Hallo Zusammen,
ich habe mal folgende Frage und finde nirgends im Netz etwas zu einem solchen Fall.
Nehmen wir folgendes an:
- Eine Freundin möchte in Kempten studieren und schaltet eine Anzeige für eine Wohnung, da das Studentenwohnheim voll ist.
- Daraufhin meldet sich eine Frau, welche 2 Zimmer untervermietet.
- Die Wohnung (Zimmer) wird besichtigt. Hierbei fallen Benzinkosten von knappen 60 Kilometern einfach an.
- Die Zimmer werden als gut befunden und man vereinbart eine Untermietvertragsunterzeichnung
- Der Freund kommt zur Untervermietungsvertragsunterzeichnung mit und frägt, ob es auch möglich sei, dort 1 Wochenende im Monat zu nächtigen. Die zukünftige Vermieterin zeigt sich wenig begeistert, stimmt aber doch zu. Desweiteren wurde kommuniziert, dass die Freundin eine Gelegenheitsraucherin sei, aber ein Rauchen IN der Wohnung durchaus tabu für sie sei.
- Es kommt zur Unterzeichnung des Vertrages (im Beisein des Freundes). Eine Kopie (allerdings OHNE Unterschrift der Vermieterin) des Vertrages wird an die Freundin ausgehändigt.
- Es wurde noch keine Kaution o.ä. gezahlt.
- Ein paar Tage später kommt ein Brief, in welchem die zukünftige Vermieterin schreibt, dass es doch nicht zu dem Mietverhältnis komme, da die Freundin raucherin sei, und die Vermieterin sich durch den Freund in Ihrer Privatsphäre gestört fühle.
Was ist rechtens?
Kann das Mietverhältnis erzwungen werden?
Kann man eine Entschädigung verlangen (aufgebrachte Zeit, Benzinkosten 4x 60KM)?
Ich bedanke mich für eure Mühe,
Grüße