Hilfe! Frage zum mietvertrag

Halli Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Am 27.01.2011 habe ich mir eine Wohnung angesehen. Nachmittags bin ich gleich zu der Vermietungsfirma gefahren, habe mich dort vorgestellt und diesen Fragebogen ausgefüllt. Ich habe dort alle Unterlagen abgegeben (Arbeitsvertrag, Bürgschaft etc.). Dienstag rief die Firma an und wollte von den Bürgen noch Abrechnungen haben. Diese habe ich dann sofort gefaxt. Mittwoch wurde ich wieder angerufen, jetzt wollte die Firma noch Abrechnungen von mir haben. Ich fragte dann am Telefon, ob es möglich wäre, den Mietvertrag gleich abzuholen. Dieser war aber noch nicht fertig. Mir wurde eine mündliche Zusage gemacht. Der Mietvertrag soll zum 15.02. beginnen.

Ich habe den Mietvertrag bis heute nicht erhalten und habe mich nun für eine andere Wohnung entschieden. Ein Mietvertrag ist meiner Auffassung nach nicht zu Stande gekommen, oder?

Kann von der Immobilienfirma jetzt Schadenersatz von mir verlangt werden?

Liebe Grüße

Sie haben keinen Vertrag unterschriiben. Es ist kein Vertrag zustandegekommen!

wenn du keinen MV unterzeichnet hast, stehtst du in keiner verpflichtung.

Hi
das ist dahingehend schwierig zu beantworten, da Mietverträge welche unbefristet sind auch mündlich gelten. das liegt daran dass die unbefristeten eigentlich nur 3 Monate laufen( eben die normale Kündigungsfrist) und sonst nichts eiteres. Wenn keiner kündigt laufen die ewig. Da hättest du praktisch schon einen Vertrag geschlossen, es sei denn ihr hättet euch auf den status geeinigt, das ein schriftlicher Mietvertrag her muß. Dann hättet ihr vertraglich bestimmt eine Formvorschrift einzuhalten , nämlich die schriftliche Form dann hättest du eben noch keinen Vertrag geschlossen, weil du den schriftlichen Mietvertrag noch nicht hast geschweige unterschrieben… Ich hoffe das ich dir helfen konnte.
Gruß Peter

theoretisch schon, praktisch wohl eher nicht