Hallo,
grundsätzlich kann die Kaution nicht mit Mietrückständen
verrechnet werden. Allerdings kann bei einem Auszug ein
etwaiger Rückstand zur Aufrechnung erklärt werden. Die Wohnung
sollte auf jeden Fall nur mit Zeugen übergeben werden und dem
VM sollte - mit Ausnahme von Besichtigungen - jeder Zutritt
zur Wohnung vor dem 25.05. untersagt werden. Ohne Zustimmung
der Mieter hat der VM weder Malerarbeiten, weder Reparaturen
auszuführen noch darf er ohne Zustimmung des Mieters einem
Nachmieter den Zutritt zur Wohnung für Arbeiten überlassen.
Gruss Günter
Hallo,
Nochmal lieben Dank für die Antwort,
die Fam. war nun im Haus und hat geschaut. Der VM hat in 2
Räumen die kompletten Tapeten abgerissen, und einen Flur
gestrichen. Das Haus ist wieder dreckig, obwohl die Fam. das
Haus bereits wegen der Abnahme Grundgereinigt hatte. Böden
gewachst usw. Nun ist alles versaut. Die Mieter haben alles
auf Bildern festgehalten. Und am Abend den VM zur Rede
gestellt. Aber der VM meint es sei völlig okay das er ins Haus
geht ohne zu fragen, und Arbeiten durchführt, schließlich
müsse er sich ein Bild machen, ob Schaden (evt Schimmel etc)
unter den Tapeten sei, um die dem Mieter als Mängel anzeigen
zu können. Gleichsam verlangt er Zutritt für Morgen im Beisein
der Mieter damit Mietinteressenten und Handwerkerins Haus
können. Wenn die Familie nicht kommt, droht er wieder selber
auf zu schließen. Er ist so streitsüchtig.
Die Mieter waren gerade bei der Polizei wegen evt Anzeige
(Hausfriedensbruch). Aber Polizei riet erstmal ab, und enpfahl
das Schloß zu wechseln und Anwalt zu konsultieren. Okay
Schloß´wird gerade von dem Mieter getauscht, aber einen Anwalt
am Freitag Abend, ist unmöglich.
Was soll die Familie in Bezug auf den Termin Morgen mit dem VM
machen. Garnicht hingehen?
Wer muß nun die Reinigung des Hauses übernehmen, und überhaupt
wie wird so noch eine Abnahme des Hauses möglich sein?, es ist
so furchtbar.
Hallo,
die Mieter ( bitte Zeugen noch mitnehmen, aus dem Bekanntenkreis reicht aus ) müssen auf jeden Fall am Ort erscheinen und zumindest erlauben, dass Nachmieter die Wohnung besichtigen können. Dem Handwerker keinen Zutritt erlauben. Das alte Schloss aufbewahren und nach der Übergabe der Wohnung austauschen.
Dem Handwerker ruhig und sachlich erklären, dass ihr für seien Lage Verständnis habt, aber dass ihr die Miete bezahlt, er ohne Eure Zustimmung sich des Hausfriedensbruches schuldig macht und dem VM bis heute nicht erlaubt wurde die Wohnung an sich zu nehmen, solange er Mieter verlangt.
Ihr könnt ja ein Schreiben aufsetzen mit dem Inahlt:
- Das Mietverhältnis wird im gegenseitigen Einvernehmen am 07.05.05
beendet. Mietzahlungen für den Monat Mai sind nicht geschuldet.
- Die Miete für den Monat Mai ( wenn gezhalt ) wird bis 15.05.2005
erstattet.
- Der Vermieter rechnet die Kaution bis zum 30.07. ab, Nebenkosten
sind abzurechnen bis spätestens 31.12.2006.
- Die Parteien erklären, dass alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis
mit Ausnahme von Ziffer 2 und 3 gegeneinander aufgehoben werden.
Ort, Datum
Unterschrift Vermieter Unterschrift Mieter