Kaution mit Mietschuld verrechnen?

Hallo,
angenommen eine Familie hat ein Haus zum 31.5.05 gekündigt. Das Haus ist seit 28.4.05 bereits geräumt und gesäubert. Die Familie hat im April keine Miete und im jetzigen Monat auch nicht gezahlt, weil eine Doppelbelastung unmöglich war. Die Familie hat beim Vermieter 2 Kaltmieten Kaution hinterlegt. Allerdings nicht als Kautionskonto sondern auf ein normales Konto mit Beleg das die Einzahlung als Kaution für das Objekt hinterlegt ist.
Die Familie möchte nun, das das Haus vorzeitig, also sofort vom Vermieter übernommen wird, damit er die Kaution einbehalten kann, und somit die Miete für April und Mai gezahlt werden kann.
Der Vermieter weigert sich, und schikaniert die Familie nun (dafür ist er bereits bekannt, von vorherigen Mietern, Nachbarn usw). Er hat einen Hausschlüssel verlangt, und ist nun jeden Tag in dem Haus, um verschönerungen, Mietbesichtigungen usw stattfinden zu lassen. Aber das Haus endgültig will er nicht abgeben.
Meine Frage:
Kann die Familie verlangen, das die Kaution als Mietrückstand verrechnet wird? Wenn keine Schäden am objekt sind.

Ist es rechtens das der Vermieter sich schon jetzt im Haus aufhält? Denn wenn die Familie den Schlüssel erst am 31.5.05 übergeben würde, könnte er das Haus nicht zum 1.6.05 neuvermieten,weil ausbesserungen stattfinden müssen.

Bitte um Antwort.
Danke
Simi

Nein
Hallo Simi,

die Gerichte verneinen die ‚Abwohnbarkeit‘ der Mietkaution. Hier - als Beispiel - das Urteil des AG Dortmund Az. 125 C 532/02 (NZM 2002, S. 949):

Abwohnen der Kaution
Ein Mieter hat nicht das Recht, die Kaution von drei Monatsmieten abzuwohen, indem er in den letzten Monaten keine Miete zahlt; denn die Miete ist monatlich im voraus, die Rückzahlung der Kaution dagegen erst Monate nach Rückgabe der Mietsache fällig. Verbindlichkeit und Forderung können deshalb nicht gegeneinander aufgerechnet werden. Der Mieter bleibt zur Mietzahlung verpflichtet.

Grüße

Renee

Hallo Simi,

die Gerichte verneinen die ‚Abwohnbarkeit‘ der Mietkaution.
Hier - als Beispiel - das Urteil des AG Dortmund Az. 125 C
532/02 (NZM 2002, S. 949):

Hallo,
sowas hab ich mir gedacht. Nur kann die Familie das Geld nicht zahlen, und wenn doch im Haus alles okay ist, wäre es doch eine Möglichkeit, das beide Parteien Frieden haben. Außerdem geht die Familie davon aus, das der Vermieter die Kaution einbehalten will. Das hat er beim Vormieter auch getan, obwohl auch dieser das Haus ohne Mängel übergeben hat. Ging vor Gericht und der Vermieter verlor, somal er das Geld schon einfach abgehoben hatte.
Da er jetzt nichtmal ein normales Mietkautionskonto angelegt hat, geht die Familie ganz klar davon aus, das der Vermieter hier doppelt kassieren will.
Und obendrein tanzt er jetzt schon seit Tagen durch das Haus…
Gruß simi

Hallo,

grundsätzlich kann die Kaution nicht mit Mietrückständen verrechnet werden. Allerdings kann bei einem Auszug ein etwaiger Rückstand zur Aufrechnung erklärt werden. Die Wohnung sollte auf jeden Fall nur mit Zeugen übergeben werden und dem VM sollte - mit Ausnahme von Besichtigungen - jeder Zutritt zur Wohnung vor dem 25.05. untersagt werden. Ohne Zustimmung der Mieter hat der VM weder Malerarbeiten, weder Reparaturen auszuführen noch darf er ohne Zustimmung des Mieters einem Nachmieter den Zutritt zur Wohnung für Arbeiten überlassen.

Gruss Günter

angenommen eine Familie hat ein Haus zum 31.5.05 gekündigt.
Das Haus ist seit 28.4.05 bereits geräumt und gesäubert. Die
Familie hat im April keine Miete und im jetzigen Monat auch
nicht gezahlt, weil eine Doppelbelastung unmöglich war. Die
Familie hat beim Vermieter 2 Kaltmieten Kaution hinterlegt.
Allerdings nicht als Kautionskonto sondern auf ein normales
Konto mit Beleg das die Einzahlung als Kaution für das Objekt
hinterlegt ist.
Die Familie möchte nun, das das Haus vorzeitig, also sofort
vom Vermieter übernommen wird, damit er die Kaution
einbehalten kann, und somit die Miete für April und Mai
gezahlt werden kann.
Der Vermieter weigert sich, und schikaniert die Familie nun
(dafür ist er bereits bekannt, von vorherigen Mietern,
Nachbarn usw). Er hat einen Hausschlüssel verlangt, und ist
nun jeden Tag in dem Haus, um verschönerungen,
Mietbesichtigungen usw stattfinden zu lassen. Aber das Haus
endgültig will er nicht abgeben.
Meine Frage:
Kann die Familie verlangen, das die Kaution als Mietrückstand
verrechnet wird? Wenn keine Schäden am objekt sind.

