Miete der ehemaligen gemeinsamen Whg

Hallöchen,

meine Freundin ist vor geraumer Zeit ausgezogen (meinte während sie ihre Sachen packte nur das wird auch zeit) es gab einiges an Ärger unter anderem fehlt mir Geld welches nur Sie genommen haben kann. Habe ihr das ganz und gar nicht unterschrieben das sie gehen soll. Als es dann an die Miete Mai kam (meine Absicht war, die komplett auszugleichen) hatte allerdings einen Zahlen dreher drin, so das nicht alles überwiesen wurde. Mein Vermieter wandte sich dann an meine Ex und Sie nahm sich gleich einen Anwalt. Dem Sie dann noch unter anderem Lügen auftischte.

Nun kurz zu meiner Frage,
muss ich (der in der Whg lebt) die Miete zu 100% allein bezahlen? Oder muss ich nur die 50% der Kaltmiete + 100% der NK zahlen und Sie die anderen 50% der Kaltmiete? Stehen beide im Mietvertrag, Sie hat noch nicht gekündigt.

gruß

Hallo guten Tag,dem Vermieter ist es egal wer die Miete bezahlt nur sie muß bezahlt werden.Da ihr beide im Mietvertrag steht haftet jeder,wenn du die miete nicht bezahlen kannst muß sie bezahlen,Würde dir raten zum mieterbund zu gehen kostet dich nix,liebe grüße anna

Hallo, unter Ausschluß jegl. Gewähr antworte ich wie folgt: Wenn der Mitevertrag von 2 Personen (Paar/Ehepaar) unterschrieben ist und keine Kündigung erfolgt ist, so haften beide gesamtschuldnerisch, d.h. der Vermieter kann sich eine Person von beiden aussuchen und ihn auf Zahlung der ausstehenden Miete verklagen. Meist wird dies die besserverdienende Person von beiden sein; Dir kann es passieren, daß sich der Vermieter an Dir alleine schadlos hält, was natürlich bitter für Dich ist.- Hoffe, daß es gut für Dich ausgeht (Vorschlag: Deine Freundin soll bis zur Kündigung die Hälfte der Kaltmiete übernehmen, Du übernimmst dafür die Nebenkosten ganz). -Kann aus der Ferne nicht mehr darüber sagen. Gruß Achim

Beide Mieter, die im Mietvertrag stehen, haften gegenüber dem Vermieter jeder einzeln (Solidahaftung) für die vollständige Mietzahlung. Zieht ein Mieter aus und der andere zahlt mangels dessen Bereitschaft zur Zahlung für diesen mit, so entsteht dem Zahlenden interparis gegenüber dem Zahlungsunwilligen ein Anspruch in der Höhe des von diesem nicht gezahlten 1/2-Anteils.

Hi!
Schwierig. Wenn ihr beide im Mietvertrag steht, heißt das, das ihr beide für event. Schäden haftet. Wie das mit der Miete ist, kann ich leider nicht beantworten.
mfg

zur zeit habe ich leider keinen zugriff auf meine unterlagen.

ich hoffe jemand konnte ihnen weiterhelfen.

Da Ihr beide im Mietvertrag steht, kann sich meiner Meinung nach der Vermieter an beide wenden. Beide haften zu 100 %. Er wird sich an den wenden, von dem er meint, das Geld am ehesten zu bekommen. Bekommt er es dort nicht, wird er sich an den anderen wenden.
Wenn die Wohnung für Dich allein zu teuer ist, solltest Du kündigen. Ansonsten würde ich schnellstmöglich bezahlen, da Du sonst bald ohne Wohnsitz bist. Der Vermieter kann nichts für Eure Streitigkeiten, die müsst Ihr untereinander klären und am billigsten ohne Rechtsanwalt.

Guten Tag
und danke für die Anfrage.

Da Sie offensichtlich beide im Mietvertrag als Mietpartei benannt sind, kann der Vermieter von Ihnen und Ihrer Ex die volle Miete fordern. Sie haften beide somit gesamtschuldnerisch. Der Vermieter kann gegen Sie die volle Miete erheben und parallel auch Ihrer Ex die volle Mieter in Rechnung stellen. Jedoch sollten Sie Ihren Vermieter darauf ansprechen, dass auf den Nachweis bestehen, wer die Miete entrichtet hat, da der Vermieter ja keine doppelte Miete einziehen darf. Sollte dies geschehen sein, dann muss er Ihnen und Ihrer Ex je den überzahlten Betrag wieder erstatten.

Wir hoffen wir konnten helfen

Mit freundlichen Grüssen