Hornissennest

Hallo,

angenommen jemand hat ein Einfamilienhaus gemietet, in dessen Gebälk sich unmittelbar über dem Schlafzimmerfenster ein Hornissenschwarm eingenistet hat, der fleißig sicht- und hörbar am Gebälk raspelt. Der Mieter hält zwar das Fenster geschlossen, hat aber Bedenken, daß die Hornissen sich nach innen ins Schlafzimmen durchraspeln könnten. Wenn nun der Mieter die Hornissen beseitigen lassen würde, dabei, oder durch die Raspelei, Kosten für Arbeiten am Gebälk entstehen, wer hätte diese Kosten zu tragen. Mieter oder Vermieter?

Gruß Steffi

angenommen jemand hat ein Einfamilienhaus gemietet, in dessen
Gebälk sich unmittelbar über dem Schlafzimmerfenster ein
Hornissenschwarm eingenistet hat, der fleißig sicht- und
hörbar am Gebälk raspelt. Der Mieter hält zwar das Fenster
geschlossen, hat aber Bedenken, daß die Hornissen sich nach
innen ins Schlafzimmen durchraspeln könnten. Wenn nun der
Mieter die Hornissen beseitigen lassen würde, dabei, oder
durch die Raspelei, Kosten für Arbeiten am Gebälk entstehen,
wer hätte diese Kosten zu tragen. Mieter oder Vermieter?

Hallo Steffi,
hier stellt sich erst einmal die Frage, ob es überhaupt einen sachlichen Grund gibt, die Hornissen zu entfernen. Die werden sich wahrscheinlich nicht durchfressen, sondern schaben sich nur etwas Baustoff für ihr Nest ab.
Falls es einen sachlichen Grund gibt, der auch noch durch das Naturschutzrecht gedeckt ist, sollte der Mieter den Vermieter unter Fristsetzung zur Beseitigung auffordern.
Sonst gilt meistens, wer bestellt, bezahlt auch. Gefahr im Verzuge konnte ich aus deinem Posting nicht herauslesen.
Grüße
Ulf

Hallo Ulf,

es ist ein alter Holzbau, der so „löchrig“ ist, daß in hornissenfreien Zeiten Siebenschläfer zwischen Wald, Dach und Innenraum wechseln. Außerdem findet immer wieder eine Hornisse bei geschlossenen Türen und Fenstern den Weg zur Innenraumbeleuchtung. Etliche Stiche gab es auch schon. Ein Stich hatte eine Wundrose zur Folge. Super „angenehm“ :frowning: Das Bett steht 1m vom Hornissennest entfernt, dazwischen nur eine dünne Holzverkleidung, die sicher nicht absolut dicht ist und bei der Nestbau-Materialgewinnung durchaus durchgeraspelt werden könnte, zumal es beständig mehr wird. Es besteht zwar keine Panik, aber ein richtiges Wohlbefinden im Schlafzimmer ist auch nicht mehr gegeben.
Die Frage bezog sich darauf, daß sich Rechte und Pflichten bei Miete von Wohnungen und Häusern unterscheiden, nicht auf Hornissen umquartieren oder nicht. Wer hat also im Falle von Kosten zu zahlen? Und wo steht das?

Gruß Steffi

Die Frage bezog sich darauf, daß sich Rechte und Pflichten bei
Miete von Wohnungen und Häusern unterscheiden, nicht auf
Hornissen umquartieren oder nicht. Wer hat also im Falle von
Kosten zu zahlen? Und wo steht das?

Hallo Steffi,
wenn es am Mietgegenstand Mängel gibt, für die der Mieter nicht ursächlich verantwortlich ist, ist der Vermieter zuständig.
Ich hatte schon geschrieben: „sollte der Mieter den Vermieter unter Fristsetzung zur Beseitigung auffordern.“
Wie kommst du darauf, ob es einen Unterschied macht, ob ein Haus oder nur eine Wohnung vermietet wird?
Grüße
Ulf

Hallo Ulf,

wenn es am Mietgegenstand Mängel gibt, für die der Mieter
nicht ursächlich verantwortlich ist, ist der Vermieter
zuständig.

Aber ist ein Hornissennest ein Mangel? Das ist doch höhere Gewalt!
Den „löchrigen“ Holzbau kann man eigentlich nicht als Mangel einstufen, denn er wurde bewußt in Kauf genommen wurde, um „in der Wildnis“ wohnen zu können.

