Mieterrecht bei Schimmelbefall

Hallo! Bei Mieter in einem gemieteten EFH ist nachweislich durch nasse Aussenwände starker Schimmelbefall in Schlaf- und Wohnzimmer. Hierdurch wurde sogar ein Kind des Mieters krank (Attest vom Arzt liegt vor). Muss der Mieter sich in diesem Fall wirklich an die 3 Monate Kündigungsfrist halten? Der Vermieter besteht auf diese Frist. Das Gesundheitsamt würde die Räume aufgrund des Schimmels sogar sperren. Muss der Mieter sich das gefallen lassen? Danke schonmal für Antworten. LG

hallo
tut mir leid bin kein experte kann dir leider nicht helfen

Hallo,
Danke für ddie schnelle Antwort. Da ist wohl ein kleiner Fehler im System, da Sie als Experte genannt wurden :smile:
Aber danke, dass Sie so schnell und ehrlich geantwortet haben.
LG

hallo
tut mir leid bin kein experte kann dir leider nicht helfen

Hallo,
bin kein Fachanwalt für Mietrecht, um diese Frage zu benatworten. Bitte suchen Sie einen solchen Anwalt auf
oder suchen zur Klärung den lokalen Mieterverein auf.

MfG, bustobaer

Hallo,

Danke für die schnelle Antwort.
Ist ja merkwürdig. Sie sind schon der zweite, der antwortet, dass er kein Experte für das Thema ist, dabei habe ich die Frage nur an Experten schicken lassen…
Trotzdem Danke.

LG

Es handelt sich um einen Mangel, der eine Mietminderung / Mietkürzung und - im gravierenden Fall - sogar eine sofortige und fristlose Kündigung rechtfertigen kann.

Kann man sich nicht mit dem Vermieter drarauf einigen, würde ich das konsultiueren des Anwalts empfehlen, bspw. beim örtlichen Mieterverein.

In minderschweren und bekämpfbaren Fällen ist eine Mietminderung / Mietkürzung zulässig, hier ein Link mit den entsprechenden Infos:

http://www.immo-magazin.de/schimmel-winterzeit-ist-s…

alles Gute!

Also bei dieser Sachlage liegt ein ausserordentliches Kündigungsrecht vor - deshalb kann der Mieter auch sofort ausziehen. Da der Schaden von Vermieterseite herrührt,steht der auch für eventuellen Mietausfall gerade. lg.

Hallo katharina1985,
danke für Ihre Antwort.
Als Experte für Mietrechtsfragen verfüge ich über einen
relativ großen Erfahrungsschatz, demzufolge ich viele Mietrechtsthemen auch beantworten kann - nur kann all das sicher nicht den Rat eines Fachjuristen erstzen.
Ehrlichkeit ist meine wesentliche Prämisse und bevor ich
hier Leuten die Unwahrheit vermittele, verzichte ich lieber auf eine Stellungnahme und verweise an andere Gremien.
Mit der Bitte um Verständnis verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen, bustobaer

Hallo,

aus meiner Sicht können Sie sofort und fristlos kündigen. Wenn die Räume vom Gesundheitsamt gesperrt werden sollen, dann ist die Wohnung nicht mehr zu Wohnzwecken zu nutzen und erfüllt damit den Mietvertrag nicht mehr. Sie können auch die Mietzahlung einstellen. Lassen Sie sich vom Gesundheitsamt ein Schreiben ausstellen und kündigen Sie damit die Wohnung per sofort.
Will der Vermieter Miete haben und besteht auf die Kündigungsfrist, dann muss er klagen.

