Frist nicht beseitigt, ist eine Mietminderung gerechtfertigt.

Lieben Gruß
Shanti

wenn das einmal im mitvertrag anerkannt hat ist es schwierig aber man kann das ganz anzweifeln und bei privaten vermietern würde ich erst mal ruhg bleiben und wenn gar nichts bei rauskommt mit kündigung drohen