Miete einbehalten für Renovierungskosten

Habe mehrere Fragen bezüglich Mietrecht / Vermieter recht:

  1. Angenommen, Mieter A kündigt seine Wohnung zum 31.03., einigt sich aber mit dem Vermieter darauf, dass er die Wohnung früher (mal angenommen… 28.2.) zur Neuvermietung bereit stellt. Das wird auch schriftlich festgehalten. Nun ist aber schon ein neuer Mieter B zum 10.2. da. Der Mieter A hat die Wohnung besenrein verlassen, hat aber keine Grundreinigung gemacht. Kleinere Schäden (zb. Wasserhahn, Rolloband) hat er dem Vermieter gemeldet. Der Vermieter behält die schon gezahlte Monatsmiete für den Monat Februar komplett ein mit der Begründung er habe die Wohnung 2 Tage reinigen lassen, neuen Boden verlegt (vorher zb. Teppich in der Wohnung 15 Jahre) und Rolloband ausgetauscht und Wasserhahn erneuert. Dem Mieter A hat er nicht die Chance gegeben die Schäden selbst zu beheben und die Wohnung zu reinigen.

Verstehe hier die Lage nicht wirklich, da einerseits der Vermieter ja ein bezugfähiges Objekt wieder haben möchte, andererseits wurde zb. anderer Termin vereinbart und Sachen verrechnet, die nicht Sache des Mieters A sein können.

Meiner Meinung nach, kann der Vermieter allerhöchstens die Kosten für das Rolloband und den Wasserhahn in Rechnung stellen. Der Boden ist Verschleiß (vorallem nach 15 Jahren) und der Vermieter hätte dem Mieter A die Möglichkeit zur Nachbesserung (Reinigung & Reperatur geben müssen.

Liege ich damit richtig oder falsch?

Moin auch,

  1. Angenommen, Mieter A kündigt seine Wohnung zum 31.03.,
    einigt sich aber mit dem Vermieter darauf, dass er die Wohnung
    früher (mal angenommen… 28.2.) zur Neuvermietung bereit
    stellt. Das wird auch schriftlich festgehalten. Nun ist aber
    schon ein neuer Mieter B zum 10.2. da.

Und stop! Wenn am 10.2. der Nachmieter B einzieht, bezahlt Mieter A auch nur bis einschließlich 10.2. Miete. Vermieter V kann nicht zweimal Miete kassieren, von A und von B.

Der Mieter A hat die
Wohnung besenrein verlassen, hat aber keine Grundreinigung
gemacht.

Was steht im Mietvertrag bzgl. Reinigung bei Auszug?

Kleinere Schäden (zb. Wasserhahn, Rolloband) hat er
dem Vermieter gemeldet.

Was steht im Mietvertrag bzgl. Kleinreparaturen?

Der Vermieter behält die schon
gezahlte Monatsmiete für den Monat Februar komplett ein mit
der Begründung er habe die Wohnung 2 Tage reinigen lassen,
neuen Boden verlegt (vorher zb. Teppich in der Wohnung 15
Jahre) und Rolloband ausgetauscht und Wasserhahn erneuert.

Erstmal s.o.: 2mal Miete kassieren geht gar nicht. Dann s.o.: was steht im ietvertrag bzgl. Reinigung und Kleinreparaturen? Und schließlich: wenn der Teppisch durch Mieter A nicht zerstört o.ä. wurde, muss er auch nicht bezahlen. Die normale Abnutzung des Teppichs ist mit dem Mietzins abgeglichen.

Dem
Mieter A hat er nicht die Chance gegeben die Schäden selbst zu
beheben und die Wohnung zu reinigen.

Wie kam eigentlich B an den Schlüssel?

Ralph

Wie kam eigentlich B an den Schlüssel?

wurde dem vom Vermieter beauftragten Makler übergeben. Ohne Wohnungsübergabe/begehung.

Moin auch,

also nochmal: Wenn Mieter A am 10.2. den Schlüssel übergeben hat und Nachmieter B am 10.2. einzieht, dann zahlt A Miete nur bis einschließlich 10.2. Wenn Mieter A auszieht, ohne die Kleinreparaturen durchgeführt zu haben und ohne die Wohnung in einem dem Mietvertrag entsprechenden zustand hinterlassen hat, dann darf Vermieter V Reparaturen und Reinigung durchführen lassen und die Unkosten A in Rechnung stellen. Einfach die Miete einbehalten darf er aber nicht, er muss die Rechnung an A schicken, selbiger zahlt dann. Da A den Schlüssel schon übergeben hat, kann er sowieso nicht nacherfüllen.
Dann: Wird der Teppich nur aufgrund allgemeiner Abnutzung erneuert, ist das das Problem des Vermieters.
Für alles gilt: IANAL

Ralph

Danke. Selbst wenn Vermieter und Makler vorher nichts bemängeln? Dachte immer, das Vermieter oder Makler bei Übernahme sagen was Mangelhaft ist und der Mieter dann die Chance hat dies zu beheben. In diesem Fall hätte der Mieter ja rechtlich (aufgrund der Erklärung die Wohnung bis 28.02. zu räumen) und zeitlich ja noch die Möglichkeit. Nur durch die Eigeninitiative des Vermieters und das man einfach den neuen Mieter B schon einziehen lässt, wird dem Mieter A ja die Möglichkeit genommen dies zu beheben.

