îch wohne seit oktober 2012 in einer

… mietwohnung , jetzt habe ich die nebenkostenrechnung bekommen für diese 3 monate ingesamgt 500 euro, offen noch 280 euro, dass ist doch viel zu viel für 3 monate und die vermieter meinten das rechnet man anders also so ungefähr für das ganze jahr muss ich jetzt zahlen, ist das richtig ?

Bei mir (mit Strom,Warmwasser, Abfall, also alles) kostet der Monat 120 € für ein Zimmer und 180 für eine 30qmWohnung, Wenn Sie noch Hausmeister und Flurreinigung haben, kostet mehr!!

Bei mir ist das so das ich für eine 69qm 140 euro nebenkosten zahle und das nur für Heizung und warmwasser.(Strom und alles andere extra.)

Und jetzt habe ich eine Nebenkostenabrechnung bekommen von meiner vermieterin in höhe von 500 Euro also 280 Euro noch offen und das nur für 2 monate. Das kann doch nicht möglich sein.

Bei mir (mit Strom,Warmwasser, Abfall, also alles) kostet der
Monat 120 € für ein Zimmer und 180 für eine 30qmWohnung, Wenn
Sie noch Hausmeister und Flurreinigung haben, kostet mehr!!

Hallo GSÖA,

Ihre Angaben reichen für eine Antwort nicht aus.

  • Wie hoch ist Ihre monatliche Vorauszahlung?
  • Ist darin auch die Heizung enthalten?
  • Hat der Vermieter eine komplette Jahresabrechnung vorgelegt und Ihren Anteil bezogen auf drei Monate richtig berechnet? Sie müssen natürlich nicht für das ganze Jahr zahlen.
  • Welche Vorauszahlung hat der Vormieter geleistet und ggf. nachgezahlt? Lassen Sie sich dessen Abrechnung für neun Monate zum Vergleich zeigen. Lassen Sie sich nicht mit dem Hinweis auf Datenschutz abspeisen. Notfalls können die persönlichen Daten verdeckt werden. Außerdem haben Sie das Recht, sämtliche Abrechnungsunterlagen beim Vermieter einzusehen. Kündigen Sie ihm an, ggf. von diesem Recht Gebrauch zu machen.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Hallo!
Eine Nebenkostenabrechnung muss immer über 12 Monate laufen. Eine Zwischenabrechnung oder so nach drei Monaten ist nicht rechtsgültig.
Sollte es sich hierbei um die jährliche Nebenkostenabrechnung für´s Haus handeln, dürfen Ihnen nicht die Jahres-Gesamtkosten angerechnet werden sondern nur umgerechnet auf Ihre Mietzeit von 3 Monaten.
L.G.