Mietkaution einbehalten

Hallo

Eine alte Frau wohnt zur Miete in einem Mehrfamilienhaus, dass von einem Verwalter verwaltet wird.
Die Frau zahlt seit 40 Jahren immer pünktlich Miete und Nebenkosten. Die Verwalter wechseln mehrmals in den Jahren.
Da dabei oft Gelder veruntreut werden, verwalten die Wohnungsbesitzer die Wohungen teilweise selber (also die Wohnungen sind teilweise in Besitz der darin wohnenden, teilweise von „Geschäftsleuten“, die die Miete haben wollen und eben teils von der Verwaltung gekauft als Wertanlage).

Nun wird die Wohnung der alten Frau verkauft. Doch es kommt zu diversen Schriftverkehren, dass die Miete nicht gezahlt wurde, weil sie eben auf das Gemeinschaftskonto geht. Das wird dann geändert.
Ferner bekommt die Neue Wohnungsbesitzerin aber nicht die Kaution vom vorherigen Besitzer, bzw. dem Verwalter (der von der Verwaltungsgesellschaft mittlerweile entlassen wurde, da er "irgendwelchen Krummen Geschäfte abgewickelt hat).

Anfang des Jahres heißt es noch, dass die Kaution der alten Dame zurücküberwiesen wurde. So mußte die Mieterin ihre Kontoauszüge darlegen, ob das Geld auch wirklich eingegangen wäre. Dann hieß es mal, das die Kaution nicht gezahlt wurde, was aber ebenalls anhand von Überweisungsträgern bewiesen werden konnte.

Nun wird aber eine andere „Plausieble Erklärung“ geliefert:
Man hätte die Dame vor einem Jahr angeschrieben, das sich die Nebenkosten erhöht hätten und das sie nun mehr Nebenkosten bezahlen muß (Nebenbei gemerkt, als einzige im Haus). Dieses wurde angeblich immer ignoriert und man hätte mehrmals angemahnt.
Dann wurde beim „Verkauf der Wohnung“ die ausstehenden Nebenkosten mit der Kaution verrechnet und entsprechend einbehalten.

Nun ist die alte Frau ziemlich ratlos: Einen Anwalt kann sie sich nicht leisten und wie soll sie etwas beweisen, wovon sie überhaupt keine Kenntnis hat. Denn wenn sie keine Schreiben bekommen hat und der Verwalter sagt, er hätte sie „persönlich eingeworfen“ oder sowas, dann steht ja quasi Aussage gegen Aussage, oder?
Nun will die alte Dame die Kaution einfach noch einmal bezahlen, damit die Sache endlich vom Tisch ist, bevor sie am Ende noch die Anwaltskosten UND die Kaution bezahlen muß (weil sich der Verwalter sicherlich einen besseren Anwalt leisten könnte).

Was denkt ihr über diese Sache?

Gruß
Taki

Hallo

Nun ist die alte Frau ziemlich ratlos: Einen Anwalt kann sie
sich nicht leisten

Achso… was kostet der Anwalt denn?

und wie soll sie etwas beweisen, wovon sie
überhaupt keine Kenntnis hat. Denn wenn sie keine Schreiben
bekommen hat und der Verwalter sagt, er hätte sie „persönlich
eingeworfen“ oder sowas, dann steht ja quasi Aussage gegen
Aussage, oder?
Nun will die alte Dame die Kaution einfach noch einmal
bezahlen,

Achso… Und das kann Sie sich leisten?

damit die Sache endlich vom Tisch ist, bevor sie am
Ende noch die Anwaltskosten UND die Kaution bezahlen muß (weil
sich der Verwalter sicherlich einen besseren Anwalt leisten
könnte).

Was denkt ihr über diese Sache?

Mir ist nicht klar, wie oft jetzt Besitzer und/oder Verwalter gewechselt haben. Welche Unterlagen gibt es denn für die Aufrechnung und/oder erstmal die Höhe der angeblich nicht gezahlten Beträge? Entspricht das dann überhaupt der Kaution??

Im Übrigen:
_Auch der Vermieter kann sich während des Mietverhältnisses nur eingeschränkt an die Kaution halten (WuM 2002, 239/242). Er kann insbesondere nicht Geld für Ansprüche, die der Mieter bestreitet, aus der Kaution entnehmen und dann vom Mieter die Wiederauffüllung der Kaution verlangen (LG Mannheim WuM 1996, 269), sondern er muss in diesem Fall zunächst die bestrittene Forderung gerichtlich geltend machen und einen Titel erlangen, bevor er sich aus der Kaution befriedigt.

Allerdings darf der Vermieter auf die Kaution zurückgreifen, wenn seine Forderung aus Mietrückstand entweder unstreitig ist, rechtskräftig durch ein Urteil festgestellt wurde oder die Verrechnung auch im Interesse des Mieters liegt._

Quelle: http://www.mietrecht.org/mietkaution/mietkaution-weg…

Wie siehts denn mit dem Mieterschutzbund aus? Vielleicht eine Alternative zum Anwalt?

