Keine Kaution, dafür Pausch. für Schönheitsrep

Wenn ein Vermieter auf die Kaution verzichten will und statt dessen monatlich eine Pauschale für Schönheitsreparaturen auf die Miete aufschlägt

1.) kann man die Beträge wieder zurückfordern, wenn bei Auszug keine Reparaturen angefallen sind (auch während der Mietzeit nicht) - weil z.B. de Mietzeit nur 1/2 - 1 Jahr betrug?

2.) welcher monatlicher Betrag ist angemessen?

3.) hat der Vermieter das Recht eine Mietkaution zu verweigern und statt dessen diese Pauschale zu erheben?

4.)Nach welcher Mindestmietdauer darf ein Vermieter eine Schönheitsreparatur (bei Auszug) verlangen, oder darf er das unabhängig davon?