Ist es rechtens das der Vermieter sich schon jetzt im Haus
aufhält? Denn wenn die Familie den Schlüssel erst am 31.5.05
übergeben würde, könnte er das Haus nicht zum 1.6.05
neuvermieten,weil ausbesserungen stattfinden müssen.

Bitte um Antwort.
Danke
Simi

Hallo,

grundsätzlich kann die Kaution nicht mit Mietrückständen
verrechnet werden. Allerdings kann bei einem Auszug ein
etwaiger Rückstand zur Aufrechnung erklärt werden. Die Wohnung
sollte auf jeden Fall nur mit Zeugen übergeben werden und dem
VM sollte - mit Ausnahme von Besichtigungen - jeder Zutritt
zur Wohnung vor dem 25.05. untersagt werden. Ohne Zustimmung
der Mieter hat der VM weder Malerarbeiten, weder Reparaturen
auszuführen noch darf er ohne Zustimmung des Mieters einem
Nachmieter den Zutritt zur Wohnung für Arbeiten überlassen.

Gruss Günter

Hallo,
Danke für Ihre Antwort. Die Familie muß nun feststellen, das der VM jeden Tag im Haus ist, und Schönheitsreperaturen, und Handwerker im Haus hat. Das war so nicht abgesprochen. Die Fam. hat den Schlüssen bei den VM hinterlegt, um das der VM im Notfall ins Haus kann. Was kann die Fam. nun tun? evt. fristlos kündigen? Oder gillt das Haus nun bereits schon als ab bzw. übernommen?

Muß die Fam. den VM schriftlich über das Vorhaben, die Kaution auf die Restmiete anzurechen ein Einschreiben oä senden?
Bitte um Antwort.
Danke
Gruß Simi

Hallo,

die Mieter müssen sofort dem VM untersagen weitere Arbeiten ohne Zustimmung in der Wohnung vorzunehmen. Notfalls die Herausgabe der Schlüssel verlangen. Ferner den Umbau / die Arbeiten der Handwerker dokumentieren. Da ihr Miete zahlt, habt ich auch Anspruch in die Wohnung zu können und über diese zu verfügen. Will der VM die Wohnung übernehmen, dann soll er schriftlich erklären, dass ab dem xx.xx.xxxx das Mietverhältnis beendet ist und keine Miete zu zahlen ist.

Solange der VM Geld von Euch will, solange könnt ihm ihm untersagen ohne eure Zustimmung in der Wohnung zu arbeiten, jemand arbeiten zu lassen und vor allen kann er niemand einziehen lassen. Also sofort Massnahmen ergreifen. Notfalls noch heute.

Eine Aufrechnung der Miete mit der Kaution kann man hier schriftlich vornehmen, denn so wie es scheitn, hat der VM die Wohnung bereist an sich genommen. Frage jedoch: Wer zahlt den Strom der Bauarbeiten, wer zahlt das Wasser/Abwasser für diese Arbeiten ? Ist dem VM bewusst, das er um einen eigenen wirtschaftlichen Vorteil zu haben möglicherweise , wenn der Mieter diese Kosten trägt, zu dessen Lasten sich Vorteilke verschafft, die im strafrechtlichen Bereich liegen ?

Gruss Günter

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Hallo,

grundsätzlich kann die Kaution nicht mit Mietrückständen
verrechnet werden. Allerdings kann bei einem Auszug ein
etwaiger Rückstand zur Aufrechnung erklärt werden. Die Wohnung
sollte auf jeden Fall nur mit Zeugen übergeben werden und dem
VM sollte - mit Ausnahme von Besichtigungen - jeder Zutritt
zur Wohnung vor dem 25.05. untersagt werden. Ohne Zustimmung
der Mieter hat der VM weder Malerarbeiten, weder Reparaturen
auszuführen noch darf er ohne Zustimmung des Mieters einem
Nachmieter den Zutritt zur Wohnung für Arbeiten überlassen.

