Ich bin vor einem monat in eine neue wohnung

… gezogen,die verwalterin von mein vermieter verspricht mir seit über einem monat die uralten röhrchen an der heizung zu wechseln aber bisher ist nix passiert. wie wird das jetzt berechnet wenn dann neue röhrchen dran sind für die zeit davor weil ich nicht die heizkosten von mein vormieter bezahlen will. desweiteren sind meine fenster undicht, wie weit kann ich da mit der miete runter gehen und wieviel zeit muss ich den vermieter geben um die mängel zu beseitigen

Hallo,

für die Zeit, in der die alten Röhrchen an der Heizung waren, wird extra gerechnet. Irgendwer wird ja beim Auszug des Vormieters geguckt haben, wie der Stand der Dinge war. Von da an bis zum Austausch der Röhrchen müssten Sie zahlen, ab dem Austausch ja sowieso Sie.

Wenn die Fenster undicht sind, weisen Sie den Vermieter bitte schriftlich auf den Mangel hin und setzen Sie eine angemessene Frist zur Behebung. Angemessen wären z.B. 10 Tage. Wenn dann noch nichts passiert ist, würde ich dem Vermieter mit Mietkürzung drohen. Wieviel Sie kürzen können, googlen Sie bitte mal. Aber ich denke, so 8-10% sollten schon gerechtfertigt sein.

Alles Gute und viel Glück

Micha

Hallo,

  1. die Fenster

Lange sollte man bei Mängeln nie warten. Mängelanzeige schreiben - Vorlagen/Muster finden sich kostenfrei leicht im net. Eine Frist von 10- 14 Tagen sollte ausreichend sein .
In dieser Mängelanzeige den mangel so genau wie möglich beschreiben. Den Vermieter zusätzlich ausdrücklich darauf hin weisen, das es seine pflicht ist, die Wohnung im vertragsmäßigen Zustand zu halten.
In diesem Schreiben kündigen Sie dem Vermieter an, die Miete um Betrag X zu kürzen.

In wie weit eine Kürzung erfolgt würde ich den Mieterverein fragen. Mietminderung bedeutet ja das ein Teil der Miete aufgrund eines Mangels einbehalten wird.
Da sollte man sich schon an einen Fachmann wenden.

Da die Heizungsmessgeräte verbrauchsabhängig sind, muss die Vermieterin eine Zwischenablesung veranlassen. Die Kosten dafür müssen Sie nicht tragen.
Die Kosten trägt der Vermieter.

http://www.heizkostenverordnung.de/par9b.html

Grüße
tina

Hallo

So alt können die Verdunsterröhrchen eigentlich nicht sein, denn sie werden in der Regel jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraums gewechselt; möglicherweise erwecken nur die Gehäuse den Eindruck von „uralt“ ?!

Je nach Mieterwechsel-Zeitpunkt innerhalb des 12-monatigen Abrechnungszeitraums liefert eine Zwischenablesung von Verdunsterröhrchen technisch bedingt keine verwendbaren Messwerte > Stichwort Kaltverdunstungsvorgabe - z.B. hier ausführlich beschrieben (Seite 10) >
http://www.degewo.de/dms/Downloads/…/Betriebskoste…
und hier:
http://www.delta-t.de/index.php?cat=wwelekablesung
Ein Röhrchentausch innerhalb des Abrechnungszeitraums würde wegen der Kaltverdunstungsvorgabe zu noch unzutreffenderen „Messergebnissen“ führen.
Am sinnvollsten dürfte hier auch beim verbrauchsabhängig abzurechnenden Kostenanteil eine Aufteilung zwischen 1. und 2. Mieter nach Gradtagszahlentabelle sein (wie das funktioniert ist ebenfalls in dem Dokument beschrieben).

Wenn vertraglich eine Zwischenablesung zur Erstellung der Zwischenabrechnung vereinbart wird, dann wird i.d.R. auch die Übernahme der hierdurch entstehenden Kosten durch den Mieter entsprechend geregelt. Je nach anteiliger Nutzungszeit innerhalb des Abrechnungszeitraums kann so eine Zwischenablesung dann die Abrechnung sogar erheblich teurer ausfallen lassen als eine Zwischenaufteilung nach der Gradtagszahlentabelle - zumal der Gesetzgeber vorschreibt, dass mind. 30 % / max. 50 % der Heizkosten nicht nach Verbrauch sondern nach anteiliger Wohnfläche abzurechnen sind.

