Mieter ist ausgezogen-hat keine miete gezahlt

hallo-meine frage-
wir haben unserem mieter (zweitwohnung) wegen eigenbedarf zum 31.mai 2012 gekündigt.am 09.03.2012 ist er nun ausgezogen hat auch keine miete bezahlt,wie wir festgestellt haben hat er auch das türschloss ausgewechselt.
meine frage hierzu-was kann ich jetzt machen?
danke euch jetzt schon für eure antworten

hallo

also es kommt darauf an was Ihr erwartet, ich würd sagen am besten den Anwalt einschalten.

gruß

müssen wir uns an die dreimonatige kündigungsfrist halten oder können wir die tür öffnen? da ja der mieter nicht mehr hier ist und auch keine miete mehr bezahlt
danke für die antwort

da fällt mir noch eine frage ein.
da es sich hier ja um eine zweitwohnung handelt-der mieter bereits ausgezogen ist(könnt sein das noch ein schrank in der wohnung steht)-keine miete mehr zahlt- könnte man da die fristgerechte kündigung in eine fristlose umwandeln?

wisst ihr das der Mieter nicht wieder kommt???
Zweitwohnung hin oder her, gibt es einen Vertrag??
Auch er ist an diesen Vertrag gebunden er muss ebenso kündigen oder habt ihr mit ihm ausgemacht wenn er eher was findert… das sind alles hindergründe die ich nicht weiss, so wie es jetzt aussieht ist er mietsäumig und kann nach einer Abmahnung fristlos gekündigt werden! Da aber das Mietverhältnis anscheindend noch besteht, könnt ihr auch nicht einfach so rein auch wenn er säumig ist, dazu müsst ihr ihm einen Termin benennen um sich „in der Zweitwohnung umsehen zu können“ sollte das nicht der fall sein und er reagiert nicht könnt ihr die Tür aufbrechen (lassen) und die Wohung wieder in eueren Besitz nehmen, einfach so rein geht nicht ausser es brennt oder stinkt oder was weis ich, immer vorher anschreiben, abmahnen usw. …

viel Glück

Mahnen Sie die offene Miete Mäzr schriftlöich unter der zulatzt bekannten Adresse des Mieters an, setzen sie ihn formal mit enger Fristsetzung in Verzug und drohen Sie ihm kostenintensive gerichtliche Schritte an! Geht die Miete nicht fristgerecht ein, dann übergeben sie die angelegenheit einem Fachanwalt für Mietrecht, wenn Sie seber mit dem folgenden Procedere der Zusendung eines Mahnbescheides und evtl. späterer Kündigung (fristlos, wenn auch die Aprilmiete nicht eingeht) und der ggfs. erforderlichen Räumungsklage - nicht selber das Schloß öffnen! - überfordert sind.

wir haben das jetzt unserem anwalt übergeben-ausgezogen sind sie ja schon-wir wollen das jetzt so schnell wie möglich zum abschluss bringen
vielen dank für eure antworten

Hallo, „ganz normal“ reagieren. Die ausstehende Miete schriftlich anmahnen, am besten per Einschreiben und Rückschein. Dies gilt asuch für die Folgemieten. Wenn sich der Mieter nicht gemeldet hat, am 1. Juni die Wohnung von Schlüsseldienst bzw. Schlosser (billiger) öffnen lassen. Dann ein Wohnungsabnahme-Protokoll erstellen, am besten von 2 Dritten unterzeichnen lassen. Schloß austauschen, einziehen.
Die Kosten für evtl. Reparaturen plus Kosten für Wohnungsöffnung plus Kosten für das neue Schloß dem Mieter von der Kaution abziehen.- Ist die Folgeadresse des Mieters unbekannt, kann man einen Aushang am für Sie zuständigen Amtsgericht erwirken. Dort wird dann Ihre Mitteilung an den Mieter im Schaukasten ausgehängt und gilt somit als postalisch zugestellt.- Gruß, Achim