MfG P. Kunze

hallo katharina,
ein scharfer anwalt würde wahrscheinlich in einem solchen fall sogar den sofortigen vorübergehenden auszug in ein hotel auf vermieters kosten gerichtsfest durchsetzen. aber zumindest für eine fristlose kündigung aus wichtigem grund - wohnung unbewohnbar- bzw. sofortige 100%ige mietminderung sollten die geschilderten umstände in jedem fall reichen, für eine schadenersatzforderung (z.b. umzugskosten, krankheitskosten etc.) dto. das sollte aber, damit es rechtswirksam vorbereitet wird, unbedingt ein anwalt begleiten, weil man dabei als laie auch viele formelle fehler machen kann. ich denke, dessen honorar ist in diesem fall gut angelegtes geld und im falle eines späteren erfolgreichen rechtsstreites von der gegenseite zu tragen. (ich selbst bin kein anwalt und habe keine rechtsschutzversicherung, und weil ich mich ein kleines bisschen auskenne, regle ich für mich vieles selbst und schalte erst sehr spät einen anwalt ein. aber irgendwann gibt es dann eben auch grenzen…)
ach ja, und im falle eines zu geringen einkommens beantragt der anwalt bei klageeinreichung prozesskostenhilfe, die dann die eigenen anwaltskosten und die gerichtskosten deckt. nur so, falls es erforderlich sein sollte. (pkh wurde vom richter mir selbst in 2 fällen sehr unkompliziert und ohne umstände bewilligt.)
als wäre das leben nicht auch ohne sowas schon kompliziert genug…
viel glück dabei und vorallem eine schöne neue trockene wohnung wünscht
salomo

Nein,

wenn es nachweislich aufgrund der nicht isolierten Außenwand zur Schimmelbildung gekommen ist. Und gefährliche Sporen in der LUft sind, können Sie fristlos kündigen. sonderkündigungsrecht! Aber Sie müssen ein Gutachten haben. mfg

Hallo,

eine kurze Antwort aus einem Rechtsstreit kopiere ich Ihnen rein:
. Der Erfolg einer außerordentlichen Kündigung (Mietrecht) des Mietverhältnisses setzt voraus, daß Ihnen ein „wichtiger Grund“ zur Seite steht. Ein solcher liegt für einen Mieter auch dann vor, wenn der gemiete Wohnraum so beschaffen ist, daß seine Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist (§ 569 Abs. 1 i. V. mit § 543 Abs. 1 BGB).

Allerdings ist eine außerordentliche Kündigung (Mietrecht) wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung im Grundsatz erst zulässig, wenn der Mieter dem Vermieter eine angemessene Abhilfefrist gesetzt oder eine Abmahnung erteilt hat (BGH, Urt. v. 18.04.2007 - VIII ZR 182/06). Einer Fristsetzung oder Abmahnung bedarf es nach § 543 Abs. 3 BGB ausnahmsweise nur dann nicht, wenn dies offensichtlich keinen Erfolg verspricht, oder die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist.
Eigentlich dürfte das Antwort genug sein, sonst fragen Sie mich bitte noch einmal.
MfG Waldi 64

Hallo.

Grundsätzlich darf der Mieter wegen Schimmelbefall nicht fristlos kündigen. Dem Vermieter muss erst Gelegenheit gegeben werden, den Schaden zu beseitigen.

Es hängt also davon ab, ob Sie den Vermieter bereits erfolglos abgemahnt haben oder nicht.

http://www.focus.de/immobilien/mieten/mietvertrag_ai…

Hallo,

im Falle von Gesundheitsbeeinträchtigungen gibt es ein außerordentliches Kündigungsrecht des Mieters, welches das Mietverhältnis fristlos beendet. Die Voraussetzungen hier zu schildern würde allerdings den Rahmen hier sprengen.

Ich würde stattdessen das Gesundheitsamt einschalten. Falls eine Sperrung erfolgen sollte, dürfte ebenfalls aufgrund der Nichtgewährung des Gebrauchs ein außerordentliches Kündigungsrecht bestehen, welches weniger angreifbar sein dürfte.

Im Falle einer außerordentlichen Kündigung empfehle ich jedoch stets die Einschaltung eines Rechtsanwalts.

Gruß
Sebastian

Hallo,
zu rechtlichen Fragen ist es am besten einen Anwalt zu fragen.
Gruß

Hallo,

hier kann ich leider nicht weiterhelfen…

MfG schoerschi

Hallo,
in diesem Fall hat der Vermieter keine Chance. Im Gegenteil, er muss umgehend dafür sorgen, dass dieser Schimmel behadelt und beseitigt wird. Wenn der Schimmelbefall nachweislich nicht von den Mietern verursacht wurde (falsches Lüften, etc.) muss der Vermieter sogar aufpassen, dass er nicht Hotelrechnung etc. bezahlen muß, da ein Bewohnen der Wohnung in solch einem Stadium nicht mehr möglich ist.

MfG
murmeltier

Schimmel ist ein masiver Mangel und rechtfertig keine 3 Monatsfrist. Aber warum ist da eigentlich jemand eingezogen, wenn da alles schimmelt?