Greetz
T.

Hallo Takima,

Nun wird aber eine andere „Plausieble Erklärung“ geliefert:
Man hätte die Dame vor einem Jahr angeschrieben, das sich die Nebenkosten erhöht hätten und das sie nun mehr Nebenkosten bezahlen muß (Nebenbei gemerkt, als einzige im Haus). Dieses wurde angeblich immer ignoriert und man hätte mehrmals angemahnt.
Dann wurde beim „Verkauf der Wohnung“ die ausstehenden Nebenkosten mit der Kaution verrechnet und entsprechend einbehalten.

Wenn diese „Plausieble Erklärung“ stimmen würde, hätte die Dame bei der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2012 (erhalten im Jahr 2013) eine höhere Nachzahlung haben müssen. Gab 2013 es eine solche Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2012 welche eine höhere Nachzahlung nötig machte?

Selbst wenn es 2013 eine höhere Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung für 2012 gab und diese gezahlt wurde, wäre es meiner Meinung nach nicht rechtens für die folgenden Vorauszahlungen die hinterlegte Kaution anzugreifen.

Nun ist die alte Frau ziemlich ratlos Einen Anwalt kann sie sich nicht leisten

Je nach (geringem) Einkommen und Vermögen, könnte die Dame eventuell bei Gericht einen Beratungsschein für eine Rechtsberatung beantragen. Mit diesem Beratungsschein könnte die Dame eine Erstberatung bei einem Anwalt für Mietrecht bekommen. Das ganze würde nicht mehr als ca. 10 Euro kosten. Im Notfall könnte der Anwalt auch Prozesskostenhilfe beantragen.

Da hier nichts über die Vermögensverhältnisse/Einkommen der Dame bekannt ist, kann man auch nicht sagen ob die Möglichkeit eines Beratungsscheins und eventuell Prozesskostenhilfe gegeben ist. Aber das könnte die Dame beim Amtsgericht erfahren.

Nun will die alte Dame die Kaution einfach noch einmal bezahlen, damit die Sache endlich vom Tisch ist, bevor sie am Ende noch die Anwaltskosten UND die Kaution bezahlen muß (weil sich der Verwalter sicherlich einen besseren Anwalt leisten könnte).

Aber zusammen mit den vorherigen Aussagen:

Doch es kommt zu diversen Schriftverkehren, dass die Miete nicht gezahlt wurde, weil sie eben auf das Gemeinschaftskonto geht. Das wird dann geändert.

Anfang des Jahres heißt es noch, dass die Kaution der alten Dame zurücküberwiesen wurde.

Dann hieß es mal, das die Kaution nicht gezahlt wurde, was aber ebenalls anhand von Überweisungsträgern bewiesen werden konnte.

widerspricht der Vermieter sich so oft, dass er vor Gericht nicht gerade als besonders glaubwürdig erscheinen wird.

Was denkt ihr über diese Sache?

Ich denke dass die Dame sich Hilfe bei einem Anwalt oder Mieterverein holen sollte. Wie gesagt, bei geringem Einkommen/Vermögen kostet dass dann nur eine ganz kleine Summe.

Gruß
N.N

Hallo

Danke für die Antwort. Das stimmt. Wenn keine erhöhten Nebenkosten aufgetreten sind, ist die Erhöhung ja unsinnig. Allerdings gab es schon seit Jahren keine Nebenkostenrechnung mehr. Also selbst das könnte er „Notfalls“ so hinstellen, das es für ihn passt.

Wie das mit dem „Vermögen“ ist kann ich so nicht sagen. Ich glaube es ist eher die „Scheu des Unbekannten“. Also ist ja nicht so, dass man zum Anwalt geht und dort vor dem Eingang eine Preisliste aushängt und dort steht „Ehemaligen Vermieter verklagen: 250,- €“…
Es ist da wohl eher das unwissen. Ich selbst hatte mal eine Sache, da hatte ich einen Laden übernommen und der Vorbesitzer hatte mich über den Tisch gezogen. Und ich hatte aber zu wenig Beweise und hatte einen Anwalt gefragt, ob man da trotzdem was machen könnte. Er verneinte das aufgrund der geringen Beweise. Wäre eine „Aussage gegen Aussage“ Sache geworden. Das Gespräch hatte 15 Minuten gedauert und er sagte, das er „eigentlich“ 500 Euro Honorar verlangen müsste für das Gespräch. Sagte er natürlich erst hinterher. Ich konnte ihn dann auf 100 Euro „runterhandeln“.

Aber das nur nebenbei.

