Kann der Vermieter die Kaution einbehalten?

Hallo,

ich habe einige Fragen wegen Mietrecht. Im Internet habe ich recherchiert. Habe aber trotzdem noch einige Fragen, di eoffen sind oder mir noch nicht ganz klar wurden. So wende ich mich an die Fachmänner…

Ich bin schon am 31.09.2009 aus der Wohnung umgezogen und habe immernoch nicht meine Kaution bekommen. Der Vermieter war am letzten Tag da und hat alles detailliert sich angeguckt und aufgelistet, was renoviert werden muss. Da noch die Nebenkostenabrechnung auch noch nicht kam, hat er die Kaution beibehalten.

Er schrieb mir zuerst, das ein Mietrückstand wäre und ich erst nach Einzahlung der Miete mein Kaution bekommen würde. So habe ich bei meiner Bank nachgefragt und Kontoauszüge angefordert. Es hat sich rausgestellt, dass die Miete immer pünktlich gezahlt wurde. Die Beweise habe ich dem Vermieter geschickt. Natürlich kam von seiner Seite aus keine Entschuldigung. Als Antwort schrieb er, dass die Nebenkostenabrechnung noch nicht gemacht worden ist, so dass ich wiederum die Kaution nicht bekommen kann.

Nun kam gestern ein Schreiben, in dem steht, dass wegen der hohen Nebenkostenabrechnung ich die Kaution nicht bekommen kann. Ich habe im Jahr 2009 vom 01.01.2009 - 31.09.2009 in der Wohnung gewohnt. Aber in der Abrechnung steht das Abrechnungszeit: 01.01.2009 - 31.12.2009 und Nutzungszeitraum 01.01.2009 - 30.09.2009.

Da stimmt doch was nicht???

Was kann ich da machen? Mir hat der Vermieter von Anfang an den Eindruck gemacht, als ob er nach eine Ausrede sucht, um mir die Kaution nicht zu geben…

Hallo,

soweit ich dass weiß, daß die Kaution gar nicht mit der Nebenkostenabrechnung verrechnet werden. Bin da allerdings auch nicht sicher, sorry.

Hallo,

der Vermieter hat die Kaution in voller Höhe(zusammen mit den Zinsen) zurück zu zahlen, wenn er keine Ansprüche mehr aus dem Mietvertrag gegen den Mieter hat.Der Mieter muss dem Vermieter eine vertretbare Zeit zur Prüfung etwaiger Gegenansprüche lassen.
Wobei der Begriff der vertretbaren Zeit strittig ist.
Und auch der BGH hielt sich zurück, und entschieden hat,dass es auf den einzelnen Fall ankommt.
Für die Berechnung der Nebenkosten ist es unerheblich wie lange und in welcher Intensität du die Wohnung genutzt hast, oder auch ob du tatsächlich in der Wohnung gewohnt hast, sondern nur die Zeit,die du die Wohnung gemietet hast(im Vertrag unter Beginn des Mietverhältnisses … und auf den Zeitpunkt deiner Kündigung des Mietverhältnises zum …)

ich habe einige Fragen wegen Mietrecht. Im Internet habe ich
recherchiert. Habe aber trotzdem noch einige Fragen, di eoffen
sind oder mir noch nicht ganz klar wurden. So wende ich mich
an die Fachmänner…

Ich bin schon am 31.09.2009 aus der Wohnung umgezogen und habe
immernoch nicht meine Kaution bekommen. Der Vermieter war am
letzten Tag da und hat alles detailliert sich angeguckt und
aufgelistet, was renoviert werden muss. Da noch die
Nebenkostenabrechnung auch noch nicht kam, hat er die Kaution
beibehalten.

Er schrieb mir zuerst, das ein Mietrückstand wäre und ich erst
nach Einzahlung der Miete mein Kaution bekommen würde. So habe
ich bei meiner Bank nachgefragt und Kontoauszüge angefordert.
Es hat sich rausgestellt, dass die Miete immer pünktlich
gezahlt wurde. Die Beweise habe ich dem Vermieter geschickt.
Natürlich kam von seiner Seite aus keine Entschuldigung. Als
Antwort schrieb er, dass die Nebenkostenabrechnung noch nicht
gemacht worden ist, so dass ich wiederum die Kaution nicht
bekommen kann.

Nun kam gestern ein Schreiben, in dem steht, dass wegen der
hohen Nebenkostenabrechnung ich die Kaution nicht bekommen
kann. Ich habe im Jahr 2009 vom 01.01.2009 - 31.09.2009 in der
Wohnung gewohnt. Aber in der Abrechnung steht das
Abrechnungszeit: 01.01.2009 - 31.12.2009 und Nutzungszeitraum
01.01.2009 - 30.09.2009.

Da stimmt doch was nicht???

Was kann ich da machen? Mir hat der Vermieter von Anfang an
den Eindruck gemacht, als ob er nach eine Ausrede sucht, um
mir die Kaution nicht zu geben…

Wenn die Nebenkostenabrechnung stimmt und Du hast nicht gezahlt, kann er die Kaution behalten. Kaution kann auch für Mietrückstände genutzt werden und das wäre es in diesem Fall. So kenne ich das. Du mußt die Abrechnung gut überprüfen. Man geht immer von einem Jahr aus und berechnet was verbraucht wurde.

Gruß Ulrike

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Markus,
ich kann Dir nur den Tipp geben,geh zum örtlichen Mieterverein oder zum Anwalt und lass die Abrechnung überprüfen.

schönes Wochenende

Michback

Hallo,

erstemal würde ich seinem Schreiben schriftlich wiedersprechen und auf der Auszahlung der Kaution (inkl. der Verzinsung auf Leitzinsbasis - ca. 4,5%) bestehen. Desweiteren auf eine „Einsichtnahme“ der Nebenkostenabrechnung oder eventuell eine Kopie dieser - gegen eine kleine Aufwandsentschädigung (max. 5,- Euro).

Wenn aus deiner Seite alles o.k.ist, dann…

Als nächstes würde ich ihn schriftlich in Verzug setzen und einen Zeitraum von 2 Wochen zum Ausgleich der Misstände geben. Dannach eine schriftliche Mahnung mit Androhung von rechtlichen Schritten - wieder 2 Wochen Zeit geben.

Alles weitere musst du selber entscheiden.