Klausel im Untermietvertrag: Welche Konsequenzen für Hauptmieter in 4er-WG?

Hallo Forum,

ich habe noch eine Frage zu einem fiktiven Fall. Sie betrifft die Untermietregelung:

Gegeben sei eine 4er-WG mit 3 Hauptmietern im Vertrag, dazu ein Zimmer, welches seit geraumer Zeit nur mit Untermietverträgen vergeben wird. Der Vertrag bestehe schon seit über 8 Jahren, also eine Kündigungsfrist von 3+3+3=9 Monaten laut §573c BGB.

Einer der Hauptmieter habe vor zwei Monaten eine andere Wohnung angeboten bekommen und diese auch angemietet, sei also ausgezogen, und für sein Zimmer einen Untermietvertrag mit einem Mieter abgeschlossen, der vom Vermieter auch genehmigt wurde.

In der Genehmigung zum Untermietvertrag stehe allerdings, daß die Bedingung für die Untermiete sei, daß der Hauptmieter seinen Hauptwohnsitz in der Wohnung behalte und die Wohnung mit dem Untermieter teile. Dies sei im beschriebenen Fall nicht mehr gegeben, denn der Hauptmieter sei eben bereits umgezogen und möchte auch möglichst bald seinen Erstwohnsitz ummelden.

Inwieweit wäre die eben genannte Klausel „realitätsrelevant“, was also könnte dem Hauptmieter (und damit auch den anderen beiden) passieren, wenn der Vermieter von dem Umzug und Ummeldung erfährt, bevor die 9 Monate abgelaufen sind? (Der Hauptmietvertrag würde in diesem Fall gekündigt werden und der Vermieter habe angekündigt, daß für die verbleibenden Hauptmieter ein neuer Vertrag abgeschlossen würde.)

Was wäre überhaupt der Sinn einer solchen Klausel, außer daß damit verhindert werden soll, daß der Hauptmieter die Wohnung nur zum Geldverdienen über Untervermietung anmietet? (Das wäre in diesem Fall nachweislich nicht gegeben, weil die Untermietverträge ausschließlich über die anteilige Miete des jeweiligen Zimmers abgeschlossen werden.)

Vielen Dank im voraus für jegliche Einschätzungen dazu!
Chris