Mieterhöhung! Wieviel ist erlaubt?

Hallo Experten,

angenommen jemand wohnt seit 30 Jahren in einem 11-Parteien-Haus. Letzte Mieterhöhung im Jahr 2000 wegen neuen Fenstern, ca 11%.

Dieses Jahr gab’s ein Schreiben vom Vermieter, daß er die Miete ab Januar von 376 €uro auf 428 €uro erhöht, mit der Begründung, Hütte sei ja super in Schuß und man müsse seine Mieteinnahmen ja den erhöhten Preisen anpassen.

Äh, ja mag ja sein. Aber gleich um 14%???
Und nur mit dieser Begründung???

Ist das erlaubt?
Und wie oft darf er das?
(Kann einem ja Angst und Bange werden)

Für ein paar Tips oder Links wäre ich echt dankbar.
Lieben Gruß
und danke
J.

Hallo Experten,

angenommen jemand wohnt seit 30 Jahren in einem
11-Parteien-Haus. Letzte Mieterhöhung im Jahr 2000 wegen neuen
Fenstern, ca 11%.

Hallo,

sofern diese 11 % anlässlich einer Modernisierung bestehen, was ich beinahe vermute, so ist diese Mieterhöhung aus der Modernisierung nicht der sonstigen Mieterhöhung zuzurechnen.

Das bedeutet, dass ungeachtet der 11 % der Vermieter die Miete in drei Jahren um 20 % erhöhen kann, zumindest bis die ortsübliche Miete erreicht ist.

Dieses Jahr gab’s ein Schreiben vom Vermieter, daß er die
Miete ab Januar von 376 €uro auf 428 €uro erhöht, mit der
Begründung, Hütte sei ja super in Schuß und man müsse seine
Mieteinnahmen ja den erhöhten Preisen anpassen.

Eine Mieterhöhung muss begründet sein. Die Mieterhöhung richtet sich nach § 558 BGB. Der Vermieter muss nach einer der folgenden Kriterien die Mieterhöhung begründen.

Nach § 558 a Abs 2 Ziff 1 nach einem Mietspiegel ( der Vermieter muss hierbei aus dem Mietspiegel zumindest eine Kopie beifügen aus welcher sich die Mieter berechnet) oder

nach Abs 2 Ziff. 2 Daten aus einer Mietdatenbank ,

oder aus Ziff 3 durch ein von einem öffentlich bestellten Gutachter erstellten Gutschten

oder nach Ziff 4 müssen mindestesn drei vergleichbare Wohnungen benannt werden.

Mieterhöhungen wegen gestiegener Kosten oder die Bude sei in Ordnung , dafür wurden ja schon 11 % erhoben, die weiterhin auch bleiben, also die neue Mieterhöhung kommt zu den 11 % hinzu, sind unwirkam erklärt. Der Mieter muss hier nicht reagieren. Es ist auch zu empfehlen, dass der Mieter abwartet bis der Termin vorliegt, an dem der Vermieter die Miete erhöhen wollte. Dann kann man ihm immer noch erklären, dass er unwirksam die Miete erhöht hat. Er muss dann eine neue, ordnungsgemässe Mieterhöhung vorlegen. Wer aber bis zur Reklamation im Januar 2005 wartet, da eine wirksame Mieterhöhung dann nach dem 4. Werktag im Januar 2005 erst erklärt werden kann und zwar dann erst ab 01.04.2004, hat drei Momnate gespart.

Äh, ja mag ja sein. Aber gleich um 14%???
Und nur mit dieser Begründung???

Ist das erlaubt?
Und wie oft darf er das?
(Kann einem ja Angst und Bange werden)

Im Übrigen kann der Mieter bei Vorlage der Mieterhöhung das Mietverhältnis kündigen mit einer Frist von drei Monaten.

Gruss Günter