Kann ein Vermieter katzen verbieten?

Muss ich einem Vermieter bevor ich einziehe sagen das ich Katzen habe und kann er mir dir Haltung verbieten?

Die Haltung von Katzen darf nicht verboten werden.
Entsprechende Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (AZ: VIII ZR 34/06) hervor, über das die Zeitschrift “Ein Herz für Tiere“ (Ausgabe 3/2011) berichtet. Hamster, Schildkröten und Katzen würden die Wohnung nicht beschädigen und andere Mieter nicht stören. Deshalb sei ihre Haltung eine sachgemäße Nutzung der Wohnung.

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Katzen:
Zumindest solange die Katzenhaltung nicht ausdrücklich im Mietvertrag
verboten ist oder solange es nicht konkrete Geruchsbelästigungen für die Nachbarn
gibt, ist
die Katzenhaltung erlaubt. Einige Gerichte sehen Katzen auch als Kleintiere
an, die immer gehalten werden dürfen. Auch das Landgericht Hamburg (Az: 307 S
207/95) erlaubt Mietern die Katzenhaltung in der Wohnung: Es gehöre zum vertrags

gemäßen Gebrauch, und es seien keine sachlichen Gründe ersichtlich, die gegen die
Haltung einer Katze sprechen könnten.

ich hoffe das hilft Dir.

Gruß

ALi

Ja weil sowas zählt nicht mehr unter kleintiere leider kann ein vermieter auch sagen nein ich will niht das eine katze hier mit einzieht

Tut mir leid, dass ich so spät zurückschreibe. Ich war noch in den Ferien. Den Besitzer musst du schon fragen, in den meisten Fällen sind Katzen aber kein Problem. Frag doch einfach mal nach, das sollte funktionieren.

Grüsse

Hallo. Sie sollten es ihm der Ehrlichkeit halber sagen. Verbieten kann er Ihnen die Katzenhaltung aber nicht, sofern es das „übliche Maß“ nicht übersteigt (z.B. 20 Katzen wäre nicht statthaft usw.). Gruß, Achim