Hallo,
Außerdem besteht KEIN Anspruch auf Gleichbehandlung im
Unrecht, es kann also durchaus nur einer Partei die
Hundehaltung gesattet werden (HansOLG Hamburg 2 Wx 61/97).
dieses Urteil geht ja nun schon weit am vorliegenden Fall vorbei. Bei diesem Urteil geht es um die Anleinpflicht eines Hundes auf Grund einer vorherigen Störung (das Unrecht). Daraufhin durfte die Klägerin auch ohne Genehmigung der anderen Eigentümer Klage einreichen. Der Beklagte hat aber keinen Anspruch darauf, dass auch anderen Hundebesitzern ein Leinenzwang auferlegt wird, selbst wenn es durch dieselben zu Störungen kommt (= keine Gleichbehandlung im Unrecht). Ein Verurteilung zum Anleinzwang ergibt sich nur aus der Störung selbst, nicht aber aus der Bestrafung eines anderen. Das entspricht dem Fall, dass ein Verkehrssünder keinen Anspruch darauf hat, dass andere Verkehrssünder mit dem gleichen Vergehen ebenfalls bestraft werden.
Etwas anderes ist die Genehmigung der Hundehaltung für einen Mieter. Damit erhält er das RECHT einen Hund zu halten. Da es Gleichbehandlung im Recht gibt, kann nun den anderen Mitbewohnern die Hundehaltung nicht untersagt werden, es sei denn, es kommt im Einzelfall zu Störungen (was wieder Unrecht wäre).
Ob der Vermieter überhaupt das Recht zur Genehmigung der Haltung hat ist nochmal was anderes und ergibt sich aus den Verträgen der Eigentümergemeinschaft. Wenn er aber das Recht dazu hat (bzw wenn die Eigentümergemeinschaft es beschließt), dann muss die Genehmigung für alle Bewohner gelten. Wobei sich meines Erachtens aus dem Urteil ergibt, dass die Eigentümergemeinschaft hier nicht zwangsläufig ein Mitspracherecht hat.
Die „Experten“ in diesem Forum sollten zumindest auf
eventuelle Lücken Ihres Wissens oder Zweifel an der
Verbindlichkeit ihrer Antworten hinweisen. Der Brustton der
Überzeugung schreckt sicher Ratsuchende, sich weiter zu
informieren.
nun ja, wenn du es von vorneherein glaubst besser zu wissen, wieso fragst du dann. Wenn du dann nach eigenen Recherchen zu solchen Fehlinterpretationen kommst, solltest du vielleicht doch besser auf diese „Experten“ hören, oder? Aber mal ehrlich, wenn hier jemand Unsinn schreibt, gibt es genug andere, die das korrigieren. Wenn nach zwei, drei Tagen kein Widerspruch kommt, liegt der Schreiber meist richtig. Warten wir also noch ein wenig )
Gruß, Niels +++ der wenig Zweifel an seiner Aussage hat +++