Habe mehrere Fragen bezüglich Mietrecht / Vermieter recht:
- Angenommen, Mieter A kündigt seine Wohnung zum 31.03., einigt sich aber mit dem Vermieter darauf, dass er die Wohnung früher (mal angenommen… 28.2.) zur Neuvermietung bereit stellt. Das wird auch schriftlich festgehalten. Nun ist aber schon ein neuer Mieter B zum 10.2. da. Der Mieter A hat die Wohnung besenrein verlassen, hat aber keine Grundreinigung gemacht. Kleinere Schäden (zb. Wasserhahn, Rolloband) hat er dem Vermieter gemeldet. Der Vermieter behält die schon gezahlte Monatsmiete für den Monat Februar komplett ein mit der Begründung er habe die Wohnung 2 Tage reinigen lassen, neuen Boden verlegt (vorher zb. Teppich in der Wohnung 15 Jahre) und Rolloband ausgetauscht und Wasserhahn erneuert. Dem Mieter A hat er nicht die Chance gegeben die Schäden selbst zu beheben und die Wohnung zu reinigen.
Verstehe hier die Lage nicht wirklich, da einerseits der Vermieter ja ein bezugfähiges Objekt wieder haben möchte, andererseits wurde zb. anderer Termin vereinbart und Sachen verrechnet, die nicht Sache des Mieters A sein können.
Meiner Meinung nach, kann der Vermieter allerhöchstens die Kosten für das Rolloband und den Wasserhahn in Rechnung stellen. Der Boden ist Verschleiß (vorallem nach 15 Jahren) und der Vermieter hätte dem Mieter A die Möglichkeit zur Nachbesserung (Reinigung & Reperatur geben müssen.
Liege ich damit richtig oder falsch?