wurde bewußt in Kauf genommen wurde, um „in der Wildnis“ wohnen zu können
In Hinsicht auf Mieteransprüche gegenüber dem Vermieter („Hornissenfreies Wohnen“) bzw. was mietrechtlich als Mangel an der Mietsache zu werten ist - ab wann ein Mietminderungsanspruch begründet ist, wägen die Gerichte auch ab, was der Mieter unter den gegebenen Umständen erwarten darf.
z.B. In ländlich, örtlicher Umgebung ist Schwalbenflug und ein Verkoten von Fensterecken unterhalb von Schwalbennestern vom Mieter, weil es sich um eine ortsübliche Einwirkung handelt, entschädigungslos hinzunehmen.
Amtsgericht Eisleben, Az.: 21 C 118/06
Aber die Frage geht ja in eine ganz andere Richtung
Beseitigung/Umsetzung
Hornissen stehen unter Naturschutz
Eine Umsetzung darf 1. nur bei besonderer Gefährdung und 2. nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörde erfolgen.
http://www.hornissen-hummeln.de/faqs/faq_04.htm
Wenn eine besondere Gefährung besteht (und die entsprechende Genehmigung vorliegt) dann erledigt die Umsetzung bei uns die Feuerwehr bzw. „übergibt“ die Aufgabe an einen Naturschutzverband, der dafür (oft ehrenamtliche) Spezialisten hat.
Die Kostenfrage ist sicher örtlich unterschiedlich geregelt.
Am besten mal bei der Gemeinde/Stadt nachfragen - z.B.:
http://www.muenchen.de/Rathaus/plan/lbk/artenschutz/…
http://www.berliner-feuerwehr.de/insekten.html
http://www.schwaebischhall.de/Sonderaufgaben.2050.0…
Die Mängelanzeigepflicht des Mieters nach BGB § 536c bezieht sich auch darauf, dass der Mieter dem Vermieter eine Gefährdung der Mietsache/des Vermietereigentums anzuzeigen hat „2(2) Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
Da entsprechende Bedenken bestehen, halte ich es für ratsam, rein vorsorglich den VM zu unterrichten, auch wenn der womöglich gar keine Abhilfe schaffen kann/darf.
http://dejure.org/gesetze/BGB/536c.html
Kosten
Sofern Kosten entstehen und die Beseitigung/Umsetzung erforderlich/erlaubt ist, hat m.W. grundsätzlich der VM evtl. dafür anfallende Kosten zu tragen - obwohl er ja auch nichts dafür kann, dass sich die Hornissen ausgerechnet sein Haus ausgesucht haben …
http://www.wdr.de/radio/wdr2/quintessenz/342254.phtml
Evtl. hilft aber schon eine Absicherung über die Zeit hinweg, bis das Volk abstirbt
http://www.hornissenschutz-bs.de/g-absich1.html