Wie kommst du darauf, ob es einen Unterschied macht, ob ein
Haus oder nur eine Wohnung vermietet wird?

z.B. unterscheiden sich die (Standard-)Mietverträge. Doch genau weiß ich es nicht.

Gruß Steffi

Moin, Steffi,

angenommen jemand hat ein Einfamilienhaus gemietet, in dessen
Gebälk sich unmittelbar über dem Schlafzimmerfenster ein
Hornissenschwarm eingenistet hat, der fleißig sicht- und
hörbar am Gebälk raspelt.

ein Hornissennset wiegt je nach Größe 30 bis 300 Gramm. Diese Menge an Holz wird nicht an einer Stelle weggenagt, sonder großflächig verteilt. Ich hatte mal ein Nest in meiner Gartenbude, da konnte ich zusehen, wo sie genagt haben - da war keine Spur zu finden.

Der Mieter hält zwar das Fenster
geschlossen, hat aber Bedenken, daß die Hornissen sich nach
innen ins Schlafzimmen durchraspeln könnten.

Äußerst unwahrscheinlich, ich wage zu behaupten: ausgeschlossen.

Wenn nun der
Mieter die Hornissen beseitigen lassen würde

Wenn (in Worten: wenn) eine Gefahr für die Mieter besteht (was ich schon wieder…), dann trägt der Vermieter die Kosten. Ungern, aber wahr.

durch die Raspelei, Kosten für Arbeiten am Gebälk entstehen

Das passiert nicht.

Gruß Ralf

Hallo Rolf,

ein sehr angenehmen längeren Gespräch mit einem Fachmann brachte Licht in die Sache.

Diese Menge an Holz wird nicht an einer Stelle weggenagt, sonder
großflächig verteilt.

Hornissen nehmen nur Pappel und Weide zum Nestbau, ernähren sich selbst mit Baumsaft, am liebsten Eiche und füttern die Brut mit Fleisch. Dieses Haus besteht aus inzwischen saftloser Fichte, also wollen und brauchen sie es nicht.

Ich hatte mal ein Nest in meiner
Gartenbude, da konnte ich zusehen, wo sie genagt haben - da
war keine Spur zu finden.

Die Gartenbude war wohl auch aus saftloser Fichte. Das Nagen ist auch kein Nagen, sondern das Kratzen der hungrigen Larven an ihrer hölzernen Zelle. Wer Hunger hat kratzt und aktiviert damit die „Bedienung“. Wer satt ist kratzt nicht.
Es besteht also keinerlei Gefährdung für den schlafenden Mieter.

Wenn nun der
Mieter die Hornissen beseitigen lassen würde

Wenn (in Worten: wenn) eine Gefahr für die Mieter besteht (was
ich schon wieder…), dann trägt der Vermieter die Kosten.
Ungern, aber wahr.

Vorhin sagte jemand, der Vermieter hätte für eine gefahrlose Mietsache zu sorgen. Aber egal. Hier zahlt jetzt niemand mehr was, denn die vermeindliche Gefahr ist ja keine. Tips um Falschflieger wieder los zu werden hat der Mieter nun auch. Gegen Stiche gibt es gut wirkende homöopathische Mittel und eine Entzündung entsteht wohl eher ausnahmsweise. Eine Klage wegen nächtlicher Ruhestörung durch das Kratzen wird der Mieter aufgrund eines sehr gesunden Schlafes auch nicht einreichen.

Die Anfrage ist ja nun eher zu einer biologischen Frage mutiert. Gehört sie nun verschoben?

Danke für Eure Antworten.
Gruß Steffi

Moin, Steffi,

Hornissen nehmen nur Pappel und Weide zum Nestbau

falsch. Wenn Pappel und Weide nicht erreichbar sind, wird alles genommen, was näher dran ist. Das lässt sich sehr schön an den Farben der Ringe sehen, aus denen die Wände aufgebaut werden. Letztes Jahr haben sie sogar einen roten Lumpen mit verbaut, der da herumlag.

ernähren sich selbst mit Baumsaft, am liebsten Eiche

Meine zB fressen an einem Apfelbaum, wo immer die Rinde aufgesprungen ist. Eichen hat’s hier keine. Doch, eine, aber die lassen sie links liegen.

Das Nagen ist auch kein Nagen, sondern das Kratzen der
hungrigen Larven an ihrer hölzernen Zelle.

Ich habe vom Sehen gesprochen, nicht vom Hören.

Es besteht also keinerlei Gefährdung für den schlafenden
Mieter.

Sachichdoch.

