Mietende, Rückgabe Avalurkunde Kaution?

Guten Tag,

zum 31.10.2009 wurde das Mietverhältnis gekündigt.
Am 31.10.2009 fand die Übergabe der Wohnung statt.
Es wurden zei kleinere Mängel festgestellt, die mit einem in der WOhnung
zurückgelassenen Gegenstand des Mieters ausgeglichen wurden.
Somit ist die Wohnung ordnungsgemäss übergeben
mit Unterschrift.

Fü die Wohnung 50m² Wohnung wurden 120 Euro Nebenkosten vorausgezahlt.
Darin sind auch Gaskosten enthalten.
Der Mietzeitraum betrug vom 1.04.2009 bis 31.10.2009.
Die Heizung wurde maximal an 5 Tagen benutzt.
Im Oktober war die Wohnung nicht mehr bewohnt.

Ist es aus irgendeinem Grunde rechtens, dass die Avalurkunde
jetzt am 31.10 nicht vom Vermieter an den Mieter zurückgegeben wurde?

Wenn die Wohnung ordnungsgemäss übergeben wurde,
muss dann nicht unmittelbar die Urkunde zurückgegeben werden?
Darf diese Urkunde für die Verrechnung von Nebenkosten verwendet werden?

Danke für Hilfe!
Sebastian

Guten Tag,

Moin,

Die Heizung wurde maximal an 5 Tagen benutzt.
Im Oktober war die Wohnung nicht mehr bewohnt.

Völlig uninteressant. Der VM kann das ja nicht nachprüfen.

Ist es aus irgendeinem Grunde rechtens, dass die Avalurkunde
jetzt am 31.10 nicht vom Vermieter an den Mieter zurückgegeben
wurde?

Ja.

Wenn die Wohnung ordnungsgemäss übergeben wurde,
muss dann nicht unmittelbar die Urkunde zurückgegeben werden?

Nein

Darf diese Urkunde für die Verrechnung von Nebenkosten
verwendet werden?

Ja, wenn es sich nicht um sozialen Wohnungsbau handelt. Genau dafür ist sie da (und noch für anderes).

Danke für Hilfe!

Bitte

Sebastian

vnA