Hallo, die Kündigung wegen Eigenbedarf ist zwar rechtens, aber in diesem Fall eine Sauerei!
So geht man nicht mit langjährigen Mietern um! Alte Bäume verpflanzt man nicht.
Leider hat das Landgericht Frankfurt (Az 2-11 S 110/11) ein Urteil gefällt, daß weder jahrzehntelange Mietdauer noch hohes Alter des Mieters vor Eigenbedarfskündigung schützen und keine besondere Härte darstellen… So hart es bestimmt für Ihre Oma sein wird.-
Noch eines: Ihre Oma hat sehr wohl einen Mietvertrag, auch wenn sie kein Schriftstück in Händen hält. In dem Moment, in dem ein Vermieter die Miete entgegennimmt, gilt der Mietvertrag als geschlossen, auch wenn nichts schriftlich festgehalten wurde. Ganz früher wurden Verträge oft per Handschlag geschlossen. Der Mietvertrag richtet sich dann nach den im Buch 5 BGB (Recht der Mietverhältnisse)festgelegten Regeln.-
Ich empfehle Ihnen, einen Schiedsstelle in Ihrer Stadt~ oder Gemeindeverwaltung aufzusuchen. Vielleicht kann Ihnen bzw. Ihrer Oma geholfen werden, in dem der Schiedsmann als Amtsperson beschwichtigend auf den neuen Vermieter einwirkt, evtl. lässt er mit sich reden. Immerhin ist ein langjähriger Mieter so etwas wie ein langjähriger Kunde. Bei einer Mietdauer von 79 Jahren (!!!) sind dem Vermieter über den Daumen bestimmt 20 Mieterwechsel erspart geblieben, bei jedem Mieterwechsel legt der Vermioeter irgendwie drauf, also rein finanziell hat der Vermieter bestimmt tausende von Euro dadurch gespart. Er bzw. sein Sohn sollte dies jetzt honorieren, in dem er ihre Oma dort bis zu ihrem Tode leben lässt. Alles andere wäre mehr als schäbig.- Gruß, Drücke Ihrer Oma die Daumen, Achim