Kosten Originalrechnungen Nebenkostenabrechnung

Liebe/-r Experte/-in,

ich würde mich über Ihre Hilfe freuen. Hier meine Fragen:

wie viel Geld kann ein Vermieter maximal für die Originalrechnungen zur Nebenkostenabrechnung verlangen?

Muss er die Kosten nachweisen?

Kann er Vorauszahlung verlangen?

Kann der Mieter die Zahlung verweigern und stattdessen Einsichtnahme in die Unterlagen im Mietobjekt fordern?

Vielen Dank!

Guten Abend,Üblicherweise pro Kopie 0,50€.Der Vermieter muß die Kosten über die Kopien nicht Nachweisen. Wenn du die Kopien bekommen hast einfach die Kopien *0,50€ berechnen & ihn aufs Konto überweisen wenn er Geld dafür haben möchte. Normalerweise stellt er in Seinen Interesse die Kopien umsonst zur Verfügung.Du kannst solange die Zahlung Verweigern bis du die Rechnungseinsicht hast. Infomiere aber deinen Vermieter darüber!!! Zahle wenigsten 30% unter Vorbehalt,dann bist du auf der Sicheren Seite!!!
Lg Steffen

Wenn du in der gleichen Stadt wohnst, muss er mit dir ein Termin vereinbaren, und du darfst dir die Originalrechnungen angucken.

Wenn du weiter weg wohnst MUSS er dir Kopien der Rechnungen schicken und darf die Portogebühren+ 50cent pro Kopie verlangen.

Ansonsten bezahlst du erst einmal nicht die Nachzahlung nicht.

Hallo Martina76,

  1. Was genau meinst du mit Originalrechnung? Die Rechnung für die Leistungen, die abgerechnet werden? (z. B. Rechnung von Vattenfall) oder meinst du das Original der Nebenkostenabrechnung, weil die steht/muss dir im Original zu gesandt werden.

wie viel Geld kann ein Vermieter maximal für die
Originalrechnungen zur Nebenkostenabrechnung verlangen?

  1. Welche Kosten soll er nachweisen? Die die angefallen sind und in der Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden? Ja, die muss er nachweisen können.

Muss er die Kosten nachweisen?

  1. Hast du im Mietvertrag Vorrauszahlungen vereinbart? Und diesen Vertrag unterschrieben? Dann kann er die Vorrauszahlungen verlangen.

Kann er Vorauszahlung verlangen?

  1. Die (NACH)Zahlung der Nebenkostenabrechnung (?) Wenn die Abrechnung formell Wirksam ist nach BGB § 556, dann kann er die Zahlung verlangen/fordern. Aber das bedeutet nicht unbedingt, dass die Abrechnung auch richtig (inhaltlich) ist. z. B. könnte für eine Position zu viel abgerechnet werden.
    Ja du kannst Belegeinsicht fordern, dass steht dir auch zu, um zu prüfen ob dein Verwalter richtig abgerechnet hat.

Kann der Mieter die Zahlung verweigern und stattdessen
Einsichtnahme in die Unterlagen im Mietobjekt fordern?

Vielen Dank!

Ich hoffe, dass ich helfen konnte. Ist ein sehr spanndes Thema. Und man muss viel lesen, aber das schafft jeder.

Latino2009

hallo martina,
es tut mir leider, aber ich kann dir da leider nicht weiterhelfen.
sorry
gruß
mahema

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Eigentlich ist das so, dass für die Zeit bis einen Monat nach unserem Einzug erhöhte Nebenkosten angefallen sind (von den Stadtwerken aus) und nun schätzt der Vermieter, dass die Nebenkosten auch in den Folgemonaten höher sein werden und will diese von ihm geschätzten Kosten von uns haben und verlangt, dass wir in Zukunft mehr für die Nebenkosten überweisen. Das begründet er auch damit, dass wir eine Person mehr sind, als die Vormieter (d.h. Untervermietung eines Zimmers).
Kann er aufgrund einer Schätzung die Änderung des Mietvertrages verlangen?

Eine Frage hätte ich noch zu evtl. fehlenden Belegen:

Falls der Vermieter für einen von ihm aufgeführten Posten keinen Nachjweis erbringen kann, muss man dann klagen, oder ist man berechtigt, die Nebenkostenzahlung für diesen Posten dann einzustellen?

Dankeschön und liebe Grüße

Martina76

Dankeschön!

Vielen Dank!

Sorry, ich verstehe Ihre Frage nicht.
Wieso soll der Vermieter Geld für Rechnungen verlangen???

Hallo Martina,

die Originalrechnungn wird der Vermieter GANZ SICHER nicht herausgeben, dass
sollte er auch wirklich nicht tun!
Zur Ermöglichung der Einsichtnahme oderKopenanfertigung ist er jedoch auf
Anfrage
verpflichtet.

Welche Vorauszahlung meinen Sie?

Ich verweise einmal auf folgende Internetsite, die erschöpfend Auskunft/Antworten
auf die gestellten Fragen gibt.

http://www.wohnung.net/mietrecht/topic,602,-einsicht…
abrechnungsunterlagen.html

Wichtig in diesem Zusammenhang:
Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter die Einsichtnahme in die Abrechnungs-
unterlagen zur Betriebskostenabrechnung am Ort der Mietwohnung zu gewähren.
Auf die Übersendung von Fotokopien der Belege ist der Mieter nicht verwiesen,
wenn
überhöhte Kopiekosten (hier: 1,00 DM/Seite) gefordert werden.

