Hallo, man kann ordnungsgemäß kündigen mit 3 Monatsfrist. Hat man finanzielle Schwierigkeiten, diese 3 Monate noch zu zahlen, kann man einen Nachmieter für die Wohnung suchen, der die Wohnung übernimmt. Achtung: der Nachmieter muß die Whg. zahlen können, am besten Nachweis der Lohnabrechnung. Der Vermieter kann 2 Bewerber ohne Angabe von Gründen ablehnen, ab dem dritten ist der Vm beweispflichtig, warum er ihn nicht als Mieter akzeptiert. Nehmen muß er ihn zwar immer noch nicht, aber ab dato muß der Vormieter auch keine Miete mehr zahlen (Schikaneverbot). Wie gesagt: es nützt nichts, einen „Penner“ von der Straße zu präsentieren, sondern der/die vorgestellten Mietinteressenten müssen solvent sein und wirklich einziehen wollen.-
– Man kann auch mit dem Vm sprechen, die finanzielle Notlage erklären und sagen, daß man bei weiterem Verbleib in der Wohnung evtl. den Offenbarungseid machen muß, dann sieht der Vm überhaupt kein Geld und ist verhandlungsbereit, die auflaufenden Mietschulden zu stunden, sprich: sich auf eine Rückzahlung in Raten einzulassen.-
Gruß, Achim
Gruß, Achim