Küchenfenster Scharnier gebrochen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich weiß nicht ob der Bereich der richtige ist.

Als ich mein Küchenfenster öffnete, brach das untere Scharnier. Muss der Vermieter, der auch im Haus wohnt, dafür aufkommen oder ist das die Sache des Mieters.

Vielen Dank im Voraus.

Hallo!

Kommt darauf an .
Was sagt Mietvertrag zu sog. „Kleinreparaturen“ ? Ist da etwas vereinbart ?

Grundsätzlich würden Schäden an Fensterbeschlägen zu den Kleinreparaturen zählen und können vertraglich bis zu bestimmter Höhe dem Mieter auferlegt werden.

Ist nichts vereinbart, dann trägt der Mieter das nur wenn er schuldhaft den Schaden verursacht hat, etwa falsch bedient hat. Ging es nach langer Zeit wegen Verschleiß kaputt dann nicht. Das ist Sache des Vermieters.
Melden muss man es sowieso.

MfG
duck313

Kommt darauf an: Brach es durch falsche Handhabung, etwa durch Öffnen mit Fenstergriff in halber Kippstellung ab, fällt der Schaden dem Mieter zu.

Handelt es sich um einen Ermüdungsbruch am uraltem Fensterscharnier, dem Vermieter.

Ist eine Kleinreparatur- oder Bagatellschadensklausel vereinbart und lägen die Instandsetzungskosten unterhalb dieses Werts, kommt der Mieter in jedem Fall dafür auf.

G imager