Hallo,
da meint also jemand,mit Frechheit durchkommen zu
wollen…lol
Die erste Mietzahlung war am 03.April fällig…somit
befindet sich der Mieter
kraft Gesetzes automatisch in Verzug mit der Miete.
ist es so einfach?
Wäre der Mieter seiner Zahlungspflicht korrekt
nachgekommen,wäre das falsche Konto also bereits vor dem
3.April aufgefallen.
Nö, wäre es nicht… Wie denn auch?! Und je nachdem, wie die Bank des Vermieters das handhabt, streichen die ja die Kohle erstmal ein, ohne was zu sagen, oder schreiben sie dem falschen Konto gut. Und da kann ja der Meieter nix für, das sollte sich der Vermieter ankreiden lassen müssen.
Ohnehin ist es unverständlich,warum der Mieter einen
Mietvertrag unterschreibt,wo sich nicht die genauen Angaben
zur Bankverbindung des Vermieters befinden.
Weil der Vermieter ihm den so hingelegt hat, der Mieter kein „professioneller Mieter“ ist und keine Checkliste parat hatte, was ein Mietvertrag beinhalten muss
Im Streitfalle vor Gericht zählt nämlich zuerst das,was im
Mietvertrag festgehalten wurde.
Und was zählt, wenn dadrin eben nichts steht?! Das scheint mir die Gretchenfrage!!
Aber, wenn ich Deine Argumentation jetzt weiter fortsetze, wäre der Mieter „aus dem Schneider“ wenn die falsche Bankverbindung im Mietvertrag gestanden hätte?!
Warum das Geld nicht auf dem Konto des Vermieters rechtzeitig
eingegangen ist,interessiert aber nicht,wie Urteile des BGH
belegen.
Urteil e?? Genannt ist hier ja nur eins!?
Bundesgerichtshof (BGH) Urteil vom 1.6.2011 (Aktenzeichen: VIII ZR 91/10)
Das Urteil des BGH zeigt deutlich, dass der vertraglich
vereinbarte Zeitpunkt, zu dem die Miete zu zahlen ist,
unbedingt peinlich genau eingehalten werden muss.
Das passt hier aber nicht wirklich, denn ich suche ein Urteil, das erklärt, inwiefern der Mieter in Verzug kommt (oder überhaupt eine Vertragsverletzung begeht) wenn er Geld auf ein vom Vermieter genanntes Konto überweist, das einfach nicht existiert?!
Den Vertrag hält er dann doch ein, wieso kann man ihm da kündigen?
Vielleicht fällt ja noch jemand etwas ein?!
Greetz
T.