Kann Wohnrecht gelöscht werden?

Hallo!

Ein Bekannter hat folgendes Problem:

Vor ca. 2 Jahren hat er das Haus von seinem Vater überschrieben bekommen. Der Vater hat lt. Notarvertrag Wohnrecht für 1 Wohnung. Das Haus ist ein Zweifamilienhaus mit 2 abgeschlossenen Wohnungen.

Nun leidet der Vater an dem Korakowsyndrom und mußte daher in ein Pflegeheim umziehen. Dem Sohn wurde die Betreuung gerichtlich zugesprochen.

Nun trägt sich der Sohn mit dem Gedanken das Haus zu verkaufen, da es sehr sanierungsbedürftig ist und die Wohnung vom Vater vom Grund auf renoviert werden müßte. Weiterhin ist ihm die Unterhaltung des Hauses alleine zu teuer.

Was passiert nun? Das Haus mit Wohnrecht vom Vater zu verkaufen erscheint unmöglich, da sich wahrscheinlich kein Käufer finden würde.

Das Amtsgericht hat entschieden, dass der Vater in einem geschlossenen Bereich untergebracht werden muß/soll?!

Damit ist doch klar, dass er nicht mehr nach Hause kommt. So schlimm dieses auch ist.

Kann nun das Wohnrecht gelöscht werden? Da der Sohn die Betreuung hat, kann er das entscheiden, obwohl es der Sohn ist?

Oder würde es auch gehen, dass der Vater das selber unterschreibt, wenn er zustimmt? Darf er das, obwohl er einen Betreuuer hat, der seine Sachen entscheidet?

Sollte das alles nicht gehen… darf der Sohn die Wohnung vermieten, wenn er sie renoviert hat? An wen gehen die Mieteinnahmen? Wer muß die Renovierung bezahlen?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Gruß Mela

Hallo Mela!
Ein schwieriger Fall!

Auf jeden Fall benötigt ein Betreuer, vor allem, wenn es wie hier um einen Interessenkonflikt handelt, zusätzlich zur Genehmigung durch das zuständige Vormundschaftsgericht eine Ergänzungspflegschaft.

Relativ kompliziert das Verfahren.

Ich gehe davon aus, dass das Wohnrecht im Grundbuch eingetragen wurde. Hierauf müsste der Betreute notariell verzichten, dann kann es gelöscht werden…

Auch fraglich, ob der Betreute tatsächlich nie wieder fähig sein wird, sein Wohnrecht in Anspruch zu nehmen! Ausserdem ist die Frage, ob das Wohnrecht in einen Anspruch auf anderweitige Versorgung umgewandelt werden kann…

Ich rate dazu, sich mit dem zuständigen Vormundschaftsgericht auseinanderzusetzen… die kennen Rat in solchen Fällen… soooo selten ist das nicht!

Es sind zwei Wohnungen.
Daraus kann auch Wohnungseigentum nach WEG gemacht werden, so dass dann der nicht durch das Wohnrecht betroffene Teil veräussert werden kann… Wäre das eine Idee?

Grüße, mfG, Jogi

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Nicht ganz so einfach
Hallo,

wie mein Vorredner es schon erläuterte ist der Fall ziemlich verzwackt.

Ist das Wohnrecht dinglich gesichert ?
Ist das Wohnrecht auf eine Wohnung oder auf das Haus bezogen ?
Ist das Wohnrecht schon einmal kapitalisiert wurden [in Geld umbewertet] ?
Wurde bereits die Unterbringung am Pflegeplatz mit dem Wohnrecht gegengerechnet?

Wenn das alles oder ein Teil geklärt ist, sucht man einen Fachanwalt für Familienrecht auf und versucht alles in eine Lösung zu bringen, welche für allle Parteien tragbar wäre.

Christian

Hallo nochmals,
nichts gegen die FachRAe für Familienrecht, aber ggfs. ist ein Notar und ein Vormundschaftsrichter direkt besser!
In BaWü. ist das zuständige Vormundschaftsgericht beim Notariat. Das kann ich persönlich empfehlen.

MfG, Jogi

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Hallo!

Danke erst mal für die Antworten.
Ich weiß nicht ob das im Grundbuch eingetragen ist, derzeit wurde es im Überlassungsvertrag wohl vereinbart, ist dass dann automatisch im Grundbuch?

Was bedeutet dinglich gesichert?
Das Wohnrecht bezieht sich nur auf 1 der beiden Wohnungen.
Nein es wurde nichts bewertet, meine Freundin hat das Haus nun mal komplett schätzen lassen.
Wie wird das gegengerechnet? Es wurde eine Versicherung vom Vater aufgelöst, damit die Zuzahlung fürs Heim erst einmal gesichert ist.

Was ist eine Ergänzungspflegschaft?

Ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist das Haus zu verkaufen und 1 Wohnung davon nicht… es ist auch ein ziemlicher Grund dabei. Wenn meine Freundin dass trotzdem machen würde, wer zahlt dann den Unterhalt für die Wohnung, wenn sie leer steht?! Der Betreute oder der Eigentümer? In dem Fall meine Freundin. Wenn Sie die Wohnung vermietet, geht dieMiete zu ihr oder zum Betreuten?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruß Mela

Also ich werde ihr mal

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