Kündigung durchsetzbar?

Hi, nehmen wir mal folgenden Sachverhalt an:
Mieter unterschreibt den Vertrag im März (Wortlaut: „Miete zahlbar im Voraus, spätestes bis zum 3. Werktag des jeweiligen Monats“), und bezieht die Wohnung am 30. März, offizieller Mietbeginn 01. April. Mieter, bzw. ein Familienmitglied kommt in finanzielle Schwierigkeiten, Mieter informiert den Vermieter, dass er die Miete nicht pünktlich zahlen wird, bittet um Verständnis und verspricht zu Anfnag Mai, dann für April und Mai zu bezahlen. Vermieter reagiert nicht.
Am 01. Werktag im Mai überweist der Mieter für April und Mai. 3 Tage später (am 04. Werktag im Mai) kommt das Geld zurück, die vom Vermieter in einer Email genannte Bankverbindung ist nicht korrekt. Mieter versucht den Vermieter zu erreichen, dieser reagiert nicht. Einen Tag später trifft beim Mieter die Kündigung ein.
ist die Kündigung rechtmäßig? Hat der Mieter den Verzug von 2 Monatsmieten hier zu vertreten?

Greetz
T.

Hallo,

Mieter unterschreibt den Vertrag im März (Wortlaut: „Miete zahlbar im Voraus, spätestes
bis zum 3. Werktag des jeweiligen Monats“), und bezieht die Wohnung am 30. März,
offizieller Mietbeginn 01. April.

Das heisst,die Miete für den Monat April (2014) muss bis zum 03.April (2014) auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein.

Mieter, bzw. ein Familienmitglied kommt in finanzielle Schwierigkeiten,

Kommt vor…interessiert den Vermieter aber herzlich wenig,vor allem wenn das Mietverhältnis gerade erst beginnt…da schellen dann beim Vermieter eher die Alarmglocken…

Mieter informiert den Vermieter, dass er die Miete nicht pünktlich zahlen wird, bittet um
Verständnis und verspricht zu Anfnag Mai, dann für April und Mai zu bezahlen. Vermieter
reagiert nicht.

ist die Kündigung rechtmäßig? Hat der Mieter den Verzug von 2 Monatsmieten hier zu
vertreten?

Ja !

Derjenige ist entwerde sehr naiv oder rotzfrech,wenn er glaubt solche „Spielchen“ mit dem Vermieter treiben zu können.

Hallo,
Jetzt hast Du den Teil, der meines Erachtens nach eine Rolle spielen könnt,e ja einfach rausgelöscht, vielleicht hast Du ihn ja überlesen und daher die Frage auch nicht ganz richtig verstanden?!

Am 01. Werktag im Mai überweist der Mieter für April und Mai. 3 Tage später (am 04.
Werktag im Mai) kommt das Geld zurück, die vom Vermieter in einer Email genannte
Bankverbindung ist nicht korrekt
. Mieter versucht den Vermieter zu erreichen, dieser
reagiert nicht. Einen Tag später trifft beim Mieter die Kündigung ein.

Hat der Mieter wenn der Vermieter die falsche Bankverbindung angibt den Verzug zu verteten?

Wie wurde denn gekündigt, fristlos, ordentlich oder beides? Und vor allem: Ist neben der offenen Miete auch eine (erste) Kaution(srate) ausgeblieben?

Will der Vermieter in jedem Fall einen vom Start weg unzuverlässigen Mieter loswerden, so kann er eine fristgerechte Kündigung nach Paragraf 573 BGB aussprechen, und zwar wegen erheblicher Verletzung vertraglicher Pflichten.

Die rechtzeitige Nachzahlung der rückständigen Miete macht zwar die fristlose Kündigung unwirksam – nicht aber die fristgerechte: BGH Az: VIII ZR 6/04.

Und die Frage, ob eine fristlose Kündigung wg. einer falschen Kontoverbindung unbegründet ist, klärt ein Blick in den Mietvertrag, nicht das Mail-Postfach.

G imager

Und die Frage, ob eine fristlose Kündigung wg. einer falschen
Kontoverbindung unbegründet ist, klärt ein Blick in den
Mietvertrag, nicht das Mail-Postfach.

Das habe ich nicht verstanden. Was genau müsste/dürfte nicht im Mietvertrag stehen, damit eine fristlose Kündigung hier wirksam/unwirksam ist?