Hinsichtlich der undichten Fenster kann eine unbedachter Rat zur Mietminderung schnell teuer werden:
Ein Mangel (auch in Zusammenhang mit einem Mietminderungsanspruch) ist eine negative Abweichung vom vertragsgemäßen Zustand. Dieser ist mangels genauerer Vereinbarungen der besichtigte Zustand und der übliche altersbedingte Zustand.

Die „uralten Röhrchen“ lassen einen Altbau vermuten. Zudem werden die Fenster in nur 1 Monat Mietzeitdauer wohl nicht übernacht undicht geworden sein. Deswegen scheint es mir zumindest fraglich, dass es sich bei „undichten Fenstern“ überhaupt um „Mängel“ im rechtlichen Sinne handelt, denn (vereinfacht gesagt) ein besserer Zustand als angemietet wurde, kann nicht verlangt werden.

Bei einem Altbau sind nach Meinung der Gerichte (bis zu einem gewissen Grad) undichte Fenster kein Mangel.
http://www.monero.de/immobilien/mieten-und-vermieten…

Anders sähe es in einem solchen Fall aus, wenn vertraglich die Modernisierung der Fenster vereinbart worden wäre.

Also wäre zunächst zu berücksichtigen:
Welches Baujahr hat die Wohnung?
War etwas zum Zustand der Fenster bzw. zu entsprechenden Modernisierungen vereinbart?

Hallo,
normalerweise gibt es bei Übernahme der Wohnung ein „Übergabeprotokoll“. Darin werden Mängel festgehalten, die Du bei Bezug der Wohnung feststellst. Des weiteren schreibt man da alle Zählerstände rein.

Wenn Du bei Bezug der Wohnung keinen Zählerstand für Gas (Heizung) notiert hast, kannst du immer noch beim Vermieter / Verwalter / Energieanbieter nachfragen.

Die versprochenen Ausbesserungen am besten schriftlich nachfragen beim Verwalter. Sinngemäß "Guten Tag, sie hatten mir vor Anmietung versprochen, dass…Bitte nennen Sie mir einen Ausführungstermin…usw.

Fenster: Mangel beim Vermieter / Verwalter anzeigen und Frist zur Beseitigung setzen. Wenn nicht klappt, weitere Frist und Androhung Mietminderung. Wenn dann wieder nicht klappt, Kaltmiete mindern. Wie viel gemindert werden kann, können wir nicht genau sagen. Wissen nicht wie stark es zieht. Ggf zirka 10 % Minderung.

Viel Erfolg.
JB

Kein Grund zur Sorge.
Die Röhrchen werden bei Mieterwechsel, in der Regel, nicht ausgetauscht, sonder nur abgelesen.

Die undichten Fenster ware ja schon beim Einzug vorhanden.
Also ein bekannter Mangel.
Da kannst du nix mindern.

Ich würde das erst vor beginn der nächsten Heitzperiode als Mangel bemerken und bei dem Vermieter vorsprechen.

Ich hoffe ich konnte helfen und würde mich über eine Antwort freuen

Ulli P

Ich hoffe du hast dir den Stand der Röhrchen, sicherheitshalber beim Einzug, notiert.

Das sind ja jede Menge Fragen auf einmal.

Also die Heizkosten werden bei den alten Röhrchen anteilig zur Mietdauer berechnet. Wenn also der Vormieter zehn Monate und sie zwei der Gesamtlaufzeit hatten wird in diesem Verhältnis geteilt (2/12 tragen sie).

Das ist die Frage der Angemessenheit. Sie müssen dem Vermieter Gelegenheit geben, sich Kostenvoranschläge einzuholen und dann zu bauftragen. Das kann unter Umständen schon mal zwei Wochen dauern bis der Auftrag raus ist. Da ja keine Gefahr im Verzug ist oder es reinregnet, sind keine Notmaßnahmen erforderlich. Eine Minderung ist erst nach der Frist möglich, zumal Ihnen der Zustand der Fenster beim Einzug ja bekannt gewesen sein müsste. Sie sind ja nicht plötzlich undicht geworden. Danach halte ich 5% für angemessen.

