Kaution- was kann der Vermieter geltend machen?

Der Vermieter zieht nach dem Auszug Kosten für Arbeiten im Garten, sowie Arbeiten an Dübellöchern von der Kaution ab.
Darf er das?
Danke!

Der Vermieter zieht nach dem Auszug Kosten für Arbeiten im
Garten, sowie Arbeiten an Dübellöchern von der Kaution ab.
Darf er das?

Zunächst darf der Vermieter die Kaution nicht antasten, sondern muß seine Forderungen dem Mieter in Rechnung stellen bzw. Gelegenheit bieten die Forderung zu prüfen. Erst wenn der Mieter darauf nicht reagiert oder sang- und klanglos von Dannen zieht, darf die Kaution angetastet werden.
Wolfgang D.