Kündigung des Mietvertrages schon vor Einzug

Hallo Zusammen,

ich habe mal folgende Frage und finde nirgends im Netz etwas zu einem solchen Fall.

Nehmen wir folgendes an:

  • Eine Freundin möchte in Kempten studieren und schaltet eine Anzeige für eine Wohnung, da das Studentenwohnheim voll ist.
  • Daraufhin meldet sich eine Frau, welche 2 Zimmer untervermietet.
  • Die Wohnung (Zimmer) wird besichtigt. Hierbei fallen Benzinkosten von knappen 60 Kilometern einfach an.
  • Die Zimmer werden als gut befunden und man vereinbart eine Untermietvertragsunterzeichnung
  • Der Freund kommt zur Untervermietungsvertragsunterzeichnung mit und frägt, ob es auch möglich sei, dort 1 Wochenende im Monat zu nächtigen. Die zukünftige Vermieterin zeigt sich wenig begeistert, stimmt aber doch zu. Desweiteren wurde kommuniziert, dass die Freundin eine Gelegenheitsraucherin sei, aber ein Rauchen IN der Wohnung durchaus tabu für sie sei.
  • Es kommt zur Unterzeichnung des Vertrages (im Beisein des Freundes). Eine Kopie (allerdings OHNE Unterschrift der Vermieterin) des Vertrages wird an die Freundin ausgehändigt.
  • Es wurde noch keine Kaution o.ä. gezahlt.
  • Ein paar Tage später kommt ein Brief, in welchem die zukünftige Vermieterin schreibt, dass es doch nicht zu dem Mietverhältnis komme, da die Freundin raucherin sei, und die Vermieterin sich durch den Freund in Ihrer Privatsphäre gestört fühle.

Was ist rechtens?
Kann das Mietverhältnis erzwungen werden?
Kann man eine Entschädigung verlangen (aufgebrachte Zeit, Benzinkosten 4x 60KM)?

Ich bedanke mich für eure Mühe,

Grüße

Hallo, es ist kein Mietvertrag zustande gekommen, da die Eigentümerin noch nicht unterschrieben hat. Deswegen ist alles andere „Makulatur“: Worte sind halt auch hier Schall und Rauch- Sorry, Gruß Achim

Hallo,
erzwingen denk ich mal kann man das schon, da eine mündliche zusage wie ein Vertrag ist. Halte es aber nicht für sinnvoll ein Mietverhältnis so zu beginnen, da es nur streit geben würde.
Entschädigung??? Wofür??? Niemand hat Euch gezwungen zu dieser Besichtigung zu fahren

Mfg

Wenn Ihre Freundin die Wohnung nicht genommen hätte , wäre auch der Aufwand da gewesen und hätte nicht geltend gemacht werden können .Wenn es allerdings ein beruflich veranlasster Umzug ist , so ist dieser steuerlich absetzbar.Wenn sie annehmen , dass ein Mietvertrag ähnlich wie ein Eheversprechen ist , dann dürfte es wenig sinnvoll sein, einen Vertrag zu erzwingen.Ein Mietverhältnis sollte immer auch von einem gewissen Vertrauen geprägt sein , ähnlich wie auch eine Ehe.In beiden Fällen lässt sich wohl nichts erzwingen.Ohn e Unterschrift unter den Mitvertrag ohnehin nicht . MfG

Ganz einfach: Keine Unterschrift - kein Vertragsabschluss (siehe bspw: BGB § 130) - denn es ist keine Willenserklärung abgegeben worden, dass Sie einziehen. Diese muss beidseitig abgegeben werden.

Eine Entschädigung steht Ihnen nicht zu, denn es ist ihr privates „Vergnügen“ zu der Wohnung gefahren zu sein.
Ganz ehrlich: Die Vermieterin war sehr freundlich zu Ihnen und hat Ihnen sogar erklärt/ begründet warum es nicht zum Vertragsabschluss kam. Muss sie nicht!
Ich an Ihrer Stelle würde bei solchen Terminen wie bspw. zum Vertragsabschluss auf die Unterschrift des Vermieters bestehen.
Kl. Tip: Rauchen, wenn nicht ausdrücklich in der Wohnung durch den Mietvertrag untersagt, ist ebenso eine Angabe die Sie nicht machen müssen. Man muss dem Vermieter nicht immer alles erzählen. :wink:

MFG

Vippi

Sofern der Mieter nichts schriftliches über den Abschluß des Mietvertrages in Händen hält, hat er „mit Zitronen gehandelt“! Zettel ohne Unterschrift sind unverbindlich.

Hallo Franz Klinader,
also es ist so: tritt der Vermieter vom Mietvertrag zurück, bevor die Wohnung bezogen wurde, kann er das nur tun, wenn ein Rücktrittsrecht vertraglich vereinbart wurde.
Ein Problem könnte entstehen, weil der Mietvertrag Deiner Freundin nicht unterschrieben ist, denn in der Regel ist es so, dass 2 gleichlautende Exemplare gefertigt werden und jeweils unterschrieben werden. Da hätte Deine Freundin drauf bestehen sollen. Aber vielleicht klappt es ja trotzdem. Ich würde auf jeden Fall zum Anwalt gehen und einen Brief aufsetzen lassen, das kann nicht schaden.

Viel Glück und LG minna44

Hallo,

ein Problem könnte die fehlende Unterschrift der Vermieterin sein.

Ansonsten: Ihr habt einen Mietvertrag geschlossen. Der ist durch den Vermieter nicht so ohne weiteres kündbar.

Kleine Ausnahmen gibt es, wenn der Vermieter mit im Haus wohnt und nicht mehr als eine (oder zwei, weiß ich jetzt nicht genau) weitere Mietwohnungen im Haus sind. Dann könnte der Vermieter persönliche Gründe anführen, wie z.B. ein gespaltenes Verhältnis zum Mieter. Oder auch einen persönlichen Angriff desselben auf den Vermieter.

Solltet ihr nicht durchkommen bei den Verhandlungen: Nein, Schadenersatz für Fahrtkosten o.ä. sehe ich nicht…

IANAL
Gruß
Horst

Hallo Zusammen,

ersteinmal danke für die Antworten. Die Situation hat sich geändert. Der Mietvertrag ist unterschrieben. Inkl. Datum!!! Auf der vorletzten Seite (habe ich übersehen).

@Horst,

Wie bereits geschrieben vermietet die Vermieterin 2 Zimmer in derselben Wohnung, in welcher Sie selbst auch wohnt. Daher nenne ich Ihn den „Untermietvertrag“.

Aber die Aussage „Sie möchte keinen männlichen Besuch und Sie sei raucherin“ ist doch nicht ausschlaggebend für die Kündigung.

Danke an alle Antworten bisher

Hallo,

sorry, das mit den Zimmern habe ich nicht gelesen.

Die Vermieterin ist aber die Eigentümerin, oder ist sie selbst nur Mieterin der Wohnung? Also, ein echter Untermietvertrag?

Wie dem auch sein, ich bin kein Spezialist für Untervermietung.

Aber, wie gesagt: IANAL, hier haben wir meines Erachtens schon die besondere Situation, dass Mieter und Vermieter sehr nah beieinander leben müssen.
Und einem Vermieter ist es nicht zuzumuten, dass er in seinem Eigentum von einem Mieter gestört wird, der ihm persönlich nicht gut tut.

Gruß
Horst