Mieter Harz4 zahlen die Heizkosten nicht

Hallo,
Mieter, beide Harz4-Empfänger, geben die Heizkostenerstattung, nicht weiter an den Vermieter
Das Amt ist darüber informiert, aber die Sachbearbeiter reagieren nicht. Nach Auskunft des Amtes gibt es nur einen Vertrag mit den Harz4-Empfänger und nicht mit dem Vermieter. Wie kommt der Vermieter an sein Geld ?

Hallo,

Mieter, beide Harz4-Empfänger, geben die Heizkostenerstattung,
nicht weiter an den Vermieter

Das habe ich nicht verstanden… was für eine Heizkostenerstattung sollte ein Mieter an den Vermieter weitergeben?

Bommel

Superschnelle Reaktion… Danke…
Heizkostenabrechnung hat eine Nachzahlung von 100,- ergeben.
Harz4-Empfänger hat dieses Geld als Kostenerstattung vom Amt bekommen und für sich behalten. Vermieter geht leer aus und muß die Nachzahlung aus der eigenen Tasche bezahlen.

Was hat das Amt damit zu tun? Dieser in das Brett Mietrecht gehörende Fall ist doch ganz einfach: Der Mietvertrag verpflichtet den Mieter, die Zahlung zu leisten. Der Mieter zahlt nicht. Also kann man ihn verklagen. Woher der Mieter das Geld nimmt, hat den Vermieter nicht zu interessieren.

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Was hat das Amt damit zu tun? Dieser in das Brett Mietrecht
gehörende Fall ist doch ganz einfach: Der Mietvertrag
verpflichtet den Mieter, die Zahlung zu leisten. Der Mieter
zahlt nicht. Also kann man ihn verklagen. Woher der Mieter das
Geld nimmt, hat den Vermieter nicht zu interessieren.

Wobei bitte nicht zu vergessen ist, dass der Vermieter Gefahr läuft, schlechtem Geld noch gutes hinterher zu werfen…

Was hat das Amt damit zu tun? Dieser in das Brett Mietrecht gehörende Fall ist doch ganz einfach: Der Mietvertrag verpflichtet den Mieter, die Zahlung zu leisten. Der Mieter zahlt nicht. Also kann man ihn verklagen. Woher der Mieter das Geld nimmt, hat den Vermieter nicht zu interessieren.

Wobei bitte nicht zu vergessen ist, dass der Vermieter Gefahr läuft, schlechtem Geld noch gutes hinterher zu werfen…

Genau.
Wie bezahlt denn das Amt die laufende (Warm)Miete? Direkt an den Vermieter? Könnte der die HK-Vorauszahlung erhöhen? Würde das dann vom Amt übernommen? Könnte ein Guthaben aus der Heizkostenabrechnung in der laufenden Abrechnungsperiode mit der Nachforderung aus der vorausgegangenen verrechnet werden?
Das Amt will dann natürlich dieses Geld haben und verrechnet das eventuell ihrerseits wiederum mit den laufenden Leistungen des Empfängers. Es hat ja nur mit diesem einen „Vertrag“.

Grüße