Gruss Günter

Hallo,
Nochmal lieben Dank für die Antwort,
die Fam. war nun im Haus und hat geschaut. Der VM hat in 2 Räumen die kompletten Tapeten abgerissen, und einen Flur gestrichen. Das Haus ist wieder dreckig, obwohl die Fam. das Haus bereits wegen der Abnahme Grundgereinigt hatte. Böden gewachst usw. Nun ist alles versaut. Die Mieter haben alles auf Bildern festgehalten. Und am Abend den VM zur Rede gestellt. Aber der VM meint es sei völlig okay das er ins Haus geht ohne zu fragen, und Arbeiten durchführt, schließlich müsse er sich ein Bild machen, ob Schaden (evt Schimmel etc) unter den Tapeten sei, um die dem Mieter als Mängel anzeigen zu können. Gleichsam verlangt er Zutritt für Morgen im Beisein der Mieter damit Mietinteressenten und Handwerkerins Haus können. Wenn die Familie nicht kommt, droht er wieder selber auf zu schließen. Er ist so streitsüchtig.
Die Mieter waren gerade bei der Polizei wegen evt Anzeige (Hausfriedensbruch). Aber Polizei riet erstmal ab, und enpfahl das Schloß zu wechseln und Anwalt zu konsultieren. Okay Schloß´wird gerade von dem Mieter getauscht, aber einen Anwalt am Freitag Abend, ist unmöglich.
Was soll die Familie in Bezug auf den Termin Morgen mit dem VM machen. Garnicht hingehen?
Wer muß nun die Reinigung des Hauses übernehmen, und überhaupt wie wird so noch eine Abnahme des Hauses möglich sein?, es ist so furchtbar.

Grüße und lieben Dank im vorraus
Simi

Hallo,

grundsätzlich kann die Kaution nicht mit Mietrückständen
verrechnet werden. Allerdings kann bei einem Auszug ein
etwaiger Rückstand zur Aufrechnung erklärt werden. Die Wohnung
sollte auf jeden Fall nur mit Zeugen übergeben werden und dem
VM sollte - mit Ausnahme von Besichtigungen - jeder Zutritt
zur Wohnung vor dem 25.05. untersagt werden. Ohne Zustimmung
der Mieter hat der VM weder Malerarbeiten, weder Reparaturen
auszuführen noch darf er ohne Zustimmung des Mieters einem
Nachmieter den Zutritt zur Wohnung für Arbeiten überlassen.

Gruss Günter

Hallo,
Nochmal lieben Dank für die Antwort,
die Fam. war nun im Haus und hat geschaut. Der VM hat in 2
Räumen die kompletten Tapeten abgerissen, und einen Flur
gestrichen. Das Haus ist wieder dreckig, obwohl die Fam. das
Haus bereits wegen der Abnahme Grundgereinigt hatte. Böden
gewachst usw. Nun ist alles versaut. Die Mieter haben alles
auf Bildern festgehalten. Und am Abend den VM zur Rede
gestellt. Aber der VM meint es sei völlig okay das er ins Haus
geht ohne zu fragen, und Arbeiten durchführt, schließlich
müsse er sich ein Bild machen, ob Schaden (evt Schimmel etc)
unter den Tapeten sei, um die dem Mieter als Mängel anzeigen
zu können. Gleichsam verlangt er Zutritt für Morgen im Beisein
der Mieter damit Mietinteressenten und Handwerkerins Haus
können. Wenn die Familie nicht kommt, droht er wieder selber
auf zu schließen. Er ist so streitsüchtig.
Die Mieter waren gerade bei der Polizei wegen evt Anzeige
(Hausfriedensbruch). Aber Polizei riet erstmal ab, und enpfahl
das Schloß zu wechseln und Anwalt zu konsultieren. Okay
Schloß´wird gerade von dem Mieter getauscht, aber einen Anwalt
am Freitag Abend, ist unmöglich.
Was soll die Familie in Bezug auf den Termin Morgen mit dem VM
machen. Garnicht hingehen?
Wer muß nun die Reinigung des Hauses übernehmen, und überhaupt
wie wird so noch eine Abnahme des Hauses möglich sein?, es ist
so furchtbar.

Hallo,

die Mieter ( bitte Zeugen noch mitnehmen, aus dem Bekanntenkreis reicht aus ) müssen auf jeden Fall am Ort erscheinen und zumindest erlauben, dass Nachmieter die Wohnung besichtigen können. Dem Handwerker keinen Zutritt erlauben. Das alte Schloss aufbewahren und nach der Übergabe der Wohnung austauschen.

Dem Handwerker ruhig und sachlich erklären, dass ihr für seien Lage Verständnis habt, aber dass ihr die Miete bezahlt, er ohne Eure Zustimmung sich des Hausfriedensbruches schuldig macht und dem VM bis heute nicht erlaubt wurde die Wohnung an sich zu nehmen, solange er Mieter verlangt.

Ihr könnt ja ein Schreiben aufsetzen mit dem Inahlt:

  1. Das Mietverhältnis wird im gegenseitigen Einvernehmen am 07.05.05
    beendet. Mietzahlungen für den Monat Mai sind nicht geschuldet.
  2. Die Miete für den Monat Mai ( wenn gezhalt ) wird bis 15.05.2005
    erstattet.
  3. Der Vermieter rechnet die Kaution bis zum 30.07. ab, Nebenkosten
    sind abzurechnen bis spätestens 31.12.2006.
  4. Die Parteien erklären, dass alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis
    mit Ausnahme von Ziffer 2 und 3 gegeneinander aufgehoben werden.

Ort, Datum

Unterschrift Vermieter Unterschrift Mieter