Miete Nebenkosten

Nebenkosten Rückzahlung im Zwangsverwaltungsverfahren

Gem der Nebenkostenabrechnung 2009 erhalten wir eine Rückzahlung über knapp 250 €. 2009 wurde die Miete an eine Wohnbau-Gesellschaft (Hausverwaltung) gezahlt. Mittlerweile wurde dieser Vertrag durch den Eigenümer gekündigt. Gegen den Eigentürmer läuft seit Anfang 2010 ein Zwangsverwaltungsverfahren. Von dessen Anwalt wurde uns nun ein Außergerichtlicher Einigungsversuch im Rahmen der Insolvenzordnung vorgeschlagen. Die Rückzahlung ist also gleich „0“. Da wir 2009 die Miete inkl. Nebenkosten an die Hausverwaltung gezahlt haben müsten wir von dort doch auch die Rückzahlung erhalten, oder? Vielen Dank für Eure Hilfe

Hallo,

meines Erachtens müßte der Anspruch aus 2009 für den Mieter da sein, richtig. Die Zwangsverwaltung gegen den Vermieter läuft ja erst seit 2010.

Die außergerichtliche Einigung sieht erstmal das Maximum für den Vorschlagenden vor. Einfach mal mit einem Gegenvorschlag ins Rennen gehen. Dann erfahrt ihr Näheres.

Gruß
Alfred

Hallo,

oh ich denke das sieht schlecht aus, da durch die Zangsverwaltung ja der Insolvenzverwalter verantwortlich ist. Die Hausverwaltung war bestimmt nur ausführendes Organ und nicht der Besitzer jetzt greift der Besitzter wieder und der steckt wohl in der Insolvenz. Macht doch eine Beratungsgespräch beim Anwalt das erste ist umsonst!! (aber vorher Fragen)

grüße

jana

Nein… denn wie sie ja selbst sagen: Es ist eine Hausverwaltung - sie verwaltet. Der Eigentümer erhält das Geld.
Dass sie die Betriebskosten an eine Hausverwaltung zahlen ist dennoch ungewöhnlich.
Dennoch sollten sie aus der Insolvenzmasse ihr Geld zumindest nicht als „0“ sondern anteilmäßig zurückerhalten.
Mit Verlaub: 250 € sind nun auch nicht die Welt, wenn jemand insolvent wird. Ist Ihnen das der Aufwand wert?

Hallo, ohne Gewähr antworte ich, wie folgt: Sie haben mit dem Eigentümer einen Mietvertrag und folglich auch gegenüber diesem einen Anspruch auf Auszahlung der zuviel gezahlten Hausnebenkosten. Diese € 250,-- können Sie gerichtl. durchsetzen. Diesen Anspruch müssten Sie nun gegenüber dem Insolvenzverwalter durchsetzen, da dieser die Rechtsnachfolge der Hausverwaltung angetreten hat. Falls der Eigentümer den Offenbarungseid leistet, können Sie einen sog. „Titel“ erwirken, der 30J lang vollstreckbar sein wird.Sofern der Eigentümer wieder zu Geld kommt, können Sie ihm dann einen Zahlungsbescheid zusenden.- MfG Achim