(AG Langenfeld/Rhld., Urteil vom 07.03.1996 - 23 C 547/95) WM 96,426
s. auch § 259 BGB, § 4 MHG

Gruß
Mary

Hallo,

ich verstehe die Fragestellung nicht ganz richtig.

wie viel Geld kann ein Vermieter maximal für die
Originalrechnungen zur Nebenkostenabrechnung verlangen?

-? Sofern die Kosten gemäß Anlage () der
Betriebskostenverordnung umlagefähig und diese Kosten im
Mietvertrag vereinbart sind, kann er diesen Betrag
verlangen.

Muss er die Kosten nachweisen?

Die Kosten(nachweise) hat in aller Regel die
Hausverwaltung, ggf. macht der Eigentümer die Abrechnung
vom gesamten Gebäude selbst. Er muss auf jeden Fall
Einsicht in die Unterlagen gewähren, ggf. bei der
Hausverwaltung.

Kann er Vorauszahlung verlangen?

nun - handelt es sich um die Vorauszahlung der
Betriebskosten, dann ist Vorauszalhung zu empfehlen,
sonst kommt am ende des Jahres eine saftige REchnung.
Schliesslich geht es um die Kosten eines ganzen Jahres,
bei einem 1-Personenhaushalt kann das schon mal um die
900-1500 EUR betragen, je mehr personen im Haushalt
leben, umso mehr Kosten kommen zusammen.
Geht es hier um Vorauszahlung für Kopien der Rechnungen?
Der Eigentümer/Verwalter tut kluges dran, nicht die
Originalrechnungen auszuhändigen, für die Kopien kann
schon Geld verlangt werden - eine UnKostenpauschale
(schliesslich ist allein schon das Kopieren viel Zeit,
dazu noch das Papier selbst (ist der geringste Anteil an
den Kosten), Nutzung Kopierer (schon der einfachste
Kopierer im Supermarkt schluckt 10 Cent je kopie), etc.

Kann der Mieter die Zahlung verweigern und stattdessen
Einsichtnahme in die Unterlagen im Mietobjekt fordern?

Einsichtnahme ist das mindeste, was der Mieter verlangen
kann, kürzlich gab es sogar ein Gerichtsurteil, dass
sich der Mieter dabei die Belege abfotografieren kann,
es ist schliesslich eine Zumutung, „nur mal die Belege
zu überfliegen“. Wenn er allerdings schon anbietet, die
Belege zu kopieren und dafür eine Unkostenpauschale zu
verlangen, stellt sich die Frage, wieviel er dafür
verlangt (je nach Anzahl der Belege ist der (zeitliche)
Aufwand größer, und ob du überhaupt alle Belege brauchst
(als Kopie) oder doch nur ein paar für einen bestimmten
posten (z.b. zu hohe Hausmeisterkosten).
Die Einsicht würde, wenn dann nur bei der Hausverwaltung
bzw. beim verwaltenden Eigentümer statt finden - ausser
er kommt von sich aus zu Dir.

Vielen Dank!

Bitteschön. ;

Freundliche Grüße,

J.L.

Hallo martina76,
berechtigte Rechnungen, die als Nebenkosten im Mietvertrag vereinbart wurden, kann grundsätzlich der Vermieter auf alle Mieter entsprechend verteilen.
Wie verteilt wird, z.B. nach Personen, nach qm oder nach Mietwohnungen muss aus dem Mietvertrag hervorgehen.

Was ich aber aus deinen wenigen Informationen heraus lese ist vermutlich, dass hier eine Rechnung enthalten ist, die du anzweifelst bzw. ob zu zu den Nebenkosten gehört. Hierzu der allgemeine Hinweis, dass Wartungen und Heizungskosten zu den Nebenkosten gehören, aber Reparaturen nicht!

Die Kosten müssen auf dein Verlangen vom Vermieter nachgewiesen werden durch die Einsichtnahme in jede verrechnete Position der Nebenkosten. Viele Vermieter sind auch bereit, die Rechnungen in Kopie zur Verfügung zu stellen, müssen es aber nicht.

Verweigern kann der Mieter die berechtigten Nebenkosten nicht. Hier kann man es so machen, dass berechtigte Kostennachforderungen überwiesen werden und man die strittigen Kostennachforderungen erst einmal bis zur Klärung nicht zahlt.
Es ist ratsam, einen schnellen Kontakt zum Vermieter bzw. Verwalter des Hauses zu suchen um die Sachlage zu klären.
Beste Gruesse
Kocki

Vielleicht können Sie Ihre Frage etwas präziser formulieren, damit ich Ihnen weiterhelfen kann.

Eine Frage hätte ich noch zu evtl. fehlenden Belegen:

Falls der Vermieter für einen von ihm aufgeführten Posten
keinen Nachjweis erbringen kann, muss man dann klagen, oder
ist man berechtigt, die Nebenkostenzahlung für diesen Posten
dann einzustellen?

Dankeschön und liebe Grüße

Martina76

Hallo Martina76,
dein Vermieter muss einen Nachweis erbringen und wenn er die Rechnung nochmals anfordert, um dir die Belegeinsicht zu ermöglichen. Man muss nicht gleich klagen, es reicht meistens auch ein ausführlicher Widerspruch aus, um zu mindestens diese Position zu rügen. Es muss dir „beweisen“, dass die angegeben Kosten angefallen sind.

Gruß Latino2009