Es gilt die Kontoverbindung lt. Mietvertrag. Ist neben der ersten Monatsmiete auch noch eine Kaution offen, machte es keinen Unterschied, ob die Überweisung am 1. Tag des Folgemonats nicht gebucht werden konnte, da die Forderung bereits am Vortag in Verzug war.

Es gilt die Kontoverbindung lt. Mietvertrag.

Im Mietvertrag ist keine Kontoverbindung genannt, dort heißt es „auf ein vom Vermieter vorgegebenes Konto“.
Hat der Mieter den Verzug der 2. Mietzahlung denn nun zu vertretetn, oder muss der Vermieter diesen Punkt verantworten?

Ist neben der ersten Monatsmiete auch noch eine Kaution offen,

Eine Kaution ist nicht offen.

machte es
keinen Unterschied, ob die Überweisung am 1. Tag des
Folgemonats nicht gebucht werden konnte, da die Forderung
bereits am Vortag in Verzug war.

Das versteh ich wieder nicht. Muss eine Miete grundsätzlich im Vormonat gezahlt werden, auch wenn der Mietvertrag den 3. Werktag vorsieht?

Der Vermieter kann das Mietverhältnis auch dann fristlos kündigen, wenn der Mieter in zwei aufeinander folgenden Monaten einen wesentlichen Teil der Miete nicht bezahlt, d. h., mit mindestens einer vollen Monatmiete in Verzug ist, § 543 Abs.2 Nr. 3a BGB.

G imager

Der Vermieter kann das Mietverhältnis auch dann fristlos
kündigen, wenn der Mieter in zwei aufeinander folgenden
Monaten einen wesentlichen Teil der Miete nicht bezahlt, d.
h., mit mindestens einer vollen Monatmiete in Verzug ist, §
543 Abs.2 Nr. 3a BGB.

Schönen dank für die Info, aber Du schweifst ab, denn wir waren in unserer Diskussion ganz woanders stehen geblieben, vielleicht könnten wir diese Fragen erstmal klären:

Es gilt die Kontoverbindung lt. Mietvertrag.

Im Mietvertrag ist keine Kontoverbindung genannt, dort heißt
es „auf ein vom Vermieter vorgegebenes Konto“.
Hat der Mieter den Verzug der 2. Mietzahlung denn nun zu
vertreten, oder muss der Vermieter diesen Punkt verantworten?

machte es
keinen Unterschied, ob die Überweisung am 1. Tag des
Folgemonats nicht gebucht werden konnte, da die Forderung
bereits am Vortag in Verzug war.

Das versteh ich wieder nicht. Muss eine Miete grundsätzlich im
Vormonat gezahlt werden, auch wenn der Mietvertrag den 3.
Werktag vorsieht?

Hallo,

da meint also jemand,mit Frechheit durchkommen zu wollen…lol

Die erste Mietzahlung war am 03.April fällig…somit befindet sich der Mieter
kraft Gesetzes automatisch in Verzug mit der Miete.

Wäre der Mieter seiner Zahlungspflicht korrekt nachgekommen,wäre das falsche Konto also bereits vor dem 3.April aufgefallen.

Ohnehin ist es unverständlich,warum der Mieter einen Mietvertrag unterschreibt,wo sich nicht die genauen Angaben zur Bankverbindung des Vermieters befinden.
Im Streitfalle vor Gericht zählt nämlich zuerst das,was im Mietvertrag festgehalten wurde.

Warum das Geld nicht auf dem Konto des Vermieters rechtzeitig eingegangen ist,interessiert aber nicht,wie Urteile des BGH belegen.

Bundesgerichtshof (BGH) Urteil vom 1.6.2011 (Aktenzeichen: VIII ZR 91/10)

Das Urteil des BGH zeigt deutlich, dass der vertraglich vereinbarte Zeitpunkt, zu dem die Miete zu zahlen ist, unbedingt peinlich genau eingehalten werden muss.

Hallo,

da meint also jemand,mit Frechheit durchkommen zu
wollen…lol
Die erste Mietzahlung war am 03.April fällig…somit
befindet sich der Mieter
kraft Gesetzes automatisch in Verzug mit der Miete.

ist es so einfach?

Wäre der Mieter seiner Zahlungspflicht korrekt
nachgekommen,wäre das falsche Konto also bereits vor dem
3.April aufgefallen.