Bei der alten Dame ist es so, dass nun die neue Vermieterin - die dem Vorbesitzer auch kein Wort glaubt - nun klagen will. Ich weiß aber nicht, ob die Mieterin da als Nebenklägerin oder Mitklägerin dazu stossen soll, ob das Sinnvoll ist oder eigentlich nicht.
Der Wert der Kaution beträgt ja ca. 600 Euro. Deswegen ist eben die Frage, in wie weit sich da ein Anwalt „lohnt“, denn der wird das sicherlich nicht für 100 Euro machen und wenn schon die neue Vermieterin klagt, muß sie dann auch nich klagen?

Gruß
Taki

1 Like

Hallo!

Wenn jahrelang keine Nebenkosten abgerechnet worden (obwohl es nach Vertrag und Gesetz so sein müsste) dann wären die ja verjährt und könnten nicht mehr eingefordert werden.
Allerdings muss sich dazu die Mieterin auch rühren, falls das unerlaubt aus der Kaution genommen würde.
Nebenkosten aus z.B. 2012 müssten bis 31.12. 2013 abgerechnet sein( beim Mieter vorliegen) danach sind sie verjährt ! Mieter selbst kann aber bis 3 Jahre lang Guthaben aus Falschberechnung zurückfordern. Die Verjährungsfristen sind hier ungleich !

Die Mieterin kann es sich aber auch einfach machen. Die Kaution schuldet der neue Eigentümer, ganz egal ob er sie vom Vorbesitzer erhalten hat !
Der muss sich selbst kümmern, wie er sich beschafft. Im Zweifel muss er sie aus eigener Tasche bezahlen.

Ich las, Mieterin überlegt Kaution nochmals zu leisten. Bloß nicht !

Trotzdem muss das mit den NK-Abrechnungen und der angeblichen Verrechnung mit Kaution geklärt werden. Ist doch kaum glaubhaft, Kautionssumme reichte gerade aus um das zu erfüllen, nichts blieb übrig ?

MfG
duck313

Also von der neuen Vermieterin kam ja schon die Nebenkostenabrechnung und da mußte 59 Euro nachgezahlt werden. Auch eine Mieterhöhung hat es (nach Absprache) gegeben.

Also prinzipiell nichts, dass den einbehalt der Kaution rechtfertigen würde

Hallo Takima,

Wie das mit dem „Vermögen“ ist kann ich so nicht sagen. Ich glaube es ist eher die „Scheu des Unbekannten“

In der Ursprungsfrage wurde jedoch geschrieben „Einen Anwalt kann sie sich nicht leisten“. Entweder kann sie sich selber die Hilfe eines Anwalts leisten, oder bei zu geringem Einkommen/Vermögen wird ihr durch den Beratungsschein / Prozesskostenhilfe die Möglichkeit gegeben sich anwaltlichen Beistand zu besorgen. Aber kein Anwalt kommt von alleine auf die Mieterin zu und nimmt sie bei der Hand. Der erste Schritt muss schon von der Mieterin kommen.

Laut der Ursprungsfrage kann die Mieterin nachweisen dass die Kaution einmal gezahlt wurde, alles andere ist Sache der Vermieterin. Ob die Vermieterin die Kaution vom vorherigen Eigentümer erhalten hat oder nicht, ist eine Sache die die Mieterin nichts angeht.

Die neue Eigentümerin (Vermieterin) der Wohnung ist dafür verantwortlich dass die Kaution der Mieterin weiterhin als hinterlegt gilt. Wenn die neue Vermieterin diese Kaution nicht von dem vorherigen Eigentümer erhalten hat, muss sie sich mit diesem auseinandersetzen. Gesetzlich ist die neue Eigentümerin zur Ersatzleistung der Kaution verpflichtet, egal ob sie diese vom vorherigen Eigentümer erhalten hat oder nicht.

Sollte die neue Vermieterin die Kaution erneut von der Mieterin fordern, wäre der folgende Weg für die Mieterin zu empfehlen.

  1. Der Forderung widersprechen und die Vermieterin mit Hinweis auf die bereits gezahlte Kaution darauf verweisen dass der neue Eigentümer für die Kaution verantwortlich ist, egal ob er diese vom vorherigen Eigentümer erhalten hat oder nicht.

  2. Weiteren Forderungen bezüglich der Kaution mit der gleichen Begründung widersprechen.

  3. Sollte die Vermieterin eine Klage vor Gericht anstrengen, dann sollte die Mieterin einen Anwalt beauftragen sich um die Sache zu kümmern. Hierfür könnte die Mieterin (wie bereist erwähnt) bei geringem Einkommen/Vermögen notfalls Prozesskostenhilfe beantragen. Die Aussicht so einen Prozess zu gewinnen sind für die Mieterin mehr als nur wahrscheinlich. Natürlich kann niemand dafür garantieren, aber die Chancen stehen für die Mieterin wesentlich besser als für die Vermieterin.

Gruß
N.N