Viel Erfolg.

Hallo Whisky,

fangen wir am Schluss an: die Fenster, müssen im Übergabeprotokoll erwähnt sein. Wenn sie nicht dicht sind und der Vermieter hat die Reparatur versprochen, hat er sechs Wochen Zeit, danach kannst du mit der Miete um 2% runter gehen. Wenn weiter nichts passiert, nach drei Monaten um 5%.

Die Heizungsröhrchen werden von den Mitarbeitern der Energieversorger ausgetauscht. Du kannst beim zuständigen Energieversorger anrufen und um Ablesung und Neu-Installation bitten. Die Rechnung musst zwar zunächst du bezahlen, kannst aber vom Vermieter den Betrag zurück fordern.

LG
Maria

Sry, bin nicht aussagefähig.

Da kann ich leider nicht helfen.
Das mit den Röhrchen sollte auf jedenfalls schnell gemacht werden. Mit den Fenstern ist das immer so eine Sache. Es geht ja um einen Altbau! Das hier die Fenster nicht mit einem Neubau zu vergleichen ist sollte klar sein. Ich denke das entsprechend die Kaltmiete pro qm geringer ist als üblich.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.
Gruß

Also die Vermieter werden keine neue Fenster einbauen lassen. Sie haben die Wohnung doch gesehen,bevor Sie da eingezohgen sind oder nicht? Oder ist die Wohnung ohne Besichtigung als top saniert vermietet worden? Die Rörchen sind vor Auszug abgelesen worden. Die müssen nicht ausgetauscht werden. Ich hoffe es geht Ihnen jetzt besser!

ich hatte die whg nur von einem nachbarn gesehen aber nicht die wo ich eingezogen bin weil ich von ausserhalb gekommen bin, es kann aber nicht sein das ich jetzt mit total undichten fenstern leben muss kann ich mir nicht vorstellen und werd ich auch nicht. das mit den röhrchen war die idee von der verwalterin nicht von mir und wurde auch im übergabeprotokoll festgehalten

Hallo,

die Heizkosten sollten nur nach Ablesen und Wechseln der Röhrchen berechnet werden. Die Verwalterin würde ich nochmals darauf hinweisen.

Die Fenster wurden normalerweise wie ‚Besehen‘ vermietet. Ich würde versuchen sie ersetzen oder abdichten zu lasssen. Ein rechtlich haltbares Druckmittel haben Sie m. E. allerdings nicht, es sei denn sie erfüllen überhaupt nicht ihren Zweck.

Gruß Knarf

…ein Mieterwechsel, der im laufenden Abrechnungszeitraum vollzogen wird, kann auch mittels Gradtagberechnung durchgeführt werden. Das bedeutet, es wird eine Berechnung die auf festgelegten Monatswerten basiert, errechnet. Dan werden die Röhrchen zum Abrechnungszeitpunkt gewechselt.

Das mit dem Fenster muß jemand beurteilen, der vom Fach „Fensterbau“ ist. Das Empfinden von Zugluft ist unterschiedlich.

Als Sie vor einem Monat eingezogen sind hatten Sie doch sicher ein Protokoll erstellt?

Gruß F. Werner

Hallo whisky,

schau mal hier: http://www.familie.de/eltern/sparen/artikel/wie-sie-…

und hier: http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm

Viele Grüße
hubu

Sie zahlen Heizkosten auf Basis der Ablesewerte, daher verstehe ich nicht inwieweit Sie Heizkosten des Vormieters übernehmen müssten…
Instandhaltungskosten können teilweise auf den Mieter umgelegt werden, können von dem aber nur „erzwungen“ werden wenn sie schriftlich zugesichert wurden oder nachweislich notwendig sind (beispielsweise weil sie eine Gefahr für Leib und Leben sind). Mündliche Zusagen nachzuweisen und darauf eine Mietkürzung zu begründen halte ich für schwierig.
Zunächst muss dem Vermieter mitgeteilt werden (schriftlich!) dass die Fenster undicht sind. Für angemessen halte ich 2-4 Wochen. Eine Mietminderung kann dann zwischen 5-20% der Nettomiete betragen. Vielleicht hilft folgender Link ja weiter:

http://www.mietrecht-information.de/Mietminderung-Fe…