Nebenkosten Rückzahlung im Zwangsverwaltungsverfahren
Gem der Nebenkostenabrechnung 2009 erhalten wir eine Rückzahlung über knapp 250 €. 2009 wurde die Miete an eine Wohnbau-Gesellschaft (Hausverwaltung) gezahlt. Mittlerweile wurde dieser Vertrag durch den Eigenümer gekündigt. Gegen den Eigentürmer läuft seit Anfang 2010 ein Zwangsverwaltungsverfahren. Von dessen Anwalt wurde uns nun ein Außergerichtlicher Einigungsversuch im Rahmen der Insolvenzordnung vorgeschlagen. Die Rückzahlung ist also gleich „0“. Da wir 2009 die Miete inkl. Nebenkosten an die Hausverwaltung gezahlt haben müsten wir von dort doch auch die Rückzahlung erhalten, oder? Vielen Dank für Eure Hilfe