Nö, wäre es nicht… Wie denn auch?! Und je nachdem, wie die Bank des Vermieters das handhabt, streichen die ja die Kohle erstmal ein, ohne was zu sagen, oder schreiben sie dem falschen Konto gut. Und da kann ja der Meieter nix für, das sollte sich der Vermieter ankreiden lassen müssen.

Ohnehin ist es unverständlich,warum der Mieter einen
Mietvertrag unterschreibt,wo sich nicht die genauen Angaben
zur Bankverbindung des Vermieters befinden.

Weil der Vermieter ihm den so hingelegt hat, der Mieter kein „professioneller Mieter“ ist und keine Checkliste parat hatte, was ein Mietvertrag beinhalten muss

Im Streitfalle vor Gericht zählt nämlich zuerst das,was im
Mietvertrag festgehalten wurde.

Und was zählt, wenn dadrin eben nichts steht?! Das scheint mir die Gretchenfrage!!
Aber, wenn ich Deine Argumentation jetzt weiter fortsetze, wäre der Mieter „aus dem Schneider“ wenn die falsche Bankverbindung im Mietvertrag gestanden hätte?!

Warum das Geld nicht auf dem Konto des Vermieters rechtzeitig
eingegangen ist,interessiert aber nicht,wie Urteile des BGH
belegen.

Urteil e?? Genannt ist hier ja nur eins!?

Bundesgerichtshof (BGH) Urteil vom 1.6.2011 (Aktenzeichen: VIII ZR 91/10)

Das Urteil des BGH zeigt deutlich, dass der vertraglich
vereinbarte Zeitpunkt, zu dem die Miete zu zahlen ist,
unbedingt peinlich genau eingehalten werden muss.

Das passt hier aber nicht wirklich, denn ich suche ein Urteil, das erklärt, inwiefern der Mieter in Verzug kommt (oder überhaupt eine Vertragsverletzung begeht) wenn er Geld auf ein vom Vermieter genanntes Konto überweist, das einfach nicht existiert?!
Den Vertrag hält er dann doch ein, wieso kann man ihm da kündigen?

Vielleicht fällt ja noch jemand etwas ein?!

Greetz
T.

Hat der Mieter den Verzug von 2
Monatsmieten hier zu vertreten?

http://www.berliner-mieterverein.de/recht/mieturteil…
sagt was dazu.

Hallo,

Wäre der Mieter seiner Zahlungspflicht korrekt
nachgekommen,wäre das falsche Konto also bereits vor dem
3.April aufgefallen.
Nö, wäre es nicht… Wie denn auch?

Doch,sowohl dem VM als auch dem M…

Und je nachdem, wie die Bank des Vermieters das handhabt, streichen die ja die Kohle :erstmal ein, ohne was zu sagen, oder schreiben sie dem falschen Konto gut.

Auch das ist hpöchst unwahrscheinlich schließlich werden Kontonummer und Zahlungsempfänger in D verglichen.Sowohl beim Onlinebanking als auch beim Automaten in der Bank werden da faslche Angaben bereits „angemeckert“.

Und da kann ja der Mieter nix für, das sollte sich der Vermieter ankreiden lassen müssen

eben nicht…die Miete ist eine Bringschuld

Ohnehin ist es unverständlich,warum der Mieter einen
Mietvertrag unterschreibt,wo sich nicht die genauen Angaben
zur Bankverbindung des Vermieters befinden.
Weil der Vermieter ihm den so hingelegt hat, der Mieter kein „professioneller Mieter“ ist :und keine Checkliste parat hatte, was ein Mietvertrag beinhalten muss

a) was ist ein „professioneller Mieter“ ??

und b)

liest man sich wichtige Verträge normalerweise in Ruhe durch…

Mieter in Verzug kommt (oder überhaupt eine Vertragsverletzung begeht) wenn er Geld :auf ein vom Vermieter genanntes Konto überweist, das einfach nicht existiert?!
Den Vertrag hält er dann doch ein, wieso kann man ihm da kündigen?

nein,den Vertrag hält er nicht ein…das Geld muss zur Wirksamen Erfüllung rechtzeitig auf dem Konto des VM eingegangen sein.

Und da kann ja der Mieter nix für, das sollte sich der Vermieter ankreiden lassen müssen

eben nicht…die Miete ist eine Bringschuld

auch für dich nochmal das urteil:
http://www.berliner-mieterverein.de/recht/mieturteil…

lies und lerne.

