Nehmen wir mal an, ein Mieter M zieht aus.
Der Vermieter VM bittet ihn, eine Woche vor Übergabe die Wohnung besichtigen zu dürfen, damit eventuelle Mängel noch rechtzeitig vor Übergabe abgestellt werden könnten. M lehnt dies ab - er habe keine Zeit.
Der Nachmieter möchte am vereinbarten Tag (Monatserster) einziehen - wohnt derzeit im Hotel.
Es kommt der Tag der Übergabe:
Das Bad strotzt vor Kalk, die Abflüsse im Bad sind verstopft, auf dem Balkon unter den Fliesen ist ein kleiner Baum gewachsen, der die Fliesen angehoben hat.
Es war Renovierung bei Auszug vereinbart. Der Mieter hatte die Tapeten braun gestrichen und mit Goldflocken bepinselt. Nun mussten die Tapeten raus und neue rein. Diese Arbeit hat er selber ausgeführt, die Tapeten sind laienhaft geklebt, voller Knitter, Blasen, Stöße der Tapeten übereinandergeklebt und mit dem dicken Quast gestrichen.
Der VM hält den Zustand im Übergabeprotokoll fest. Der M teilt mit, er werde die Tapeten nicht nachbessern, er habe schließlich „sein bestes gegeben“.
Der Nachmieter ist entsetzt. So möchte er nicht einziehen. Die Zeit drängt - der Nachmieter möchte aus dem Hotel in die Wohnung.
Frage: Welche Rechte hat der VM nun? Darf er einen Installateur für die Verstopfung bestellen, einen Putzdienst für die Dusche und einen Maler mit Expresszuschlag, der die Wohnung in einen fachgerechten Zustand versetzt? Darf er die Kosten von der Kaution einbehalten?