Hallo
Eine alte Frau wohnt zur Miete in einem Mehrfamilienhaus, dass von einem Verwalter verwaltet wird.
Die Frau zahlt seit 40 Jahren immer pünktlich Miete und Nebenkosten. Die Verwalter wechseln mehrmals in den Jahren.
Da dabei oft Gelder veruntreut werden, verwalten die Wohnungsbesitzer die Wohungen teilweise selber (also die Wohnungen sind teilweise in Besitz der darin wohnenden, teilweise von „Geschäftsleuten“, die die Miete haben wollen und eben teils von der Verwaltung gekauft als Wertanlage).
Nun wird die Wohnung der alten Frau verkauft. Doch es kommt zu diversen Schriftverkehren, dass die Miete nicht gezahlt wurde, weil sie eben auf das Gemeinschaftskonto geht. Das wird dann geändert.
Ferner bekommt die Neue Wohnungsbesitzerin aber nicht die Kaution vom vorherigen Besitzer, bzw. dem Verwalter (der von der Verwaltungsgesellschaft mittlerweile entlassen wurde, da er "irgendwelchen Krummen Geschäfte abgewickelt hat).
Anfang des Jahres heißt es noch, dass die Kaution der alten Dame zurücküberwiesen wurde. So mußte die Mieterin ihre Kontoauszüge darlegen, ob das Geld auch wirklich eingegangen wäre. Dann hieß es mal, das die Kaution nicht gezahlt wurde, was aber ebenalls anhand von Überweisungsträgern bewiesen werden konnte.
Nun wird aber eine andere „Plausieble Erklärung“ geliefert:
Man hätte die Dame vor einem Jahr angeschrieben, das sich die Nebenkosten erhöht hätten und das sie nun mehr Nebenkosten bezahlen muß (Nebenbei gemerkt, als einzige im Haus). Dieses wurde angeblich immer ignoriert und man hätte mehrmals angemahnt.
Dann wurde beim „Verkauf der Wohnung“ die ausstehenden Nebenkosten mit der Kaution verrechnet und entsprechend einbehalten.
Nun ist die alte Frau ziemlich ratlos: Einen Anwalt kann sie sich nicht leisten und wie soll sie etwas beweisen, wovon sie überhaupt keine Kenntnis hat. Denn wenn sie keine Schreiben bekommen hat und der Verwalter sagt, er hätte sie „persönlich eingeworfen“ oder sowas, dann steht ja quasi Aussage gegen Aussage, oder?
Nun will die alte Dame die Kaution einfach noch einmal bezahlen, damit die Sache endlich vom Tisch ist, bevor sie am Ende noch die Anwaltskosten UND die Kaution bezahlen muß (weil sich der Verwalter sicherlich einen besseren Anwalt leisten könnte).
Was denkt ihr über diese Sache?
Gruß
Taki