Kein STROMZÄHLER ABER 40€ Strom für 24qm?!

Also wollte mal fragen was ihr davon haltet wenn der Vermieter für den Raum den er dir Vermietet hat keinen eigenen Stromzähler hat und dann von dir für ca24qm 40euro strom verlangt in dem folgenden dinge Strom ziehen: 1 Kühlschrank 1 Decken Lampe und 2 Leuchtstoff röhren.
Er vertröstet einen immer das er sich ja darum kümmert aber nix passiert und 40€ finde ich ist auch viellll zu hoch.
Ausserdem will er aufeinmal von Heut auf morgen 10€ noch für Treppenhausreinigung obwohl ich im EG wohne und meine eingangstür seperat ist.nur mein Briefkasten ist direkt hinter der eingangstür kann er dann 10€ von mir für Treppenhausreinigung verlangen???

Dankeschön für eure Hilfe

Hallo,
ich finde auch, dass 40 € zu viel sind. Der Vermieter ist verpflichtet die zu vermietende Wohnung oder Räume mit Zählern auszustatten, damit eine genaue Abrechnung gewährleistet ist. Das ist zum einen ein Wärmemengtenzähler bei den Heizkörpern bzw. Wasser- und Stromzähler. Wie es aber bei der Flurreinigung aussieht kann ich nichts genaues sagen. Ich hatte mal eine Eigentumswohnung wo sich 5 Wohnungen im Hause befanden. Da musste auch jeder Wohnungseigentümer sich an den Unkosten für hausmeister, Verwalter und Putz- und Gartenarbeit beteiligen. Wenn man sich das Puten vom Treppenhaus teilt, ist halt jeder mal dran mit putzen.
Hoffe ich konnte dir helfen.
Gruß
Marie Kamisek

Hallo,schönen guten Tag,würde den mieterbund mal anrufen die helfen dir .Liebe grüße anna
Also wollte mal fragen was ihr davon haltet wenn der Vermieter
für den Raum den er dir Vermietet hat keinen eigenen
Stromzähler hat und dann von dir für ca24qm 40euro strom
verlangt in dem folgenden dinge Strom ziehen: 1 Kühlschrank 1
Decken Lampe und 2 Leuchtstoff röhren.
Er vertröstet einen immer das er sich ja darum kümmert aber
nix passiert und 40€ finde ich ist auch viellll zu hoch.
Ausserdem will er aufeinmal von Heut auf morgen 10€ noch für
Treppenhausreinigung obwohl ich im EG wohne und meine
eingangstür seperat ist.nur mein Briefkasten ist direkt hinter
der eingangstür kann er dann 10€ von mir für
Treppenhausreinigung verlangen???

Dankeschön für eure Hilfe

Hallo,

tut mir leid aber da kann ich woll nicht wirklich helfen. Ich sehe das genauso wie du. 40,00 Euro sind zuviel, aber das ist nur gefühlt!! Rechtlich kann ichdir da nicht weiter helfen.
Ich hoffe du findet jemnden der kompetenter ist.
Gruß Silke

Hallo, die €40,-- Stromkostenpauschale finde ich OK. Das sind etwas mehr als 1,–€ pro Tag. Außerdem kannst Du einen Elektro-Heizofen, Fernseher usw. usw. anschließen und hast trotzdem keine weiteren Kosten. Etwas anders sieht es mit den 10,–€ Reinigungskosten aus. Hier gilt, was im Mietvertrag steht. Der Vermieter kann nicht nachträglich irgendwelche Kosten erheben ohne Zustimmung des Mieters. Sind Hausreinigungskosten im Mietvertrag bei den Nebenkosten erwähnt, musst Du anteilig (entweder nach Wohnungen, Personen oder qm) Dich an den Kosten beteiligen. (Übrigens müssen Mieter, welche im EG wohnen, auch z.B. Fahrstuhlkosten mitbezahlen, obwohl sie diesen nie brauchen).
Jedenfalls kommt es mir so vor, als ob der Vermieter hier so „Pi mal Daumen“ 10,–€ haben will. Da ich das Haus nicht kenne, kann es allerdings sein, daß nach der Nebenkostenabrechnung ein höherer Betrag als 10,–€ anfallen.- Gruß, Achim

Ich benutze aber nur diese E-Geräte die ich geschrieben habe,und da ich keinen Zähler habe und an den Vermieter direkt Strom zahle bekomme ich auch keine Richtige Bestriebskosten abrechnung und gesetz dem fall das ich wenniger verbrauche was ich auch denke bekomme ich ja dann auch kein Geld zurück :frowning:

Trotzdem vielen Lieben Dank

Hallo,

vielen Dank für die Anfrage.

Grundsätzlich muss erst einmal geklärt werden, ob die 40 € für Strom als Pauschale zu zahlen sind oder ob als Vorauszahlung.

Beides unterscheidet sich gravierend voreinander. Während mit der Pauschale alle nachträglichen Forderungen abgegolten sind muss bei der Vorauszahlung nach Verbrauch abgerechnet werden. Nach Verbrauch abrechnen setzt voraus, dass ein entsprechendes Erfassungsgerät für den verursachten Verbrauch überhaupt zur Verfügung steht.

Da das offensichtlich bei Ihnen nicht der Fall ist, zeigen Sie diesen Sachmangel schriftlich mit Aufforderung zur Sachmangelbeseitigung bei Ihrem Vermieter an. Reagiert Ihr Vermieter auf die Sachmangelanzeige nicht, dann können Sie die Bruttomiete = Kaltmiete + Nebenkosten mindern.

Jedoch hier der klare Hinweis erst Sachmangel schriftlich anzeigen und dann bei Nichterfüllung mindern. Nicht vorher.

Wir hoffen wir konnten helfen

Mit freundlichen Grüssen

Hallo, hab ich leider keine Ahnung.