Hallo,

man muss dann aber auch ein Übergabeprotokoll machen, in dem genau festgehalten wird, was noch zu erledigen ist, oder das die Wohnung top ist und ohne Vorbehalt übergeben wird.

Nichtsdestoweniger hat der VM noch ein halbes Jahr Zeit um sogenannte versteckte Mängel zu entdecken und dem Ex-Mieter (bei Verschulden) anzulasten. Dafür wird dann die Kaution einbehalten.

Diese ist im übrigen sowieso m.E. das Mittel der Wahl, wenn etwa noch Reparaturen anstehen.

Und der Mieter muss, um noch die Möglichkeit zu haben selbst Schönheitsreparaturen vorzunehmen, die Schlüssel behalten. Gibt er sie ab, ohne sich versichert zu haben, dass auf ihn keine Forderungen mehr zukommen können (ausser versteckte Mängel, siehe oben) dann ist das ein Problem und zwar sehr wahrscheinlich das des Mieters.

Seine Schlüssel behält man solange wie man Miete bezahlt. Will der VM dann etwa einen neuen Mieter bereits in die Wohnung lassen, wird eine ordentliche Übergabe gemacht, alle Zählerstände werden abgelesen etc. und der Mietvertrag wird ordentlich vorzeitig beendet.

Zweimal Miete verlangen darf der VM - wie schon gesagt - nicht. Aber der Ex-Mieter hat ja schon überwiesen. Und er müsste natürlich auch genau wissen, ob der VM vom neuen Mieter bereits Miete kassiert, um hier Ansprüche geltend zu machen. Zum Teppich wurde auch bereits alles gesagt.

Der Mieter sollte nach meiner Meinung jetzt darauf achten, das die Kaution (so denn eine hinterlegt wurde) nicht mehr gekürzt wird. Alles andere wird - ohne Rechtsstreit - wohl ein Lehrstück werden.

Gruß
Nita

Danke.

Bitte

Selbst wenn Vermieter und Makler vorher nichts
bemängeln? Dachte immer, das Vermieter oder Makler bei
Übernahme sagen was Mangelhaft ist und der Mieter dann die
Chance hat dies zu beheben.

Was steht denn im Übergabeprotokoll? Und warum war auf einmal der Vermieter bei der Übergabe dabei. Vorhin schrubst du doch, dass nur der Makler da war.
In diesem Fall hätte der Mieter ja

rechtlich (aufgrund der Erklärung die Wohnung bis 28.02. zu
räumen) und zeitlich ja noch die Möglichkeit.

Nicht wenn er den Shclüssel abgibt.

Nur durch die
Eigeninitiative des Vermieters und das man einfach den neuen
Mieter B schon einziehen lässt, wird dem Mieter A ja die
Möglichkeit genommen dies zu beheben.

Und durch die Dummheit des Mieters, auf ein Protokoll verzichtet zu haben.

Ralph

Guten Morgen nita,

wenn der Vermieter nun Schäden beseitigen lässt (mal angenommen, diese lägen unbestritten vor), dann hat er ja einen Anpruch gegen den Mieter auf Ersatz in Form einer Geldleistung. Der Mieter hat Anspruch auf die Rückzahlung des Mietbetrags ab 11.02.2010.

Warum kann der Vermieter hier nicht einfach die Aufrechnung erklären und einen Teil (oder alles) des Rückzahlungsanspruchs einbehalten? Schon klar, dass dafür erst einmal die Kaution da ist - was ist aber, wenn diese nicht ausreichen wird? (bitte nicht unbedingt auf den hier geschilderten Fall beziehen).

Weißt Du das?

Lieben Gruß

Trillian

Moin auch,

Warum kann der Vermieter hier nicht einfach die Aufrechnung
erklären und einen Teil (oder alles) des Rückzahlungsanspruchs
einbehalten?

Kann er, im Prinzip.

Schon klar, dass dafür erst einmal die Kaution da
ist - was ist aber, wenn diese nicht ausreichen wird? (bitte
nicht unbedingt auf den hier geschilderten Fall beziehen).

So wie ich das verstehe, ist der Vermieter der Meinung, dass ihm die gesamte Februarmiete zusteht, aus welchem Grund auch immer. Strenggenommen, sprich de iure, müsste er die Kaution zum Gegenrechnen verwenden, de facto geht auch die Miete, macht ja keinen Unterschied (wenn man von seinem Vermieter einen 100-Euro-Schein bekommt, sieht man ja nicht, ob der aus der Miete oder aus der Kaution stammt). Das Problem hier ist nur, dass dem Vermieter die Miete gar nicht zusteht.

Ralph

Vielen Dank! (owT)