Hallo,

lernen solltest du einmal…und zwar lesen,denn das Urteil ist fehlerhaft bzw. wurde nicht in vollem wiedergegeben.

dass er die Mietzahlungen für die Monate März bis August 2004 auf ein Konto :mit der von den Klägern irrtümlich falsch angegebenen Kontonummer eingezahlt bzw.
überwiesen hat.

Mithin wurde die Miete für die Monate

-März 2004
-April 2004
-Mai 2004
-Juni 2004
-Juli 2004
-August 2004

(also 6 Monate)

auf ein verkehrtes Konto überwiesen,wie kann es da also dann heißen ???

Die Kündigung ist nicht wirksam, weil ein die Kündigung rechtfertigender wichtiger Grund
im Sinne von § 543 BGB nicht vorliegt. Insbesondere war der Beklagte im Zeitpunkt der
Kündigung nicht für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete in
Verzug, § 543 Abs. 2 Nr. 3 a BGB, weil die Mietzahlungen für Juli und August 2004 infolge
eines Umstandes unterblieben sind, den er nicht zu vertreten hat

ich diskutiere nicht mit dir.
du verstehst es ja eh’ nicht. dazu gehört nämlich zum einen der wille, zum andern die fähigkeit des leseverstehens. beides fehlt dir leider. völlig. neben dem wissen, hier mitzureden. aber das ist ja bekannt.

was zu sagen war, ist gesagt. fehlt nur noch:
http://www.st-community.de/Gruppe/392488/Diskutiere_…
http://www.lokalisten.de/gruppe/Idioten
http://smawoo.com/picture-454-diskutiere-nicht-mit-i…
in verbindung mit:
http://www.ebay.de/gds/Diskutiere-nie-mit-einem-Idio…


PLONK!

owt

Hallo,

Wäre der Mieter seiner Zahlungspflicht korrekt
nachgekommen,wäre das falsche Konto also bereits vor dem
3.April aufgefallen.
Nö, wäre es nicht… Wie denn auch?

Doch,sowohl dem VM als auch dem M…

Weil der 3. April das Fälligkeitsdatum der 1. Miete war. Wie soll das vorher auffallen?

Und je nachdem, wie die Bank des Vermieters das handhabt, streichen die ja die Kohle :erstmal ein, ohne was zu sagen, oder schreiben sie dem falschen Konto gut.

Auch das ist hpöchst unwahrscheinlich schließlich werden
Kontonummer und Zahlungsempfänger in D verglichen.

Da hast Du Dich aber falsch informiert:
http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article75498…

Onlinebanking als auch beim Automaten in der Bank werden da
faslche Angaben bereits „angemeckert“.

Das Onlinebanking prüft gewisse Algorithmen, wenn es das Konto gibt: Pech gehabt!:

Und da kann ja der Mieter nix für, das sollte sich der Vermieter ankreiden lassen müssen

eben nicht…die Miete ist eine Bringschuld

Auch, wenn der Mieter auf das genannte Konto des Vermieters überweist?!

Ohnehin ist es unverständlich,warum der Mieter einen
Mietvertrag unterschreibt,wo sich nicht die genauen Angaben
zur Bankverbindung des Vermieters befinden.
Weil der Vermieter ihm den so hingelegt hat, der Mieter kein „professioneller Mieter“ ist :und keine Checkliste parat hatte, was ein Mietvertrag beinhalten muss

a) was ist ein „professioneller Mieter“ ??

Jemand, der weiß, worauf zu achten ist?!

und b)
liest man sich wichtige Verträge normalerweise in Ruhe durch…

das stimmt… Und wenn der Vermieter sagt: „Sry, vergessen, ich schcike Ihnen ne Email?!“ Sagt der Meiter dann „Sry, ich unterschreibe nicht, da müssen Sie leider nochmal vorbeikommen!“??:

Mieter in Verzug kommt (oder überhaupt eine Vertragsverletzung begeht) wenn er Geld :auf ein vom Vermieter genanntes Konto überweist, das einfach nicht existiert?!
Den Vertrag hält er dann doch ein, wieso kann man ihm da kündigen?

nein,den Vertrag hält er nicht ein…das Geld muss zur
Wirksamen Erfüllung rechtzeitig auf dem Konto des VM
eingegangen sein.

Doch, wenn er das tut, was im Vertrag steht? Wie wird man da vertragsbrüchig?!