Hallo!
Ein Bekannter hat folgendes Problem:
Vor ca. 2 Jahren hat er das Haus von seinem Vater überschrieben bekommen. Der Vater hat lt. Notarvertrag Wohnrecht für 1 Wohnung. Das Haus ist ein Zweifamilienhaus mit 2 abgeschlossenen Wohnungen.
Nun leidet der Vater an dem Korakowsyndrom und mußte daher in ein Pflegeheim umziehen. Dem Sohn wurde die Betreuung gerichtlich zugesprochen.
Nun trägt sich der Sohn mit dem Gedanken das Haus zu verkaufen, da es sehr sanierungsbedürftig ist und die Wohnung vom Vater vom Grund auf renoviert werden müßte. Weiterhin ist ihm die Unterhaltung des Hauses alleine zu teuer.
Was passiert nun? Das Haus mit Wohnrecht vom Vater zu verkaufen erscheint unmöglich, da sich wahrscheinlich kein Käufer finden würde.
Das Amtsgericht hat entschieden, dass der Vater in einem geschlossenen Bereich untergebracht werden muß/soll?!
Damit ist doch klar, dass er nicht mehr nach Hause kommt. So schlimm dieses auch ist.
Kann nun das Wohnrecht gelöscht werden? Da der Sohn die Betreuung hat, kann er das entscheiden, obwohl es der Sohn ist?
Oder würde es auch gehen, dass der Vater das selber unterschreibt, wenn er zustimmt? Darf er das, obwohl er einen Betreuuer hat, der seine Sachen entscheidet?
Sollte das alles nicht gehen… darf der Sohn die Wohnung vermieten, wenn er sie renoviert hat? An wen gehen die Mieteinnahmen? Wer muß die Renovierung bezahlen?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Gruß Mela