Gegen Stiche gibt es gut wirkende homöopathische Mittel

Wenn niemand auf das Viecherl tritt, wird es kaum stechen. Hornissen greifen nicht an, solange niemand den Bau beschädigt oder nach ihnen hascht.

Gruß Ralf

wurde bewußt in Kauf genommen wurde, um „in der Wildnis“ wohnen zu können

In Hinsicht auf Mieteransprüche gegenüber dem Vermieter („Hornissenfreies Wohnen“) bzw. was mietrechtlich als Mangel an der Mietsache zu werten ist - ab wann ein Mietminderungsanspruch begründet ist, wägen die Gerichte auch ab, was der Mieter unter den gegebenen Umständen erwarten darf.
z.B. In ländlich, örtlicher Umgebung ist Schwalbenflug und ein Verkoten von Fensterecken unterhalb von Schwalbennestern vom Mieter, weil es sich um eine ortsübliche Einwirkung handelt, entschädigungslos hinzunehmen.
Amtsgericht Eisleben, Az.: 21 C 118/06

Aber die Frage geht ja in eine ganz andere Richtung
Beseitigung/Umsetzung

Hornissen stehen unter Naturschutz
Eine Umsetzung darf 1. nur bei besonderer Gefährdung und 2. nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörde erfolgen.
http://www.hornissen-hummeln.de/faqs/faq_04.htm

Wenn eine besondere Gefährung besteht (und die entsprechende Genehmigung vorliegt) dann erledigt die Umsetzung bei uns die Feuerwehr bzw. „übergibt“ die Aufgabe an einen Naturschutzverband, der dafür (oft ehrenamtliche) Spezialisten hat.
Die Kostenfrage ist sicher örtlich unterschiedlich geregelt.
Am besten mal bei der Gemeinde/Stadt nachfragen - z.B.:
http://www.muenchen.de/Rathaus/plan/lbk/artenschutz/…
http://www.berliner-feuerwehr.de/insekten.html
http://www.schwaebischhall.de/Sonderaufgaben.2050.0…

Die Mängelanzeigepflicht des Mieters nach BGB § 536c bezieht sich auch darauf, dass der Mieter dem Vermieter eine Gefährdung der Mietsache/des Vermietereigentums anzuzeigen hat „2(2) Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
Da entsprechende Bedenken bestehen, halte ich es für ratsam, rein vorsorglich den VM zu unterrichten, auch wenn der womöglich gar keine Abhilfe schaffen kann/darf.
http://dejure.org/gesetze/BGB/536c.html

Kosten
Sofern Kosten entstehen und die Beseitigung/Umsetzung erforderlich/erlaubt ist, hat m.W. grundsätzlich der VM evtl. dafür anfallende Kosten zu tragen - obwohl er ja auch nichts dafür kann, dass sich die Hornissen ausgerechnet sein Haus ausgesucht haben …
http://www.wdr.de/radio/wdr2/quintessenz/342254.phtml

Evtl. hilft aber schon eine Absicherung über die Zeit hinweg, bis das Volk abstirbt
http://www.hornissenschutz-bs.de/g-absich1.html

Hallo Ralf,

Pappeln und Weiden gibt es am Bach 100m weiter und eine dicke alte Eiche gleich neben dem Haus.

Hornissen greifen nicht an, solange niemand den Bau beschädigt
oder nach ihnen hascht.

Doch zuweilen ahnt man nicht, daß eine dort sitzt wo sie sitzt und dann fühlt sie sich gehascht und sticht, gern auch mehrmals nacheinander.

Gruß Steffi

Hallo Rudi,

wurde bewußt in Kauf genommen wurde, um „in der Wildnis“ wohnen zu können

wägen die Gerichte auch ab,
was der Mieter unter den gegebenen Umständen erwarten darf.

Was ich absolut unterstütze!

Aber die Frage geht ja in eine ganz andere Richtung
Hornissen stehen unter Naturschutz

Nein, die Frage geht nicht in diese Richtung, denn der Schutstatus ist bekannt und wird auch beachtet bzw. voll respektiert.

(oft ehrenamtliche) Spezialisten

Mit dem wurde das Gespräch gestern geführt.

Gefährdung der Mietsache/des Vermietereigentums anzuzeigen hat

Ist bereits vor Wochen geschehen mit und wurde mit einem „mir-doch-egal“ Achselzucken beantwortet, was beim Mieter eben den Verdacht des auch-nicht-zahlen-wollens aufkommen ließ und so zu dieser Frage führte.

Gruß Steffi

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