Kabelfernsehzwang?

Hallihallo,
ich habe folgendes Problem. Wir bekamen heute ein Schreiben von der Annington das ab 01.2014 kein Kabel mehr über Unitymedia besteht sondern über die DMSG zur Verfügung gestellt wird. Die Kabelgebühren werden ab Februar dann über die Betriebskosten abgerechnet. Da ich von vornherein keinen Kabelanschluss in Anspruch genommen habe ist die Dose gesperrt.( Schaue TV über Vodafone TV und der Vertrag ist erst neu) Ich habe gerade bei der DAIG angerufen dort wurde mir mitgeteilt das ich diesen Kabelanschluss zahlen muss ob ich will oder nicht da es angeblich im Mietvertrag steht.
Dort steht: Die Wohnung verfügt über einen Kabelanschluss. Der Vermieter stellt aber keinerlei Empfangsmöglicheiten zur Verfügung.
In dem Schreiben steht:
Der mit Ihnen geschlossene Mietvertrag erlaiubt diese Vorgehensweis da entweder:
Ihr Mietvertrag die Kosten der Rundfunk- Fernsehversorgung bzw. die Kosten der Kabelversorgung ausdrücklich als umlagefähig benennt.
Es sich um eine neu entstehende Betriebkostenart handelt, die laut Ihrem Mietvertrag umlagefähig ist oder weil Kosten der Rundfunk- Fernsehversorgung bereits in der Vergangenheit Teil der Miete und Nebenkosten war.
In den Betriebskosten steht: sonstige Betriebskosten Überprüfung der Betriebssicherheit der Elektroanlage, Satelittenanlage, kommerzielle Antennenanlage etc…
Würd mich über hilfreiche Antworten freuen…

_Hallihallo,
Ich habe folgendes Problem. Wir bekamen heute ein eien Vorschalde Seite von Wer-weiss-was.de in der :Steht Dein Artikel wird GELÖSCHT, wenn er gegen FAQ:1129 verstößt.

Bitte stelle deine (steuer-)rechtlichen Fragen nicht in der Ich-Form und antworte nicht in der Du-Form. Nur :abstrakt, hypothetisch und unpersönlich dargestellte Sachverhalte und Fragen dürfen diskutiert werden.
mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/article/write?Themen…
Was sollen wir tun?_

Hi malindans einfach nicht mit ich wir und du den Text schreiben

Hallo dana,
ergänzend zu dem Hinweis auf FAQ:1129 :
dann schau doch mal in deinen Mietvertrag, was dort steht.
Gruß
Pandus
PS: ein Fragezeichen reicht

Guten Tag,
ach so alles klar Danke :wink:
muss ich jetzt mochmal alles neu schreiben?

Hallihallo,
Mieter hat folgendes Problem. Er bekam heute ein Schreiben von der DAIG das ab 01.2014 kein Kabel mehr über Unitymedia besteht sondern über die DMSG zur Verfügung gestellt wird. Die Kabelgebühren werden ab Februar dann über die Betriebskosten abgerechnet. Mieter hatte von vornherein keinen Kabelanschluss in Anspruch genommen deshalb ist die Dose gesperrt.(Er schaut TV über Vodafone TV und der Vertrag ist erst neu)Mieter hat gerade bei der DAIG angerufen dort wurde mir mitgeteilt das er diesen Kabelanschluss zahlen muss ob er will oder nicht da es angeblich im Mietvertrag steht.
Dort steht aber nur : Die Wohnung verfügt über einen Kabelanschluss. Der Vermieter stellt aber keinerlei Empfangsmöglicheiten zur Verfügung.
In dem Schreiben steht:
Der mit dem Mieter geschlossene Mietvertrag erlaubt diese Vorgehensweis da entweder:
Der Mietvertrag die Kosten der Rundfunk- Fernsehversorgung bzw. die Kosten der Kabelversorgung ausdrücklich als umlagefähig benennt.
Es sich um eine neu entstehende Betriebkostenart handelt, die laut seinem Mietvertrag umlagefähig ist oder weil Kosten der Rundfunk- Fernsehversorgung bereits in der Vergangenheit Teil der Miete und Nebenkosten war.
In den Betriebskosten steht unter sonstige Betriebskosten, Überprüfung der Betriebssicherheit der Elektroanlage, Satelittenanlage, kommerzielle Antennenanlage etc…

Würd mich über hilfreiche Antworten freuen… …
So hoffe jetzt ist es richtig geschrieben…
Rundfunk Fernsehgebühren wurden immer vom Mieter separat bezahlt. Kann ein Vermieter eine neue Betriebskostenart einfach einführen?

was dort steht habe ich doch geschrieben was anderes kann ich da nicht herauslesen???

=HALLO()

Dort steht aber nur : Die Wohnung verfügt über einen
Kabelanschluss. Der Vermieter stellt aber keinerlei
Empfangsmöglicheiten zur Verfügung.

Dann ist doch alles klar. Ich würde eine kurze Mitteilung an den Vermieter schicken, dass dein Vertrag dies nicht vorsieht und das Miet-/Nebenkostenerhöhungsbegehren insoweit zurückweisen.

=TSCHÜSS()

Der mit dem Mieter geschlossene Mietvertrag erlaubt diese
Vorgehensweis da entweder:
Der Mietvertrag die Kosten der Rundfunk- Fernsehversorgung
bzw. die Kosten der Kabelversorgung ausdrücklich als
umlagefähig benennt.

Es sich um eine neu entstehende Betriebkostenart handelt, die
laut seinem Mietvertrag umlagefähig ist oder weil Kosten der
Rundfunk- Fernsehversorgung bereits in der Vergangenheit Teil
der Miete und Nebenkosten war.

In den Betriebskosten steht unter sonstige Betriebskosten,
Überprüfung der Betriebssicherheit der Elektroanlage,
Satelittenanlage, kommerzielle Antennenanlage etc…

Was steht denn jetzt im Mietvertrag?

Wenn die Kosten des Kabelfernsehens im Vertrag umgelegt sind, sind sie auch zu tragen, unabhängig davon, welcher Anbieter gewählt wird. Das wären keine neuen Betriebskosten, sondern eine andere Kostenquelle der selben Betriebskosten. Dass der Vermieter kein Empfangsgerät zur Verfügung stellt ist klar, weil der Mieter natürlich keinen Fernseher mitmietet. Ob der Mieter seinen Anschluss dicht macht, ist auch egal, da er nach dem Vertrag die Kosten trägt, wenn sie umgelegt wurden.

Unsinn! o.w.T.

Guten Tag,
es bestand für die Siedlung wohl ein Kabelanschluss es war aber jedem freigestellt diesen zu nehmen oder nicht. Es wurde nie etwas über die NK Abrechnung verrechnet sondern man musste wenn dann an den Anbieter also Unitymedia zahlen.

Wie gesagt, es kommt darauf an, was im Vertrag vereinbart ist. Sind dort die Koste umlagefähig, sind sie umlagefähig. Steht drin, dass sie nur umgelegt werden, wenn man einen Anschluss wünscht, dann ist das so und wenn man keinen wünscht dann nicht. Es kann auch sein, dass das über Jahre geändert wurde, wenn der Anschluss über den den Kabelprovider abgerechnet wurde. Das kann man hier so allein aufgrund der paar Informationen nicht beurteilen.