Mietkaution zurück zahlen

Hallo,

ich habe ein Problem. Der alte Vermieter von meinen Eltern zahlt die Kaution nicht zurück. Meine Eltern sind im Aug. 2009 aus der Wohnung ausgezogen. Sie hatten damals die Kaution vom Jobcenter bekommen. Da es ein privater Vermieter war und der kurz nach dem Auszug von meinen Eltern verstorben ist, hat er die Kaution nicht an das Jobcenter zurück gezahlt, was meine Eltern aber annahmen. Meine Eltern erhielten im Nov. eine Zahlungsaufforderung vom Jobcenter, wegen der Kaution. Da der Sohn des Verstorbenen, der nächste Ansprechpartner ist, habe ich mich mit ihm in Verbindung gesetzt. Er müsse erst mal Prüfen, ob eine Zahlung eingegangen ist, wann und wie hoch die war. Das ist noch verständlich. Er teilte mir schnell mit, dass aus den Kontoauszügen keinen Eingang der Kation zu ersehen ist. Als das JC mir mitteilte, auf welches Konto (Name,Datum,Summe) das Geld ging, informierte ich auch den Sohn des alten Vermieters. Das war mitte Januar. Dann sagte er, dass alle Kontoauszüge vernichtet wurden, als die Wohnung von seinem Vater ausgeräumt wurde. Nun muss er bei der Bank einen neuen Kontoauszug zu der Zeit beantragen, um sicher zu gehen, dass die Kaution auch da eingegangen war und es würde 3 Wochen dauern. Nun sind die 3 Wochen um. Der erzählt, er hat nichts in den Kontoauszügen gefunden, dann gibt es sie nicht mehr und nun noch 3 Wochen auf einen neuen Auszug warten… Er besitzt Geld vom Staat und meine Eltern ist der Ping Pong ball zwischen Jobcenter und ihm.
Was kann ich da machen?

ich bitte um schnelle Hilfe, danke im vorraus!

Hallo,

wenn das JC das Geld direkt an den Vermieter (dessen Konto) gezahlt hat, das in der Regel auch im Mietvertrag angegeben sein müsste (die Kontonummer) ist der gesetzliche Erbe der Wohnung auch verpflichtet die Kaution mit entsprechender Verzinsung an Ihre Eltern zurück zu zahlen, sofern keine Mängel bei der Wohnungsübergabe im Übergabeprotokoll (wenn überhaupt erstellt) ersichtlich sind bzw. die Übergabe ordnungsgemäss (ohne Mängel) erfolgt ist.

Der Vermieter (dessen Erbe) hat rechtlich keine Chance! Er haftet für die Kaution, die im übrigen nachweislich an den Voreigentümer (verstorbenen) gezahlt wurde, sowie idR. auch im Mietvertrag angegeben wurde!?

Ich würde dem Vermieter (mit einer Zahlungs- Fristsetzung von ca. zwei Wochen) anschreiben, dass er gemäß §551 BGB zur Rückzahlung der Kaution verpflichtet ist. Auch dann, wenn die Immobilie vererbt wurde. Zudem würde ich einen Nachweis des JC beilegen, woraus ersichtlich ist, dass die Zahlung der Kaution an das Konto des damaligen Vermieters (siehe Mietvertrag wenn ersichtlich) erfolgt ist.

mfg. A. Meier