Hallo,
ich verstehe die Fragestellung nicht ganz richtig.
wie viel Geld kann ein Vermieter maximal für die
Originalrechnungen zur Nebenkostenabrechnung verlangen?
-? Sofern die Kosten gemäß Anlage () der
Betriebskostenverordnung umlagefähig und diese Kosten im
Mietvertrag vereinbart sind, kann er diesen Betrag
verlangen.
Muss er die Kosten nachweisen?
Die Kosten(nachweise) hat in aller Regel die
Hausverwaltung, ggf. macht der Eigentümer die Abrechnung
vom gesamten Gebäude selbst. Er muss auf jeden Fall
Einsicht in die Unterlagen gewähren, ggf. bei der
Hausverwaltung.
Kann er Vorauszahlung verlangen?
nun - handelt es sich um die Vorauszahlung der
Betriebskosten, dann ist Vorauszalhung zu empfehlen,
sonst kommt am ende des Jahres eine saftige REchnung.
Schliesslich geht es um die Kosten eines ganzen Jahres,
bei einem 1-Personenhaushalt kann das schon mal um die
900-1500 EUR betragen, je mehr personen im Haushalt
leben, umso mehr Kosten kommen zusammen.
Geht es hier um Vorauszahlung für Kopien der Rechnungen?
Der Eigentümer/Verwalter tut kluges dran, nicht die
Originalrechnungen auszuhändigen, für die Kopien kann
schon Geld verlangt werden - eine UnKostenpauschale
(schliesslich ist allein schon das Kopieren viel Zeit,
dazu noch das Papier selbst (ist der geringste Anteil an
den Kosten), Nutzung Kopierer (schon der einfachste
Kopierer im Supermarkt schluckt 10 Cent je kopie), etc.
Kann der Mieter die Zahlung verweigern und stattdessen
Einsichtnahme in die Unterlagen im Mietobjekt fordern?
Einsichtnahme ist das mindeste, was der Mieter verlangen
kann, kürzlich gab es sogar ein Gerichtsurteil, dass
sich der Mieter dabei die Belege abfotografieren kann,
es ist schliesslich eine Zumutung, „nur mal die Belege
zu überfliegen“. Wenn er allerdings schon anbietet, die
Belege zu kopieren und dafür eine Unkostenpauschale zu
verlangen, stellt sich die Frage, wieviel er dafür
verlangt (je nach Anzahl der Belege ist der (zeitliche)
Aufwand größer, und ob du überhaupt alle Belege brauchst
(als Kopie) oder doch nur ein paar für einen bestimmten
posten (z.b. zu hohe Hausmeisterkosten).
Die Einsicht würde, wenn dann nur bei der Hausverwaltung
bzw. beim verwaltenden Eigentümer statt finden - ausser
er kommt von sich aus zu Dir.
Vielen Dank!
Bitteschön. ;
Freundliche Grüße,
J.L.